Archiv der Kategorie: Termin!

BVOH auf der Internet World 2016 in München (B5, F339)

20160301_093841Herzliche Grüße von der Internet World in München. Wir sind mit dem Bundesverband Onlinehandel erstmalig mit einem Messestand vertreten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch an unserem Stand!

Oliver Prothmann, Wolfgang Wentzel, Anna Duleczus 

Halle: B (wie BVOH) 5, Stand : F 3 3 9

http://www.bvoh.de/termin/bvoh-auf-internetworld-messe/

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Comarch E-Commerce Day in Dresden am 29.01.2016 mit dem BVOH

E-Com_DD_1100x150Wir möchten auf den Comarch E-Commerce Day in Dresden am 29.01.2016 aufmerksam machen.

Infos + Anmeldung hier: https://www.comarch.de/ueber-uns/events-webinare/e-commerce-day-dresden/

Mindestens zwei Dinge sind dazu bemerkenswert:

  1. Auf dieser Veranstaltung darf ich, neben anderen namhaften Referenten, einen Vortrag halten, um 14:00 Uhr, zu dem Thema „Von Störerhaftung zur Täterhaftung – Änderung in der Rechtsprechung zu Plattformangeboten„. Natürlich werde ich in meinem Vortrag auch auf das aktuelle Thema neue Informationspflichten im Zusammenhang mit der OS-Plattform eingehen, weil ich es für zwingend halte, auch dazu etwas zu sagen, da dieses Thema derzeit die Händler etwas umtreibt.
  2. Es wird im Januar keinen extra BVOH-Stammtisch geben, sondern wir laden dazu ein, sich mit uns im Rahmen der Comarch-Veranstaltung (Anmeldung erforderlich!) dort auf der abendlichen Netzwerkveranstaltung zusammenzufinden und gemeinsam bei und mit Comach zu netzwerken.

Herzlich willkommen also!

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

 

 

Link zur OS-Plattform bei eBay, Amazon + Onlineshop einbinden

Update v. 21.03.2017:

Zur Anleitung von eBay, wie Sie den Link „sprechend“ / „aktiv“ bekommen, geht es >>>hier:

Update v. 24.01.2017:

Bei Amazon geht der Einbau des Links nun einfacher. Und so geht es:

Seller Central/Einstellungen/Ihre Richtlinien und Informationen/Impressum & Info zum Verkäufer – Dort dann das Häkchen in das Kästchen „Die Europäische Kommission bietet eine Onlineplattform für Streitbeilegung an, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/“ setzten!

Siehe zur gesamten Problematik auch >>>hier.


1. Hintergrund

Der Link zum EU-Portal zur Streitbeilegung lautet: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Am 9. Januar 2016 trat eine EU-Verordnung in Kraft, die Verbrauchern die Möglichkeit einer Online-Streitbeilegung geben soll. Gemeint ist die VERORDNUNG (EU) Nr. 524/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten), Amtsblatt der Europäischen Union v. 18.06.2016, Seite L 165/1 ff.

Dazu heißt es in dieser Verordnung, in Artikel 14 Abs. 1:

„In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail-Adressen an.“

Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:165:FULL:DE:PDF

Dieser Link existiert: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Seit 15.02.2016 funktioniert die OS-Plattform.

2. Bewertung und Empfehlung

a) Im Onlineshop

Sie sollten diesen Link einzubauen, als erstes in Ihren Onlineshop. Der Link soll „für Verbraucher leicht zugänglich sein“. Das wäre er unser Ansicht nach auf der Startseite Ihres Onlineshops auf einer Ebene mit Impressum, Widerrufsbelehrung und Pflichtinformationen.

Wenn Sie einen Button auf der Startseite machen wollen, wie Sie ihn betiteln sollen? – Vielleicht mit: „Online-Streitbeilegung„. Ich würde den Link aber lieber ausgeschrieben sehen, wie z.B.

Zur Online-Streitbeilegung geht es hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

b) Auf Plattformen, wie eBay und Amazon

Meiner Meinung nach werden auf Grund des Gesetzeswortlauts Plattformen, wie eBay oder Amazon, von der EU direkt in die Pflicht genommen, diesen Link einbauen.

Trotzdem sollten Sie das vorsichtshalber auch selber tun.

Bei Amazon über eine „Benutzerdefinierte Hilfeseite“ (siehe update oben!) und bei eBay in das Feld „Rechtliche Informationen des Verkäufers“, anzusteuern unter „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer“ bei „Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben„. Es ist sogar möglich, dass ein dort eingestellte Link „sprechend“ ist, wenn er in html geschrieben ist (siehe update oben!). Das OLG München wird so zitiert, dass es verlangen würde, dass der Link sprechend sei (OLG München, Urteil v. 22.09.2016 – 29 U 2498/16).

3. Die aktuelle Entwicklung

Es gibt bereits eine erste Einstweilige Verfügung des Landgerichts Bochum (Beschluss v. 09.02.2016, 14 O 21/16). Was ich noch nicht weiß („Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext“) ist, ob diese wegen des fehlenden Links in einem Webshop oder auf einem Plattformauftritt (eBay-Shop, Amazon-Shop) ergangen ist. Wenn ich es erfahre, lesen Sie es hier. Der von Abmahnungen bekannte Verband IDO mahnt nun das Fehlen dieses Links bei eBay ab. Ein weiterer Grund, diesen Link bei eBay und auch bei Amazon (mit benutzerdefinierter Hilfeseite) einzubauen.

Mittlerweile liegt eine – uns in diesem Punkt Recht gebende – Entscheidung der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dresden vor, die durch das OLG Dresden bestätigt wurde, Einzelheiten >>>hier.

4. Kritik

Der o.g. Rechtstext stellt auf den jeweiligen Webseitenbetreiber ab („stellen auf ihren Websites“). Angesprochen sind also der Verkäufer im Onlineshop einerseits und der Betreiber von eBay, Amazon und anderen Plattformen andererseits. Der einzelne Verkäufer auf der Plattform ist nicht der Betreiber dieser Plattform und er hat auch keinen Einfluss darauf. Da die Marktplätze expressis verbis angesprochen sind (und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze“), würde ich in Richtung Regress zumindest nachdenken, wenn jetzt Marktplatzhändler wegen des fehlenden Links abgemahnt werden. eBay scheint die Pflicht zum Einbau des Links ja auf die Verkäufer abwälzen zu wollen, die große Frage – nach der o.g. Richtlinie – lautet aber: Darf denn der Online-Marktplatz seine Pflicht auf seine Händler abwälzen, wo er doch ausdrücklich selbst Normadressat ist? Ich meine nein. Die Rechtsprechung hat inzwischen meine Ansicht bestätigt. Darüber freue ich mich natürlich sehr.

Herzlichst Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Hier nochmals der Link zum aktuellen Beitrag

 

BVOH Stammtisch Mittwoch 28.10.2015 SCHILLERGARTEN

1200px-Dresden-SchillergartenLiebe Mitglieder, liebe Freunde des BVOH, liebe Stammtischbesucher,

herzliche Einladung zu unserem nächsten Stammtisch am Mittwoch, 28. Oktober 2015, ab 19:00 Uhr, wieder im SCHILLERGARTEN Dresden

Bitte kommen Sie zahlreich!

Mit den allerbesten Grüßen

Ihre Holger Knutas und Wolfgang Wentzel

www.bvoh.de

Zur Speisekarte geht es >>>hier.


Foto: Wikimedia-User Kolossos (Own work) [GFDL, CC-BY-SA-3.0 or CC BY-SA 2.5-2.0-1.0], via Wikimedia Commons. Es wurden keine Veränderungen am Bild vorgenommen.

BVOH Stammtisch Freitag 25.09.2015 bei und mit der Comarch AG

Liebe Mitglieder, liebe Stammtischbesucher,

unser Stammtisch am Freitag, 25.09.2015, bietet in jeder Hinsicht ein besonderes Format: Unsere Mitglieder und Stammtischbesucher sind eingeladen, am

E-COMMERCE DAY der Comarch AG Dresden, Chemnitzer Str. 59b, 01187 Dresden

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teilzunehmen.

Beginn: 13:30 Uhr!

Bitte melden Sie sich dazu auch unbedingt beim Veranstalter an: https://comarch-cloud.de/ecommerceday/

Für BVOH-Mitglieder und für Besucher unserer Stammtisch ist die Teilnahme KOSTENLOS, auf Einladung der Comarch AG. Im Anschluss an den sehr lohnenswerten (siehe Anmeldungs-Link) thematischen Teil gibt es am Abend ein Buffet und eine Netzwerkveranstaltung. Dies soll sozusagen unser Stammtisch sein! Gemeinsam mit der Comarch AG!

Ob Sie auch nur zu der Abendveranstaltung kommen können? – Im Einzelfall sicher ja. Sehr viel schöner und auch nützlicher für Sie wäre es allerdings wirklich, wenn Sie sich bereits am Nachmittag mit einklinken können. Das Programm ist wirklich und in jeder Hinsicht lohnenswert! Wir können dieses Event nur wärmstens empfehlen und herzlich dazu einladen!

Was? – E-COMMERCE DAY bei der Comarch AG Dresden
Wann? – 25.09.2015, 13:30 Uhr
Wo? – Chemnitzer Str. 59b, 01187 Dresden
Anmeldung? – https://comarch-cloud.de/ecommerceday/
Kosten? – Für BVOH-Mitglieder und Stammtischbesucher: keine

Bitte erscheinen Sie zahlreich!

BVOH Logo aktuellMit den allerbesten Grüßen aus Dresden 

Ihre Holger Knutas und Wolfgang Wentzel

Für den Bundesverband Onlinehandel e.V.