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BVOH Stammtisch Mittwoch 29.07.2015 Körnergarten Dresden

Stammtisch KönergartenLiebe Mitglieder, liebe Freunde des BVOH, liebe Stammtischbesucher,

herzliche Einladung zum nächsten Stammtisch: Mittwoch, 29. Juli 2015, 19:00 Uhr, Körnergarten Dresden.

Mit den allerbesten Grüßen
Ihre Holger Knutas und Wolfgang Wentzel
www.bvoh.de


Kommen Sie zahlreich und diskutieren Sie mit uns aktuelle Probleme des Onlinehandels, wie die Rücknahmepflicht für Elektrogeräte oder die Grundpreisangabe für Gesichtswasser, Bastelfilz und Fotopapier. Bitte melden Sie sich an, zum Tag des Onlinehandels am 9.9.15 in Berlin: www.tag-des-onlinehandels.de. Lassen Sie sich vormerken für den E-Gipfel in Berlin am 10.9.15: www.e-gipfel.de. @Stammtisch: Keine Agenda. Keine Vereinsmeierei. Nur Essen und Trinken und gemeinsam networken. Kein Eintritt, aber Selbstzahlerstammtisch. Herzlich willkommen!


 

E-Gipfel – 10.9.15 in Berlin

E-Gipfel_Logo_600pxIm Rahmen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG2) veranlasst die EU- und Bundesregierung, dass auf den gesamten Handel, stationär und online, neue Pflichten zukommen. Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) engagiert sich aktiv bei der Änderung und Anpassung des Gesetzes.


Der Bundesverband Onlinehandel veranstaltet den ELEKTROG-GIPFEL am 10. September 2015 in Berlin!

Information + Anmeldung unter: http://www.e-gipfel.de/

Jetzt geht es los! Tag des Onlinehandels! 9.9.15 Berlin!

TdOH_Front02webKalkulieren. Optimieren. Profitieren: Unter diesem Motto veranstaltet der BVOH in diesem Jahr seinen Jahreskongress.

Der Onlinehandel erlebt Hochkonjunktur – politisch, wirtschaftlich, wie auch emotional. Die Bundesregierung feilt an einer “Digitalen Agenda”, die EU ist bestrebt einen digitalen Binnenmarkt zu schaffen. Daher gilt es für uns, die Onlinehandelsbranche, umso mehr, richtig zu kalkulieren, richtig zu optimieren, um daraus weiterhin zu profitieren. Der Tag des Onlinehandels bietet dazu eine Plattform, genau das zu tun.

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. lädt zum Tag des Onlinehandels 2015 am 9. September nach Berlin ein:

Weitere Informationen und Anmeldung hier: www.tag-des-onlinehandels.de 

Online-Marktplätze in Europa

Onlinehandel ist mehr als Amazon und eBay

Der Onlinehandel über Marktplätze ist wesentlicher Bestandteil des E-Commerce in Europa. Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) hat in einer großen Übersicht alle Marktplätze in Europa zusammengetragen und dargestellt:
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Online-Marktplätze zeichnen sich dadurch aus, dass auf einer Plattform verschiedene Händler Waren anbieten können. Von der Mechanik her gibt es unterschiedliche Arten von Marktplätzen. Zum Beispiel unterscheidet man zwischen geschlossenen und offenen Marktplätze, wobei sich auf offenen Marktplätzen nahezu jeder Händler direkt selber anmelden kann und bei geschlossenen Marktplätzen der Betreiber entscheidet, ob ein Händler zugelassen wird oder nicht. Des Weiteren unterscheiden sich die Marktplätze in der Angebotsart (Sofortkauf, Auktion, Inserat / Kleinanzeige) und damit auch in der Möglichkeit, ob die Transaktion direkt auf dem Marktplatz passiert oder erst bei Übergabe der Ware. Einen dritten entscheidenden Unterschied sieht man in der Betriebsart. Wird der Marktplatz von einem Händler betrieben (Amazon, Otto, Pixmania, Zalando) oder von einem reinen Marktplatzbetreiber ohne eigenen Verkauf auf dem Marktplatz (Allyouneed, eBay, Rakuten).

„Auch wenn vielen Konsumenten das noch gar nicht so bewusst ist – Onlinehandel ist mehr als Amazon und eBay. Neben diesen ‚Platzhirschen‘ konnten sich viele Marktplätze etablieren, die sehr zielgenau auch sehr spezielle Wünsche der Kunden erfüllen können“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH), und „Es gibt sehr unterschiedliche Herangehensweisen und das macht dann den Charme der zahlreichen Online-Marktplätze nicht nur in Deutschland aus.“

Quelle + viel mehr Informationen finden Sie unter: Übersicht aller Online-Marktplätze in Europa inkl. Top50.

Zur Presseerklärung geht es >>>hier!

Bundeskartellamt bricht Verhandlung mit Sportartikelhersteller Asics ab

Oliver Prothmann_webBVOH empfiehlt Händlern den Rechtsweg gegen Asics – die Chancen stehen gut

Berlin, 29.01.15 – Verkaufsverbote und Beschränkungen sind rechtswidrig, deshalb empfiehlt der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) den betroffenen Händlern in die Offensive zu gehen. „Die Chancen stehen sehr gut, dass die Gerichte auch bei diesen Verfahren zugunsten der Onlinehändler entscheiden. Bald wird es nicht nur einschlägige Urteile, sondern nun auch eine Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes geben. Nicht zuletzt dank des nicht sehr kooperativen Verhaltens von Asics gegenüber dem Kartellamt“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des BVOH.

Bundeskartellamt sieht erneut Anhaltspunkte für Beschränkungen bei Asics

Asics erlässt einseitige Verkaufsverbote gegenüber Onlinehändlern. Das ist nicht neu, von dieser Verfahrensweise des Sportartikelherstellers berichten viele BVOH-Mitglieder bereits in einer Umfrage des Verbandes Ende 2014. Seit März 2013 ermittelt das Bundeskartellamt in Bonn. Das Neue daran: Im Gegensatz zu Wettbewerber Adidas hat Asics keine gütliche Regelung mit den Kartellwächtern angestrebt, nur geringfügige Änderungen seines Vertriebssystems vorgenommen. „Die Verhandlungen mit Asics über eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung wurden abgebrochen. Eine weitere Diskussion über eine kartellrechtskonforme Ausgestaltung der in der Abmahnung vom 28. April 2014 beanstandeten Regelungen ist obsolet geworden, nachdem sich aus Sicht des Bundeskartellamts Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass es im Zuge der Anwendung des geänderten Vertriebssystems für viele Händler wiederum zu Beschränkungen ihres Internetvertriebs kommen könnte. Das Verfahren, in dem das bisherige Vertriebssystem geprüft worden ist, wird daher fortgeführt“, erklärt Kay Weidner, Pressesprecher des Bundeskartellamtes.

BVOH sammelt Beweise gegen Asics

Damit ist klar, dass sowohl das alte als auch das neue Vertriebssystem von Asics aus Sicht des Bundeskartellamtes wettbewerbswidrig ist. „Wir können allen Händlern, die unbedingt mit Asics weiter Geschäft betreiben wollen, nur raten, die Verträge zu unterschreiben und umgehend dem Bundesverband Onlinehandel zuzuschicken. Der BVOH sammelt diese Verträge und übergibt sie gebündelt an das Bundeskartellamt“, sagt Oliver Prothmann. WICHTIG: Nur so begeht der einzelne Händler keine rechtswidrige Handlung wenn er einen wettbewerbswidrigen Vertrag unterzeichnet.

Der BVOH sammelt momentan jegliche Fakten zu Beschränkungen durch Asics und andere Herstellern bei seinen Mitgliedern bzw. bei betroffenen Onlinehändlern an sich. „Je mehr unterschiedliche Beispiele für ein rechtswidriges Verhalten durch Hersteller wir dokumentieren können, desto besser können unsere Juristen Rechtshilfe leisten“, sagt Oliver Prothmann.

Die endgültig formulierte Entscheidung des Bundeskartellamts wird nicht vor April diesen Jahres erwartet. Zuerst muss die Entscheidung samt ausführlicher Begründung formuliert und danach Asics zur Prüfung übergeben werden. Erst nach Stellungnahme seitens Asics kann das Bundeskartellamt die Entscheidung veröffentlichen.

Beschränkungen – Worum geht es?

Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen Arbeitsplätze und die Existenz von Händlern, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.
Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH)
c/o. Publiplikator GmbH
Königstr. 3 | 14163 Berlin
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