- Hier lesen Sie ein Special zur Thematik Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie.
Nachdem Sie Ihre Angebote mit der neuen Widerrufsbelehrung und den neuen AGB versehen haben, werden Sie vielleicht feststellen, dass oberhalb Ihrer neuen Widerrufsbelehrung unter Rücksendekosten noch der alte Text steht:
Widerrufsrecht: Käufer trägt die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis bezahlt oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.
Dieses Übel müssen Sie unbedingt abstellen, damit Sie nicht irreführend belehren.
Bitte sehen Sie dazu zunächst in die E-Mail, die Ihnen eBay am 3. Juni 2014 geschickt hat: Mail von eBay
Dort werden Sie lesen, dass eBay, wenn Sie bis 13.06.2014 bei den Rücknahmebedingungen nichts geändert hat, diese Rücknahmebedingungen automatisch ändert in:
Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren
Sofern das auch die Variante ist, für die Sie sich innerhalb ihrer neuen Widerrufsbelehrung entschlossen haben, und dort lautet der Passus wie folgt:
Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren,
dann wäre alles richtig. – Ein Problem hingegen besteht dann, wenn Sie sich in Ihrer Widerrufsbelehrung für folgenden Passus entschieden haben:
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren,
denn das stünde dann mit dem, was eBay automatisch eingeblendet hat („Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung“) im Widerspruch. Sie würden dann irreführend und damit falsch belehren.
Zur Lösung dieses Problems finden Sie erste Hinweise in der Mail von eBay
Eine detaillierte Anleitung von eBay finden Sie hier: Anleitung von eBay
Es folgt eine Anleitung:
- Loggen Sie sich bei eBay ein
- Gehen Sie oben rechts auf „Mein eBay„, dort auf „Zusammenfassung„
- Gehen Sie links (Zusammenfassung) auf „Verkaufen“, dort auf „aktiv“
- Stellen Sie zuvor unten rechts auf 200 Artikel (höchst mögliche Anzahl) ein und markieren Sie alle Artikel
- Drücken Sie auf „Felder bearbeiten“ und „Rücknahmebedingungen„
- Stellen Sie dort 1 Monat (für Top-Verkäufer) oder 14 Tage ein. Bitte beachten Sie dabei unbedingt, dass diese Einstellung mit dem übereinstimmen muss, was in Ihrer Widerrufsbelehrung dazu steht!
- Treffen Sie eine Auswahl bei „Rücksendekosten trägt:„. Auch das muss dem entsprechen, was Sie in Ihrer Widerrufsbelehrung dazu schreiben, also „Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren“ oder „Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren“
- Unter „Mein eBay“, „Zusammenfassung“, „eBay-Konto“ und „Rahmenbedingungen für Ihre Angebote“ (Rahmenbedingungen zur Rücknahme) können Sie sogar einen Standard definieren, der jedenfalls für alle neu eingestellten Artikel gelten soll; ich glaube sogar, es synchronisiert auch durch. Diese Funktion heißt bei eBay „Rahmenbedingungen überarbeiten„. Damit ist nicht gemeint, dass Sie die Inhalte der Rahmenbedingungen modifizieren (das heißt „Bearbeiten“), sondern, dass eBay die Rahmenbedingungen Ihrer Angebte überarbeitet, synchronisiert.
Mit den allerbesten Grüßen
Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel
Da eBay die Anzeigen zwischen Sonnabend (14.06.2014) und Montag (16.06.2014) wieder geändert hat, haben wir diese Anleitung heute (16.06.2014) angepasst. Stand: 16.06.2014, 12:15 Uhr, überarbeitet um 16:30 Uhr. Nochmals überarbeitet am 20.06.2014.