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Bundeskartellamt bricht Verhandlung mit Sportartikelhersteller Asics ab

Oliver Prothmann_webBVOH empfiehlt Händlern den Rechtsweg gegen Asics – die Chancen stehen gut

Berlin, 29.01.15 – Verkaufsverbote und Beschränkungen sind rechtswidrig, deshalb empfiehlt der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) den betroffenen Händlern in die Offensive zu gehen. „Die Chancen stehen sehr gut, dass die Gerichte auch bei diesen Verfahren zugunsten der Onlinehändler entscheiden. Bald wird es nicht nur einschlägige Urteile, sondern nun auch eine Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes geben. Nicht zuletzt dank des nicht sehr kooperativen Verhaltens von Asics gegenüber dem Kartellamt“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des BVOH.

Bundeskartellamt sieht erneut Anhaltspunkte für Beschränkungen bei Asics

Asics erlässt einseitige Verkaufsverbote gegenüber Onlinehändlern. Das ist nicht neu, von dieser Verfahrensweise des Sportartikelherstellers berichten viele BVOH-Mitglieder bereits in einer Umfrage des Verbandes Ende 2014. Seit März 2013 ermittelt das Bundeskartellamt in Bonn. Das Neue daran: Im Gegensatz zu Wettbewerber Adidas hat Asics keine gütliche Regelung mit den Kartellwächtern angestrebt, nur geringfügige Änderungen seines Vertriebssystems vorgenommen. „Die Verhandlungen mit Asics über eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung wurden abgebrochen. Eine weitere Diskussion über eine kartellrechtskonforme Ausgestaltung der in der Abmahnung vom 28. April 2014 beanstandeten Regelungen ist obsolet geworden, nachdem sich aus Sicht des Bundeskartellamts Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass es im Zuge der Anwendung des geänderten Vertriebssystems für viele Händler wiederum zu Beschränkungen ihres Internetvertriebs kommen könnte. Das Verfahren, in dem das bisherige Vertriebssystem geprüft worden ist, wird daher fortgeführt“, erklärt Kay Weidner, Pressesprecher des Bundeskartellamtes.

BVOH sammelt Beweise gegen Asics

Damit ist klar, dass sowohl das alte als auch das neue Vertriebssystem von Asics aus Sicht des Bundeskartellamtes wettbewerbswidrig ist. „Wir können allen Händlern, die unbedingt mit Asics weiter Geschäft betreiben wollen, nur raten, die Verträge zu unterschreiben und umgehend dem Bundesverband Onlinehandel zuzuschicken. Der BVOH sammelt diese Verträge und übergibt sie gebündelt an das Bundeskartellamt“, sagt Oliver Prothmann. WICHTIG: Nur so begeht der einzelne Händler keine rechtswidrige Handlung wenn er einen wettbewerbswidrigen Vertrag unterzeichnet.

Der BVOH sammelt momentan jegliche Fakten zu Beschränkungen durch Asics und andere Herstellern bei seinen Mitgliedern bzw. bei betroffenen Onlinehändlern an sich. „Je mehr unterschiedliche Beispiele für ein rechtswidriges Verhalten durch Hersteller wir dokumentieren können, desto besser können unsere Juristen Rechtshilfe leisten“, sagt Oliver Prothmann.

Die endgültig formulierte Entscheidung des Bundeskartellamts wird nicht vor April diesen Jahres erwartet. Zuerst muss die Entscheidung samt ausführlicher Begründung formuliert und danach Asics zur Prüfung übergeben werden. Erst nach Stellungnahme seitens Asics kann das Bundeskartellamt die Entscheidung veröffentlichen.

Beschränkungen – Worum geht es?

Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen Arbeitsplätze und die Existenz von Händlern, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.
Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

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Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH)
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2015 – Onlinehandel vor neuen Herausforderungen

Nach Jahren des ungebrochenen Wachstums folgt nun eine Phase der Konsolidierung im Onlinehandel mit neuen Strategien für die Zukunft

Oliver ProthmannBerlin, 06.01.15 – Das Jahr 2014 hat gezeigt, dass der Onlinehandel in eine entscheidende Entwicklungsphase kommt. Nach mehrjähriger Euphorie und enormen Steigerungsraten kommt der Onlinehandel nun in eine Phase der Etablierung, der Konsolidierung und der Stabilisierung. Für 2015 stellen sich dem Onlinehandel fünf entscheidende Fragen:

Wie stark darf Amazon den Onlinehandel beeinflussen?

Die Marktmacht von Amazon spüren inzwischen alle am Onlinehandel beteiligten Parteien. Bislang musste sich schon jeder Online-Händler auf Amazon Marketplace stets bewusst sein, dass – sollte Amazon das gleiche Produkt ebenfalls anbieten – nahezu ausschließlich Amazon der erfolgreiche Verkäufer ist. Inzwischen steuert Amazon aber nicht nur bewusst die Weise des Abverkaufs auf seiner Webseite, sondern reguliert Warenflüsse, beeinflusst die Industrie und nutzt die Verkaufsdaten der Marktplatz-Händler zur eigenen Einkaufs- und Preispolitik. Der Onlinehandel braucht dringend eine Antwort auf ein immer stärker werdendes Amazon.
„Immer mehr Marktplatz-Händler berichten von aktiver Einflussnahme von Amazon auf die komplette Wirtschaftskette des Händlers. Darüberhinaus nehmen Anfragen seitens Industrie und Hersteller zu, wie man denn mit Amazon noch erfolgreich zusammenarbeiten kann. Und sogar die Politik spricht den BVOH auf die Vorgehensweisen von Amazon an. Der BVOH unterstützt alle beteiligten Parteien inkl. Amazon aktiv bei der Erarbeitung einer Strategie“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann.

Schaffen die Verbundgruppen und Einkaufsgemeinschaften endlich den Sprung in den Onlinehandel?

Verbundgruppen und Einkaufsgemeinschaften sind ein wichtiger Bestandteil des Handels. Der Zusammenschluss der Einzelhändler in starken Verbundgruppen kann dabei helfen, insbesondere den mittelständischen Fachhandel zu erhalten und zu stärken. Verbundgruppen sind in der Lage, Größenvorteile bei Einkauf und Investitionen zu realisieren und flexibler als Großkonzerne zu agieren. Nur im Onlinehandel versagen aktuell alle Bemühungen. Zur Zeit sind oft gerade an Verbundgruppen angeschlossene Fachhändler die großen Verlierer im Onlinehandel. Auf der einen Seite werden aufgrund der Nähe der Verbundgruppen zur Industrie die wettbewerbs- und rechtswidrigen Handelsbeschränkungen der Hersteller im Onlinehandel unterstützt. Andererseits fehlt den meisten Verbundgruppen eine erfolgreiche Strategie und entsprechende Infrastruktur zur Umsetzung eines Onlinehandels für ihre angebundenen Fachhändler.
„Wir müssen den kleinen und mittelständischen Fachhandel in Deutschland stärken, damit in naher Zukunft nicht der gesamte Onlinehandel über einige wenige Handelsriesen oder ausländische Händler abgewickelt wird. Gerade die Fachhändler in Verbundgruppen benötigen dringend eine nachhaltige Online-Lösung zur Stärkung des einzelnen Fachhändlers, damit dieser den Kunden, der online einkaufen will, auch erreicht. Alle mir bisher bekannten Lösungen sind leider nicht sehr erfolgsversprechend. Gerne unterstützt der BVOH bei einer zielführenden Lösung. Der Wandel schmerzt vielleicht, aber ein Stillstand würde auf lange Sicht den Fachhandel vernichten“, sagt Oliver Prothmann.

Was wird aus eBay und PayPal?

In diesem Jahr wird die Aufspaltung von eBay und PayPal vollzogen. Wie stark wird dieser unternehmensinterne Prozess das Geschäft beeinflussen?
„eBay ist gerade dabei, den Marktplatz an aktuelle eCommerce-Standards anzupassen. Leider wird die Veränderung bei eBay Inc. dazu führen, dass die Händler weiter auf dringend nötige Entwicklungen, etwa beim Katalog oder der Suche warten müssen“, erklärt Oliver Prothmann.

Wie lokal und global wird der Onlinehandel?

Die Komplexität im Handel nimmt stetig zu. Bisher wurde gerne über den Kampf des stationären Verkaufskanals gegen den Onlinehandel diskutiert. Aus Sicht des Bundesverbands Onlinehandel e.V. sollte es keine Diskussion über einen einzelnen Verkaufskanal geben. Jeder Weg, über den der Händler den Kunden erreichen kann, ist relevant. Das bedeutet insbesondere für 2015, dass verstärkt Lösungen sowohl für den lokalen als auch den globalen Absatz genutzt werden müssen.
„Der Vertrieb im Einzelhandel muss noch viel stärker an einer Multi-Channel-Strategie ausgerichtet werden, die alle Vertriebswege – sowohl online, als auch stationär – berücksichtigt“, sagt Oliver Prothmann.

Kann die Industrie erfolgreich Onlinehandel mit dem Mittelstand in Deutschland treiben?

Ja, die Industrie kann das, wenn sie will und wenn sie aktiv wird. Inzwischen geht es nicht mehr um technische Realisierung, sondern um die richtige Strategie für das jeweilige Unternehmen. Die Industrie muss jetzt mit den richtigen Partnern zusammenarbeiten und eine nachhaltige Vertriebsstrategie für alle Absatzkanäle finden.
„Beschränkungen von Onlinehändlern sind für die Industrie keine alternative Lösung mehr. Die Entwicklungen der letzten 20 Jahre sind unumkehrbar. Hier sind die Entscheider gefragt, die neuen Möglichkeiten der verschiedenen klassischen, mobilen und Online-Vertriebswege sinnvoll und profitabel miteinander zu verzahnen“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann.

Beschränkungen – Worum geht es?

Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen Arbeitsplätze und die Existenz von Händlern, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über den BVOH

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Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

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Als pdf: 150105 PM 5 Fragen Onlinehandel

Tag des Onlinehandels – Vollständige Rückschau

BVOH“Ich danke allen Referenten, Teilnehmern und Mitgliedern für diesen erfolgreichen und tollenTag des Onlinehandels”

Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.

Der Tag des Onlinehandels – Lesen und sehen Sie hier die vollständige Rückschau: Tag des Onlinehandels – BVOH Bundesverband Onlinehandel.

Bundeswirtschaftsministerium: Kartellamt ist kein „Totengräber des Handels“

BVOHFoto: BVOH/B. Bartelsen

Hochrangiger Vertreter des BMWi verteidigt Kartellamt gegen den Vorwurf der Parteinahme auf dem Tag des Onlinehandels des BVOH in Berlin

Berlin, 12.10.14 – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi nimmt beim Thema Wettbewerbsrecht keine andere Position als das Bundeskartellamt ein. Das betonte Dr. Armin Jungbluth als Vertreter des BMWi auf der Podiumsdiskussion des Bundesverband Onlinehandel e.V. in Berlin. Damit widerspricht das BMWi einer Darstellung des Branchendienstes „markt intern“. Das traditionell den online-kritischen Markenhersteller unterstützende Blatt hatte das Kartellamt als „Totengräber des Handels“ bezeichnet und eine Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums irreführend wiedergegeben. „Wir unterstützen natürlich das Vorgehen des Kartellamts, denn es ist nicht der Totgräber des stationären Handels. Da wo Hersteller die Märkte zumachen – und das ist bei vielen Herstellern im Onlinehandel der Fall – achtet das Kartellamt darauf, dass die Märkte offenbleiben“, sagte Dr. Armin Jungbluth. In der Diskussion führte Jungbluth weiter aus: „Die Verbraucher nutzen den Online-Handel, die Verbraucher wollen den Online-Handel und es gibt halt einige Hersteller, die diesen Druck – der auch auf die Preise geht – verhindern wollen.“ Nur einer freier Handel, ein freier Wettbewerb bietet die Transparenz zum Vorteil für die Verbraucher.

Der BVOH macht sich deshalb mit seinem Kampf für einen beschränkungsfreien Handel nicht nur für die kleinen und mittelständischen Händler stark, sondern setzt sich durch seine Arbeit auch vehement für die Verbraucherinnen und Verbraucher ein. „Der Schutz des freien Handels ist aktiver Verbraucherschutz“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann. Auch der 1. Tag des Onlinehandels in Berlin stand ganz im Zeichen des Engagements gegen Herstellerbeschränkungen. Nicht nur in der Podiumsdiskussion mit namhaften Vertretern aus Politik und Wirtschaft wurde über Mittel und Wege diskutiert, mit den Herstellern ins Gespräch zu kommen. Vordringlichstes Ziel des BVOH ist es, für Hersteller und Händler zu einer Win-Win-Situation zu kommen. „Wir wollen keine Verlierer, wir wollen, dass alle Beteiligten mit guter Ware und gutem Service auch ein gutes Einkommen haben. Das sind die Mechanismen des Handels seit tausenden von Jahren und sie müssen auch für den Onlinehandel gelten“, sagt Oliver Prothmann. In verschiedenen gut besuchten Workshops wurden in Berlin Lösungswege und Vorgehensweisen im Hinblick auf einen beschränkungsfreien Handel diskutiert. Darüberhinaus gab es für die vielen Onlinehändler Seminare und Schulungen, wie sie gerade in der Vorweihnachtszeit ihr Geschäft noch optimieren können. „Der Tag des Onlinehandels war in jeder Beziehung ein Erfolg. Er hat die gesamte Bandbreite des BVOH von der Interessenvertretung bis hin zur Informationsdrehscheibe für den Handel widergespiegelt. Ich bin mit diesem Ergebnis sehr zufrieden“, sagt Oliver Prothmann.

Fairer Wettbewerb – BMWi macht keinen Unterschied zwischen den Vertriebskanälen Online und Stationär

Das Wirtschaftsministerium schaltet sich weder in irgendeinen Streit ein noch „erlaubt“ es eine nach dem EU-weit geltenden Kartellrecht ohnehin zulässige Maßnahme, so die offizielle Haltung des BMWi. Hintergrund: Sowohl BMWi als auch Kartellamt wollen einen fairen Wettbewerb, der keinen Unterschied zwischen den Vertriebskanälen Online und Stationär mache, sagte der Vertreter des Ministeriums. Das Kartellamt suche sich auch keine Fälle heraus, um irgendeine Handelsform zu begünstigen, sondern reagiere aufgrund der Beschwerden zahlreicher Händler. „Schon heute gibt es zahlreiche stationäre Händler, die zusätzlich über viele weitere Kanäle verkaufen, etwa online oder mobil, und damit die Existenz ihres Ladengeschäftes sichern. Diese sollten von den Marken unterstützt werden. Ihnen gehört die Zukunft“, sagt Oliver Prothmann.

Serie von Entscheidungen gegen Beschränkungen durch das Bundeskartellamt und deutsche Gerichte zeigt rechtswidriges Verhalten der Hersteller

Die Front gegen die sog. selektiven Vertriebswege im Online-Handel wird immer breiter. In den letzten Monaten hatten neben dem Bundeskartellamt auch das Kammergericht Berlin, das Oberlandesgericht Düsseldorf und Schleswig sowie in zwei Fällen das Landgericht Frankfurt/Main gegen Beschränkungen des Onlinehandels entschieden. Unlängst hatte auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) die Klage eines Herstellers abgewiesen. Ein wichtiges Signal.

Der BVOH kann das Kämpfen gegen Windmühlenflügel der Hersteller nicht nachvollziehen. Die Zukunft des Handels ist Multi- bzw. Omni-Channel“, sagt Oliver Prothmann. Nicht nur nach Auffassung des BVOH entscheiden weder das Kartellamt noch die Hersteller, wie, wann und wo der Verbraucher einkauft. Vielmehr ist es der mündige Bürger, der Verbraucher, der es selbst entscheidet. Und zwar immer deutlicher mit der Suche und dem Kauf im Internet und über mobile Geräte.

Das Bundeskartellamt in Bonn hatte in den letzten Jahren mehrfach deutlich gemacht, keine wettbewerbswidrigen Diskriminierungen des Onlinehandels durch Hersteller zu dulden. Zu diesen unzulässigen Beeinträchtigungen zählt das Kartellamt regelmäßig auch Doppelpreissysteme, bei denen ein Hersteller Onlinehändler schlechter als stationäre Händler stellt.

Beschränkungen – Worum geht es?

2012 lag der Umsatz aller online gehandelten Produkte und Dienstleistungen in Europa bei 311,6 Milliarden Euro. Schätzungen zufolge entstanden durch den Online-Handel in Europa bis zu zwei Millionen Arbeitsplätze(Ecommerce Europe Report 2013). Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen diesen Erfolg, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

Choice in eCommerce ist eine im April 2013 von Oliver Prothmann gegründete Initiative von Online-Händlern und eine Projekt des BVOH. BVOH-Präsident Prothmann, eCommerce-Berater und Spezialist für Strategiefindung komplexer Onlinehandels-Konzepte z.B. für Verbundgruppen, ist seit Jahren eng mit der Online-Handels-Community verknüpft und ist Experte für Handel auf Online-Marktplätzen. Seit zwei Jahren beobachten Prothmann und viele Mitglieder der Händler-Community mit wachsender Sorge die negativen Auswirkungen von Plattformverboten, die besonders kleine und mittelgroße Verkäufer treffen.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

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Freie Fahrt für den Onlinehandel – Podiumsdiskussion

BVOH veranstaltet Tag des Onlinehandels am 10.10.14 in Berlin

Der 1. Tag des Onlinehandels in Berlin steht ganz im Zeichen des Engagements für die Freiheit des Handels und gegen Beschränkungen im Onlinehandel durch Hersteller. Gäste aus Politik und Wirtschaft diskutieren über Behinderungen und Beschränkungen im Onlinehandel und deren Folgen nicht nur für die deutsche Wirtschaft.

Podiumsdiskussion „Freie Fahrt für den Onlinehandel

  • Wann: Freitag, 10. Oktober 2014
  • Zeit: 8.30 bis 9.45 Uhr
  • Wo: HOTEL MOA BERLIN
    Stephanstraße 41
    10559 Berlin Moabit
  • Wer: Thomas Jarzombeck, MdB (CDU)
    Dr. Armin Jungbluth vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi)
    Dr. Nikolaus Lindner (eBay)
    Prof. Wolfgang Hünnekens (iDeers)
    Timo Hoffmann (Sport Hoffmann)
    Jost Vielhaber (reuter.de)
    Rechtsanwalt Eckart Wagner
    Oliver Prothmann (Präsident des BVOH) als Gastgeber

Hintergrund: Tag des Onlinehandels

TDO_Anzeige_webDie Jahresveranstaltung des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) hat eine längere Tradition, findet aber zum ersten Mal in Berlin statt. In der Bundeshauptstadt wurde in diesem Jahr das neue Hauptstadtbüro des BVOH eingeweiht. Das ist der neuen Nähe zur Politik geschuldet. BVOH-Präsident Oliver Prothmann hat die Kontakte zur Politik nicht nur in Deutschland, sondern auch auf EU-Ebene intensiviert. „Wir müssen ein Bewusstsein für die schwerwiegenden Folgen von Beschränkungen in Berlin und Brüssel herstellen“, sagt Oliver Prothmann. Die Veranstaltung findet im Hotel Moa in Berlin-Moabit statt. Mehr Informationen unter www.tag-des-onlinehandels.de.

Obwohl das Bundeskartellamt sowie einige deutsche Oberlandes- und Landgerichte Beschränkungen durch selektive Vertriebsvereinbarungen untersagen, sind weiterhin Onlinehändler durch diese Beschränkungen in ihrer Existenz bedroht. In Workshops und Vorträgen profilierter Handelsexperten will der Bundesverband Onlinehandel e.V. Rechtslage und Möglichkeiten der Händler aufzeigen und Lösungen diskutieren. „Wir als Mittelstand haben eine Chance uns gegen Beschränkungen im Onlinehandel zu wehren, wenn wir uns zusammenschließen und ggf. den Rechtsweg beschreiten. Das wollen wir nicht nur unseren Mitgliedern in Berlin deutlich machen“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des BVOH.

Auf dem Tag des Onlinehandels werden aber auch neue Entwicklungen im Bereich des SEO oder der Logistik aufgezeigt. Experten aus der Praxis zeigen Wege auf, wie die Onlinehändler ihre Vertriebswege optimieren und im bevorstehenden Weihnachtsgeschäft erfolgreicher sein können. Insbesondere gibt es auch neue Tipps und Tricks für den Handel auf den Marktplätzen Amazon und eBay. Ferner wird es Liveüberprüfungen des Onlineauftritts der Händler durch erfahrene Fachleute geben und nicht zuletzt geben Experten Empfehlungen über die besten Vertriebskanäle ab.

Beschränkungen – Worum geht es?

2012 lag der Umsatz aller online gehandelten Produkte und Dienstleistungen in Europa bei 311,6 Milliarden Euro. Schätzungen zufolge entstanden durch den Online-Handel in Europa bis zu zwei Millionen Arbeitsplätze. Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen diesen Erfolg, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über Choice in eCommerce

Oliver ProthmannChoice in eCommerce ist eine im April 2013 von Oliver Prothmann gegründete Initiative von Online-Händlern und eine Projekt des BVOH. BVOH-Präsident Prothmann, eCommerce-Berater und Spezialist für Strategiefindung komplexer Onlinehandels-Konzepte z.B. für Verbundgruppen, ist seit Jahren eng mit der Online-Handels-Community verknüpft und ist Experte für Handel auf Online-Marktplätzen. Seit zwei Jahren beobachten Prothmann und viele Mitglieder der Händler-Community mit wachsender Sorge die negativen Auswirkungen von Plattformverboten, die besonders kleine und mittelgroße Verkäufer treffen.

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Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

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