Schlagwort-Archive: Unterlassungserklärung

Referendarin (m/w/d) gesucht!

Wir bilden aus und suchen ab sofort:

Rechtsreferendarin (m/w/d)

Anwaltsstation, Wahlstation, Nebentätigkeit

Wir wünschen uns

  • Überdurchschnittliches Erstes Juristisches Staatsexamen oder
  • Durchschnittliches Erstes Juristisches Staatsexamen und Nachweise über praktische juristische Tätigkeit während des Studiums
  • Ausgeprägtes Interesse für gewerbliches Verkaufen im Internet, auf Plattformen (eBay, Amazon) sowie über Onlineshops
  • Spezielles Interesse für IT-Recht (Informationstechnologierecht, Internetrecht)
  • Aufgeschlossenheit gegenüber zeitgemäßen Kommunikationsmitteln einschließlich sozialer Medien
  • Freude am praktischen juristischen Arbeiten!, Einsatzbereitschaft, Zuvorkommenheit, professionelles und freundliches Auftreten

Wir bieten Ihnen

Anwaltliche Praxis. Systematische Anleitung für die Rechtspraxis, vorzugsweise im Zivilrecht, auch im Strafrecht. Selbständige Bearbeitung ausbildungsgeeigneter Rechtsfälle unter Anleitung (z.B. Sachmängelgewährleistung). Vermittlung anwaltlichen Könnens. Wahrnehmung von Terminen vor dem Amtsgericht Dresden unter Aufsicht. Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Verfahrens. Wirtschaftliche Analyse des Rechts. Prozesstaktik. Vorläufiger Rechtsschutz im Zivilrecht. Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen (UWG, GWB, UrhG). Alles rund um Widerrufsbelehrung, Pflichtinformationen und AGB im Fernabsatzrecht und im elektronischen Geschäftsverkehr. Unterlassungserklärung, Vertragsstrafe und Einstweilige Verfügung. Grundzüge der Strafverteidigung. Systematik der Fallbearbeitung, Schriftsatzsystematik, Vertreten und Bestreiten von Ansprüchen, Grundzüge der Lehre von den Ansprüchen und den Einreden, Grundzüge des Beweisrechts, der Glaubhaftmachung und der Vernehmungspsychologie. Aktenführung, Abrechnung, Vorsteuer, Umsatzsteuer, Finanzierung einer Anwaltskanzlei. Echte Mandanten, echte Akten, echte Fälle.

Unsere Kanzlei / Ihr Ausbilder

Die Rechtsanwaltskanzlei Wolfgang Wentzel wurde am 1.1.2004 in Dresden gegründet und steht ihren Mandanten seit über 20 Jahren mit ausgewiesener Expertise und hohem persönlichem Engagement zur Seite. Wir beraten und vertreten kleine, mittlere bis mittelgroße gewerbliche Händler im Bereich des e-Commerce bundesweit. Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel ist Mitglied der Anwaltskooperation it-recht-deutschland und BeauftStellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH).

Ihre Bewerbung

Bitte ausschließlich per E-Mail an post@rawentzel.de mit

  1. Anschreiben
  2. Lichtbild
  3. tabellarischem Lebenslauf
  4. Zeugnis über das Erste Juristische Staatsexamen
  5. Gegebenenfalls: Zeugnisse und Referenzen aus der Praxis
  6. Arbeitszeitvorschlag

Weitere Informationen

Hinweise der Kammer

Zum Impressum geht es >>>hier!

Vertragssprache und Vertragsstrafe

IT-Recht für Fortgeschrittene

Workshop für den 6. plentymarkets Online-Händler-Kongress 2013 am 2. März 2013 im Kongress Palais Kassel, anmeldepflichtig!

Thema ist der gewinnbringende Einsatz des Wirtschaftsguts Recht und die Optimierung juristischer Prozesse im Unternehmen: Reklamation, Unterlassung, Rechtsstreit.

Das ist kein Anfänger-Seminar. Der Vortrag wendet sich an größere und große Onlinehändler, die mindestens schon 5 Jahre erfolgreich am Markt tätig sind.

http://www.plentymarkets.eu/online-haendler-kongress/

Begriffe oder Schlagwörter wie „Abmahnung“, „rechtssichere AGB“ oder „Rechtstexte mit Haftung und Garantie“ habe ich bei der Themenbeschreibung absichtlich vermieden. Zum Teil, weil ich sie als Workshop-Ankündigung nicht mehr hören kann („Abmahnung“); zum Teil auch, weil ich die eine oder andere Werbung à la „Rechtssicherheit mit Garantie und Haftung“ für nicht ganz deckungsgleich zum damit angesprochenen Problemkreis halte. So verhindern „rechtssichere AGB“ keine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung oder wegen schlicht anderer Rechtsauffassung darüber, was „rechtssicher“ ist.

Was rechtssicher ist, entscheidet am Ende das Gericht. Es kommt meiner Ansicht nach auch weniger auf die Frage an, ob eine AGB-Klausel nun rechtssicher und damit abmahnfest ist oder nicht, als vielmehr darauf, wer die Kosten für die Beantwortung dieser Frage bezahlt. Und das ist meistens der Verwender solcher Klauseln, auf welchem Wege auch immer. Die interessante Frage ist demgegenüber, ob man überhaupt vermeiden kann, dass die Rechtssicherfrage gestellt wird, oder ob es aus wirtschaftlichen Gründen eine generalisierbare Antwort auf diese Frage gibt, die möglicherweise sogar kostenschonend ist.

Das Thema „Recht als Wirtschaftsgut“ versucht sich all diesen Herausforderungen zu stellen. Mir sagte einmal ein Vorsitzender einer Kammer für Handelssachen außerhalb des Protokolls: „Rechtssichere AGB im Onlinehandel, das gibt es doch gar nicht!„. Eine herausfordernde These für all die, die sich um Rechtssicherheit und Abmahnschutz bemühen. Auf welchem Weg auch immer.

Herzliche Einladung zu meinem Seminar!

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

www.onlinehandelsrecht.de

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Beauftragter des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (www.bvoh.de)

Der „Klassiker“ zum Thema Vertragsstrafe in diesem Blog ist der Artikel: Unterlassungserklärung? Nein Danke!

Keine Haftung außerhalb von konkret erteiltem Mandat!

NEU! Video vom Vortrag „Unterlassungserklärung – Nein Danke!“

Das Video zum Vortrag „Unterlassungserklärung – Nein Danke!“ vom Hitmeister e-Commerce Day 2012

finden Sie >>>hier!

Wolfgang Wentzel

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

www.onlinehandelsrecht.com

Hitmeister e-Commerce Day 2012

Am 17. 3. 2012 war es soweit:

Der dritte Hitmeister e-Commerce Day fand in Köln statt.

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel hielt einen Vortrag auf dem e-Commerce Day:

Abmahnung live – Unterlassungserklärung: Nein Danke! Vortrag zum Hitmeister e-Commerce Day 2012 am 17. März 2012 in Köln.

Zum ausführlichen Artikel geht es >>>hier!

Zum Video: >>>hier!

www.onlinehandelsrecht.de

Abmahnung live – Unterlassungserklärung: Nein Danke!

Vortrag zum Hitmeister e-Commerce Day 2012 am 17. März 2012 in Köln

Rechtsanwalt Wentzel ist Beauftragter des Bundesverbandes Onlinehandel. Er zeigt an einem live aus dem Publikum zugerufenen beliebigen Internetauftritt abmahnbare rechtliche Schwächen auf und unterzieht die Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung einer überraschenden wirtschaftlichen Überprüfung.

Herzliche Einladung zu einem interessanten und lohnenswerten Vortrag im Rahmen des Hitmeister e-Commerce Days 2012 am 17. März 2012 in Köln, anmeldepflichtig.

Zum Video geht es >>>hier!

Zum ausführlichen Artikel geht es >>>hier!

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel,

Beauftragter des Vorstandes des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.

www.onlinehandelsrecht.de

www.bvoh.de