Archiv der Kategorie: Bundesverband Onlinehandel

BVOH beim e-Commerce Day 2015

Natürlich wird der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) auch dieses Jahr wieder beim wichtigen Branchentreff in Köln dabei sein. Kommen Sie zu uns an den Stand und besuchen Sie unsere Vorträge:

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Expertenpanel “Vertriebsbeschränkungen im Onlinehandel”

Eine wachsende Anzahl von Marken und Herstellern beschränkt den Verkauf von Produkten über Online-Marktplätze oder auch die Nutzung von Preissuchmaschinen. Schützen Vertriebsbeschränkungen das Image eines Markenherstellers und lässt sich ein wahrnehmbarer Preisverfall verhindern? Wie können hier die Interessen von Industrie und Handel in Einklang gebracht werden? Branchenexperten tauschen die unterschiedlichen Sichtweisen zu diesem Thema aus.

Moderation: Oliver Prothmann (Präsident BVOH und Initiator “Choice in eCommerce”)
Teilnehmer (weitere folgen):
Dr. Gerald Schönbucher (Geschäftsführer, Hitmeister GmbH)
Dr. Antje Bärenß-Henke (Dezernat Textilgewerbe, Bundeskartellamt)
Antonio Ligato (Geschäftsführer, G + L GmbH)

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Handelsbeschränkung und ElektroG – Wie Politik deinen Onlinehandel beeinflusst – Vortrag von Oliver Prothmann, Präsident des BVOH

Verordnungen und Gesetze beeinflussen immer stärker das Tagesgeschäft und die Strategieplanung eines Unternehmers im Onlinehandel. Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH) erklärt an aktuellen Themen aus Berlin und Brüssel wie wichtig es ist, den politischen Änderungen zu folgen und zu verstehen, welche Auswirkungen dies auf das eigene Geschäft haben wird.

Aktuelle Hits und meisterhafte Rechtsprechung zu den brennenden Rechtsfragen von heute – Vortrag von Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Beauftragter für die Geschäftsführung, BVOH

Rechtsanwalt Wentzel stellt aktuelle Rechtsfragen aus der Beratungspraxis des BVOH vor. Besonders im Focus: Amazon. Aus einem großen Portfolio an Rechtsproblemen wählen Sie zu Beginn des Vortrags live drei Schwerpunktthemen aus, die dann mit Ihnen diskutiert werden. Zielgruppe: Plattformhändler und Shopbetreiber.

FREIKARTEN

Wir haben Gutscheincodes für die kostenfreie Anmeldung. Bitte eine eMail an gs@bvoh.de schicken und Sie bekommen von uns Ihren individuellen Gutscheincode zugeschickt.

STAMMTISCH

Auch dieses Jahr werden wir wieder einen eigenen BVOH-Stammtisch auf der Aftershow-Party haben.

Vortragsplan: https://www.hitmeister.de/ecommerceday/vortragsplan/

Veranstaltungsort

RheinEnergie-Stadion
Aachener Str. 999, Köln, 50933
Webseite:
https://www.hitmeister.de/ecommerceday/anfahrt/

BVOH bittet um Hilfe: Abmahnungen H&K Management

BVOH Logo aktuellAufruf zur Unterstützung gegen Abmahnungen der H & K Management GmbH

Dresden/Berlin, 24.03.2015

In Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben bittet Sie der Bundesverband Onlinehandel e.V. um Ihre Unterstützung:

Im Rahmen unseres Engagements für eines unserer Mitglieder in einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin (52 O 1/15) versuchen wir derzeit, der Firma H & K Management GmbH den Rechtsmissbrauch i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG nachzuweisen.

Wenn Sie Betroffener (oder anwaltlicher Vertreter) einer Abmahnung der H & K Management GmbH sind:

Wir bitten Sie darum, uns Ihre Abmahnung(en), gern auch in Listenform, zukommen zu lassen. Das würde uns den Nachweis des Rechtsmissbrauchs sehr erleichtern. Im Gegenzug würden wir all denen, die uns mit einer oder mehrerer Abmahnungen unterstützen, die komplette von uns zusammengestellte Liste zukommen lassen und Sie über den Ausgang des Verfahrens unterrichten.

Es wird versichert, dass die übermittelten Daten lediglich zur Vorlage bei Gericht verwendet werden und ausschließlich an Personen übergeben werden, die selbst von einer solchen Abmahnung betroffen sind und sich an der Fallsammlung beteiligen. Sofern Bedenken bestehen, regen wir an, die personenbezogenen Daten zu schwärzen; bitten Sie aber dennoch darum, uns durch Zusendung der entsprechenden Abmahnung(en) und/oder einer Liste zu unterstützen. Wenn auch das nicht möglich wäre, so nennen Sie uns bitte wenigstens die Anzahl der Ihnen von der H & K vorliegenden Abmahnungen. Ohne eine Zusammenarbeit in diesem Bereich wäre der Nachweis eines Rechtsmissbrauchs nicht möglich.

Bitte schicken Sie uns Ihre vollständige Abmahnung nebst Vollmacht und Unterlassungserklärung mit dem Betreff „Aufruf“ an:

E-Mail: rawentzel@bvoh.de oder

Fax: +49 351 898 80 31

Mit der Übersendung der Abmahnung unterstützen Sie den BVOH bei der Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben. Kosten entstehen Ihnen dadurch (außer den Übermittlungskosten) nicht. Der Verband geht gegenüber Nichtmitgliedern keine Verbindlichkeit im Bereich Rechtsberatung ein.

Gern können Sie unsere Arbeit auch durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen. Für unsere Mitglieder können wir individueller und noch intensiver tätig werden: http://www.bvoh.de/mitglied-werden/

Bundesverband Onlinehandel e.V.

Oliver Prothmann, Präsident

Wolfgang Wentzel, Rechtsanwalt


Quelle: http://www.bvoh.de/abmahnungen-der-h-k-management-gmbh/

Als pdf: Aufruf 24.03.2015


Update 22.04.2015: Heute erreichte uns die Information, dass die H & K Management durch eine Berliner Kanzlei weiter abmahnen lässt (Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz). Uns liegen bislang zwei solcher Abmahnungen vor. Wir bitten Sie daher weiter um Ihre Mithilfe.

Oliver Prothmann, Wolfgang Wentzel

BVOH Stammtisch 25. März 2015

koernergarten_dresdenOstern steht schon fast vor der Tür und so nutzen wir die Tage davor, um zum nächsten Dresdener Stammtisch einzuladen. Sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder sind willkommen geheißen. Wir freuen uns wieder auf einen regen Austausch in geselliger Runde zum Thema Onlinehandel.

Los geht es am 25.03.2015 um 19:00 Uhr im Körnergarten.

Wir bitten um eine formlose Anmeldung unter gs@bvoh.de .

BVOH Logo aktuellMit den besten Grüßen aus Dresden,

Ihre

Wolfgang Wentzel & Holger Knutas


Foto oben:  Körnergarten Gaststätten GmbH

Fragen und Antworten zum ElektroG vom Bundesverband Onlinehandel BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel begrüßt die Initiative zur Erhöhung der Rückgabequoten beim Elektroschrott. Die neue Gesetzgebung im ElektroG samt Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten durch den Handel wird dazu leider nicht führen!

Was ändert sich für den Online-Handel durch das ElektroG?

Im Rahmen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird diskutiert, dass der gesamte Handel, stationär und online, dazu verpflichtet wird, Altgeräte zurückzunehmen. Jeder Händler soll in Zukunft auch eine Annahmestelle von Elektroaltgeräten sein. Im November 2012 veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in einer Erklärung über Ziele und Inhalte einer nationalen Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sog. WEEE-Richtlinie) dass es keine Notwendigkeit einer Rücknahmepflicht durch den Handel gebe und sah neben der Rücknahme an öffentlichen Entsorgungsstellen durch die Kommunen lediglich eine freiwillige Rücknahme durch Hersteller und Vertreiber vor.

Was sind die Einwände der BVOH-Mitgliedsunternehmen gegen das Gesetz?

Der Gesetzentwurf bürdet dem Handel (stationär und online) eine zur Erfüllung der ökologischen Ziele der WEEE-Richtlinie nicht erforderliche und damit unverhältnismäßige Pflicht zur Rücknahme gefährlichen Abfalls und zu dessen Weiterverbringung auf. Die Altgeräte können umweltschädliche, gesundheitsgefährdende oder leicht in Brand geratende Stoffe enthalten, etwa lithiumhaltige Batterien und Akkus, blei- oder cadmiumhaltige Batterien, ozonschichtschädigende Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), Quecksilberschalter, bleihaltige Bildröhren, asbesthaltige Bauteile, PCB-haltige Kondensatoren, flammschutzmittelhaltige Leiterplatten. Es ist in keinster Weise nachvollziehbar, warum dem Handel eine solche Expertenaufgabe auferlegt werden soll.
Für den Onlinehandel ergäbe sich im Vergleich zum stationären Handel eine zusätzliche Sonderlast, da eine unentgeltliche Rücknahme des Onlinehändlers auch die Übernahme der Versand- und Transportkosten einschließen würde, die besonders bei sperrigen oder massereichen Altgeräten erhebliche Zusatzkosten mit sich brächten. Es sollte – auch vor dem Hintergrund von „digitaler Agenda“ in Deutschland und dem von der Europäischen Union angestrebten „digital single market“ – nicht Ziel des Gesetzgebers sein, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Digitalwirtschaft, in diesem Falle des Onlinehandels, unattraktiv zu machen.

Was ändert sich für Kunden des Online-Handels?

Dem Kunden soll es in Zukunft erlaubt sein, Elektroaltgeräte auch an Online-Händler zurückzugeben. Das bedeutet, dass der Kunde den Elektroschrott in eine sichere Transportverpackung verpacken muss. Wesentlich einfacher ist es für den Kunden das Gerät in einem nahegelegenen Recyclinghof bei Experten abzugeben, die sich um eine Entsorgung kümmern.

Wie können Kunden künftig Elektro(groß)geräte an den Online-Verkäufer zurückgeben?

Dieser gefährliche Abfall müsste von den Endkunden in geeigneter, nämlich stoßfester und sehr sorgfältiger Weise verpackt werden, um Kontaminationen und Bruch, der zudem unter Zugrundelegung der Abfallhierarchie gemäß § 6 Abs. 1 KrWG unerwünscht wäre, zu vermeiden. Eine Rücknahmepflicht des Handels unter Einschluss des Onlinehandels würde zu einer kaum gewollten Zersplitterung der Rücknahmestruktur und zur Etablierung zehntausender zusätzlicher Schnittstellen bei Verbringung und Entsorgung der Altgeräte
führen. Damit erhöhten sich die Risiken im Umgang mit dem gefährlichen Abfall beträchtlich. Ferner bleibt unklar, wie der Rücknahmeweg über den Onlinehandel den Anforderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR-Vorschriften) genügen soll. Niemand kann es wollen, dass defekte und alte Elektrogeräte per LKW durch die Lande gefahren werden.

Wie könnte der Online-Handel die Rücknahme konkret organisieren?

Bis zur finalen Gesetzgebung ist die Organisation nicht konkretisierbar. Sowohl der Bundesverband Onlinehandel wie auch viele andere Verbände fordern die Streichung der Verpflichtung des Handels Altgeräte zurückzunehmen und fordern eher eine Stärkung der bestehenden und funktionierenden Entsorgungsinfrastruktur.

Im Onlinehandel gibt es bereits weitere Verordnungen, wie die Verpackungsverordnung (VerpackungsV). Warum soll das ElektroG hier nicht ebenfalls helfen?

Eine Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronik-Altgeräte im Handel würde einen erheblichen Erfüllungsaufwand erfordern, der in keinem Verhältnis zum ökologischen Nutzen stünde. Die langjährigen Erfahrungen mit der so genannten Selbstentsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen zeigen deutlich, dass am „point of sale“ keine relevanten Mengen erfasst werden können, die den Aufwand für Aufbau und Betrieb einer Rücknahmeinfrastruktur der Händler rechtfertigen würden. Daher hat der Verordnungsgeber bereits mit der 5. Novelle zur VerpackV die ursprüngliche Selbstentsorgung abgeschafft.

Worin besteht das Problem bei der Entsorgung von Elektroschrotts?

Die EU hat allen Ländern eine Quote auferlegt, wieviel gebrauchte und defekte Elektro- und Elektronikgeräte wieder recycled werden müssen. Bereits heute übererfüllt Deutschland diese Quote. Aber leider ist das den Verbraucherschützern nicht genug und denken sich neue Regelungen aus.

Der deutsche Bürger hat gelernt, dass er gewissen Stoffe in entsprechende Behälter entsorgen soll: Grüne, gelbe, rote, blaue, braune Tonne sowie Container für Altpapier, Altglas in verschiedenen Farben und Altkleider. Was der Bürger leider noch nicht weiß, dass die Entsorgung insbesondere von Haushalt-Kleingeräten in die Mülltonne nicht zielführend ist. D.h. es sollte eher das Ziel sein, den Bürger in seiner sowieso gewollten Aktivität zu unterstützen und aufzuklären, wie er gewisse Geräte am besten entsorgt. Z.B. könnte die Gesetzgebung die Industrie verpflichten bei der Aufklärung der Bürger stärker und deutlicher zu helfen, als sie es heute schon tun. Des Weiteren könnte auch der Handel bei der Aufklärung helfen und dem Käufer über die sinnvolle Entsorgung des jeweiligen Gerätes informieren.

Aus Sicht des Bundesverbandes Onlinehandel muss Elektroschrott “artgerecht” entsorgt werden und nicht per Karton mit einem Versanddienstleister durch die Republik gefahren werden. Gerne unterstützt der BVOH bei der Erarbeitung einer Kommunikationskampagne zur Erhöhung der Recycle-Quote bei Elektro- und Elektronikaltgeräten.

MdB Thomas Jurk: Die Verfolgung von Kartellen ist wichtig für Verbraucher und Wirtschaft – auch im Onlinehandel

Jurk

SPD-Bundestagsabgeordneter Jurk besucht Händlerstammtisch des BVOH in Görlitz

Berlin, 04.03.15 – Thomas Jurk sucht am 12. März das Gespräch mit den regionalen Onlinehändlern. Das Mitglied der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird den Händlerstammtisch des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) in Görlitz besuchen. Auch in der Stadt an der Neiße werden lokale Onlinehändler von Herstellerbeschränkungen bedroht und wollen die Politik auf ihre Nöte hinweisen. Viele der stationären Händler sind in dieser strukturschwachen Region auf den Onlinehandel als zweites Standbein angewiesen um wirtschaftlich überleben zu können. Thomas Jurk weiß als ehemaliger sächsischer Wirtschaftsminister um die Probleme in dieser Region. „Die Verfolgung von Kartellen ist wichtig für Verbraucher und Wirtschaft. Deshalb hatte ich mich bei den letzten Haushaltsberatungen erfolgreich für eine Verbesserung der Stellensituation im Bundeskartellamt eingesetzt. Der Onlinehändlerstammtisch ist für mich eine gute Gelegenheit, mich über die kartellrechtlichen Probleme der Onlinehändler aus erster Hand zu informieren“, sagt Thomas Jurk.

Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen Arbeitsplätze und die Existenz von Händlern, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren. Verkaufsverbote und Beschränkungen sind rechtswidrig, deshalb empfiehlt der BVOH den betroffenen Händlern in die Offensive zu gehen – etwa im Fall des Sportartikelherstellers Asics. „Die Chancen stehen sehr gut, dass die Gerichte auch bei diesen Verfahren zugunsten der Onlinehändler entscheiden. Bald wird es nicht nur einschlägige Urteile, sondern nun auch eine Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes geben. Nicht zuletzt dank des nicht sehr kooperativen Verhaltens von Asics gegenüber dem Kartellamt“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des BVOH.

Der BVOH sammelt momentan jegliche Fakten zu Beschränkungen durch Asics und andere Herstellern bei seinen Mitgliedern bzw. bei betroffenen Onlinehändlern an sich. „Je mehr unterschiedliche Beispiele für ein rechtswidriges Verhalten durch Hersteller wir dokumentieren können, desto besser können unsere Juristen Rechtshilfe leisten“, sagt Oliver Prothmann.

Die endgültig formulierte Entscheidung des Bundeskartellamts wird nicht vor April diesen Jahres erwartet. Zuerst muss die Entscheidung samt ausführlicher Begründung formuliert und danach Asics zur Prüfung übergeben werden. Erst nach Stellungnahme seitens Asics kann das Bundeskartellamt die Entscheidung veröffentlichen.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH
Königstr. 3 | 14163 Berlin
eMail presse@bvoh.de


Pressemitteilung als pdf: 150304 PM Jurk