Archiv der Kategorie: Bundesverband Onlinehandel

Bundeswirtschaftsministerium: Kartellamt ist kein „Totengräber des Handels“

BVOHFoto: BVOH/B. Bartelsen

Hochrangiger Vertreter des BMWi verteidigt Kartellamt gegen den Vorwurf der Parteinahme auf dem Tag des Onlinehandels des BVOH in Berlin

Berlin, 12.10.14 – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi nimmt beim Thema Wettbewerbsrecht keine andere Position als das Bundeskartellamt ein. Das betonte Dr. Armin Jungbluth als Vertreter des BMWi auf der Podiumsdiskussion des Bundesverband Onlinehandel e.V. in Berlin. Damit widerspricht das BMWi einer Darstellung des Branchendienstes „markt intern“. Das traditionell den online-kritischen Markenhersteller unterstützende Blatt hatte das Kartellamt als „Totengräber des Handels“ bezeichnet und eine Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums irreführend wiedergegeben. „Wir unterstützen natürlich das Vorgehen des Kartellamts, denn es ist nicht der Totgräber des stationären Handels. Da wo Hersteller die Märkte zumachen – und das ist bei vielen Herstellern im Onlinehandel der Fall – achtet das Kartellamt darauf, dass die Märkte offenbleiben“, sagte Dr. Armin Jungbluth. In der Diskussion führte Jungbluth weiter aus: „Die Verbraucher nutzen den Online-Handel, die Verbraucher wollen den Online-Handel und es gibt halt einige Hersteller, die diesen Druck – der auch auf die Preise geht – verhindern wollen.“ Nur einer freier Handel, ein freier Wettbewerb bietet die Transparenz zum Vorteil für die Verbraucher.

Der BVOH macht sich deshalb mit seinem Kampf für einen beschränkungsfreien Handel nicht nur für die kleinen und mittelständischen Händler stark, sondern setzt sich durch seine Arbeit auch vehement für die Verbraucherinnen und Verbraucher ein. „Der Schutz des freien Handels ist aktiver Verbraucherschutz“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann. Auch der 1. Tag des Onlinehandels in Berlin stand ganz im Zeichen des Engagements gegen Herstellerbeschränkungen. Nicht nur in der Podiumsdiskussion mit namhaften Vertretern aus Politik und Wirtschaft wurde über Mittel und Wege diskutiert, mit den Herstellern ins Gespräch zu kommen. Vordringlichstes Ziel des BVOH ist es, für Hersteller und Händler zu einer Win-Win-Situation zu kommen. „Wir wollen keine Verlierer, wir wollen, dass alle Beteiligten mit guter Ware und gutem Service auch ein gutes Einkommen haben. Das sind die Mechanismen des Handels seit tausenden von Jahren und sie müssen auch für den Onlinehandel gelten“, sagt Oliver Prothmann. In verschiedenen gut besuchten Workshops wurden in Berlin Lösungswege und Vorgehensweisen im Hinblick auf einen beschränkungsfreien Handel diskutiert. Darüberhinaus gab es für die vielen Onlinehändler Seminare und Schulungen, wie sie gerade in der Vorweihnachtszeit ihr Geschäft noch optimieren können. „Der Tag des Onlinehandels war in jeder Beziehung ein Erfolg. Er hat die gesamte Bandbreite des BVOH von der Interessenvertretung bis hin zur Informationsdrehscheibe für den Handel widergespiegelt. Ich bin mit diesem Ergebnis sehr zufrieden“, sagt Oliver Prothmann.

Fairer Wettbewerb – BMWi macht keinen Unterschied zwischen den Vertriebskanälen Online und Stationär

Das Wirtschaftsministerium schaltet sich weder in irgendeinen Streit ein noch „erlaubt“ es eine nach dem EU-weit geltenden Kartellrecht ohnehin zulässige Maßnahme, so die offizielle Haltung des BMWi. Hintergrund: Sowohl BMWi als auch Kartellamt wollen einen fairen Wettbewerb, der keinen Unterschied zwischen den Vertriebskanälen Online und Stationär mache, sagte der Vertreter des Ministeriums. Das Kartellamt suche sich auch keine Fälle heraus, um irgendeine Handelsform zu begünstigen, sondern reagiere aufgrund der Beschwerden zahlreicher Händler. „Schon heute gibt es zahlreiche stationäre Händler, die zusätzlich über viele weitere Kanäle verkaufen, etwa online oder mobil, und damit die Existenz ihres Ladengeschäftes sichern. Diese sollten von den Marken unterstützt werden. Ihnen gehört die Zukunft“, sagt Oliver Prothmann.

Serie von Entscheidungen gegen Beschränkungen durch das Bundeskartellamt und deutsche Gerichte zeigt rechtswidriges Verhalten der Hersteller

Die Front gegen die sog. selektiven Vertriebswege im Online-Handel wird immer breiter. In den letzten Monaten hatten neben dem Bundeskartellamt auch das Kammergericht Berlin, das Oberlandesgericht Düsseldorf und Schleswig sowie in zwei Fällen das Landgericht Frankfurt/Main gegen Beschränkungen des Onlinehandels entschieden. Unlängst hatte auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) die Klage eines Herstellers abgewiesen. Ein wichtiges Signal.

Der BVOH kann das Kämpfen gegen Windmühlenflügel der Hersteller nicht nachvollziehen. Die Zukunft des Handels ist Multi- bzw. Omni-Channel“, sagt Oliver Prothmann. Nicht nur nach Auffassung des BVOH entscheiden weder das Kartellamt noch die Hersteller, wie, wann und wo der Verbraucher einkauft. Vielmehr ist es der mündige Bürger, der Verbraucher, der es selbst entscheidet. Und zwar immer deutlicher mit der Suche und dem Kauf im Internet und über mobile Geräte.

Das Bundeskartellamt in Bonn hatte in den letzten Jahren mehrfach deutlich gemacht, keine wettbewerbswidrigen Diskriminierungen des Onlinehandels durch Hersteller zu dulden. Zu diesen unzulässigen Beeinträchtigungen zählt das Kartellamt regelmäßig auch Doppelpreissysteme, bei denen ein Hersteller Onlinehändler schlechter als stationäre Händler stellt.

Beschränkungen – Worum geht es?

2012 lag der Umsatz aller online gehandelten Produkte und Dienstleistungen in Europa bei 311,6 Milliarden Euro. Schätzungen zufolge entstanden durch den Online-Handel in Europa bis zu zwei Millionen Arbeitsplätze(Ecommerce Europe Report 2013). Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen diesen Erfolg, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

Choice in eCommerce ist eine im April 2013 von Oliver Prothmann gegründete Initiative von Online-Händlern und eine Projekt des BVOH. BVOH-Präsident Prothmann, eCommerce-Berater und Spezialist für Strategiefindung komplexer Onlinehandels-Konzepte z.B. für Verbundgruppen, ist seit Jahren eng mit der Online-Handels-Community verknüpft und ist Experte für Handel auf Online-Marktplätzen. Seit zwei Jahren beobachten Prothmann und viele Mitglieder der Händler-Community mit wachsender Sorge die negativen Auswirkungen von Plattformverboten, die besonders kleine und mittelgroße Verkäufer treffen.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH
Königstr. 3 | 14163 Berlin
Telefon 030-200 898-31 | Telefax 030-200 898-99 | Mobil 0151-1165 3994
eMail presse@bvoh.de


Als pdf: 141012-BVOH-PM-BMWi

BVOH veranstaltet 1. Tag des Onlinehandels am 10. Oktober in Berlin

„Berlin, 24.09.14 – Der 1. Tag des Onlinehandels in Berlin steht ganz im Zeichen des Engagements für die Freiheit des Handels und gegen Beschränkungen im Onlinehandel durch Hersteller. Obwohl das Bundeskartellamt sowie einige deutsche Oberlandes- und Landgerichte Beschränkungen durch selektive Vertriebsvereinbarungen untersagen, sind weiterhin Onlinehändler durch diese Beschränkungen in ihrer Existenz bedroht. In Workshops und Vorträgen profilierter Handelsexperten will der Bundesverband Onlinehandel e.V. BVOH Rechtslage und Möglichkeiten der Händler aufzeigen und Lösungen diskutieren. „Wir als Mittelstand haben eine Chance uns gegen Beschränkungen im Onlinehandel zu wehren, wenn wir uns zusammenschließen und ggf. den Rechtsweg beschreiten. Das wollen wir nicht nur unseren Mitgliedern in Berlin deutlich machen“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des BVOH.“

Quelle: BVOH veranstaltet 1. Tag des Onlinehandels am 10. Oktober in Berlin.

Schadensersatz für Reuter, bestätigt durch den Bundesgerichtshof

„07.10.2014 – Voller Erfolg für das Mönchengladbacher Familienunternehmen Reuter. Die Beschwerde des Armaturenherstellers Dornbracht gegen eine Entscheidung des OLG Düsseldorf wurde jetzt vom Bundesgerichtshof abgewiesen. Damit ist ein jahrelanger Rechtsstreit entschieden, der mit einem Urteil des OLG Düsseldorf endete. Dornbracht wurde dabei zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt, da das Unternehmen den Verkauf seiner Produkte im Internet mit Hilfe von wettbewerbswidrigen Vertragsklauseln unterbinden wollte. Zudem wurde festgestellt, dass nicht nur das Unternehmen Dornbracht, sondern speziell der Geschäftsführer Andreas Dornbracht persönlich für den vollen Betrag haftet. Die richtungsweisende Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13. November 2013 ist damit in vollem Umfang rechtskräftig. Profitieren werden schließlich der freie Wettbewerb wie auch die Verbraucher.“

Quelle: Reuter.de

Herzlichen Glückwunsch, Reuter!

Vollständige Pressemitteilung von Reuter: PM von reuter_de

Freie Fahrt für den Onlinehandel – Podiumsdiskussion

BVOH veranstaltet Tag des Onlinehandels am 10.10.14 in Berlin

Der 1. Tag des Onlinehandels in Berlin steht ganz im Zeichen des Engagements für die Freiheit des Handels und gegen Beschränkungen im Onlinehandel durch Hersteller. Gäste aus Politik und Wirtschaft diskutieren über Behinderungen und Beschränkungen im Onlinehandel und deren Folgen nicht nur für die deutsche Wirtschaft.

Podiumsdiskussion „Freie Fahrt für den Onlinehandel

  • Wann: Freitag, 10. Oktober 2014
  • Zeit: 8.30 bis 9.45 Uhr
  • Wo: HOTEL MOA BERLIN
    Stephanstraße 41
    10559 Berlin Moabit
  • Wer: Thomas Jarzombeck, MdB (CDU)
    Dr. Armin Jungbluth vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi)
    Dr. Nikolaus Lindner (eBay)
    Prof. Wolfgang Hünnekens (iDeers)
    Timo Hoffmann (Sport Hoffmann)
    Jost Vielhaber (reuter.de)
    Rechtsanwalt Eckart Wagner
    Oliver Prothmann (Präsident des BVOH) als Gastgeber

Hintergrund: Tag des Onlinehandels

TDO_Anzeige_webDie Jahresveranstaltung des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) hat eine längere Tradition, findet aber zum ersten Mal in Berlin statt. In der Bundeshauptstadt wurde in diesem Jahr das neue Hauptstadtbüro des BVOH eingeweiht. Das ist der neuen Nähe zur Politik geschuldet. BVOH-Präsident Oliver Prothmann hat die Kontakte zur Politik nicht nur in Deutschland, sondern auch auf EU-Ebene intensiviert. „Wir müssen ein Bewusstsein für die schwerwiegenden Folgen von Beschränkungen in Berlin und Brüssel herstellen“, sagt Oliver Prothmann. Die Veranstaltung findet im Hotel Moa in Berlin-Moabit statt. Mehr Informationen unter www.tag-des-onlinehandels.de.

Obwohl das Bundeskartellamt sowie einige deutsche Oberlandes- und Landgerichte Beschränkungen durch selektive Vertriebsvereinbarungen untersagen, sind weiterhin Onlinehändler durch diese Beschränkungen in ihrer Existenz bedroht. In Workshops und Vorträgen profilierter Handelsexperten will der Bundesverband Onlinehandel e.V. Rechtslage und Möglichkeiten der Händler aufzeigen und Lösungen diskutieren. „Wir als Mittelstand haben eine Chance uns gegen Beschränkungen im Onlinehandel zu wehren, wenn wir uns zusammenschließen und ggf. den Rechtsweg beschreiten. Das wollen wir nicht nur unseren Mitgliedern in Berlin deutlich machen“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des BVOH.

Auf dem Tag des Onlinehandels werden aber auch neue Entwicklungen im Bereich des SEO oder der Logistik aufgezeigt. Experten aus der Praxis zeigen Wege auf, wie die Onlinehändler ihre Vertriebswege optimieren und im bevorstehenden Weihnachtsgeschäft erfolgreicher sein können. Insbesondere gibt es auch neue Tipps und Tricks für den Handel auf den Marktplätzen Amazon und eBay. Ferner wird es Liveüberprüfungen des Onlineauftritts der Händler durch erfahrene Fachleute geben und nicht zuletzt geben Experten Empfehlungen über die besten Vertriebskanäle ab.

Beschränkungen – Worum geht es?

2012 lag der Umsatz aller online gehandelten Produkte und Dienstleistungen in Europa bei 311,6 Milliarden Euro. Schätzungen zufolge entstanden durch den Online-Handel in Europa bis zu zwei Millionen Arbeitsplätze. Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen diesen Erfolg, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über Choice in eCommerce

Oliver ProthmannChoice in eCommerce ist eine im April 2013 von Oliver Prothmann gegründete Initiative von Online-Händlern und eine Projekt des BVOH. BVOH-Präsident Prothmann, eCommerce-Berater und Spezialist für Strategiefindung komplexer Onlinehandels-Konzepte z.B. für Verbundgruppen, ist seit Jahren eng mit der Online-Handels-Community verknüpft und ist Experte für Handel auf Online-Marktplätzen. Seit zwei Jahren beobachten Prothmann und viele Mitglieder der Händler-Community mit wachsender Sorge die negativen Auswirkungen von Plattformverboten, die besonders kleine und mittelgroße Verkäufer treffen.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

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Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH
Königstr. 2 | 14163 Berlin
Telefon 030-200 898-31 | Telefax 030-200 898-99 | Mobil 0151-1165 3994

eMail blase@publiplikator.de


Als pdf: Presseeinladung_Tag des Onlinehandels

Noch 3 … 2 … 1 Tag bis zum Tag des Onlinehandels am 10.10. in Berlin

Liebe Onlinehändler, liebe am Onlinehandel Interessierten, liebe Interessenten und Freunde des BVOH,

nun sind es nur noch 3 … 2 … 1 Tag bis zum Tag des Onlinehandels am 10.10. in Berlin.

  • Was? – Tag des Onlinehandels = Jahresveranstaltung des Bundesverbandes Onlinehandel. Themen: Handelsbeschränkungen, Weihnachtsgeschäft, Blitz-Check von Web-Auftritten. Hochkarätig besetztes Politisches Frühstück
  • Wann? – Am 10.10.2014, ab 8:30 Uhr
  • Wo? – Hotel Moa, Berlin Moabithttp://www.hotel-moa-berlin.de/

Info + Anmeldung: www.tag-des-onlinehandels.de

Verpassen Sie auf gar keinen Fall die wichtigste Veranstaltung des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. in diesem Jahr! 

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„Der 1. Tag des Onlinehandels in Berlin steht ganz im Zeichen des Engagements für die Freiheit des Handels und gegen Beschränkungen im Onlinehandel durch Hersteller. In Workshops und Vorträgen profilierter Handelsexperten will der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) Rechtslage und Möglichkeiten der Händler aufzeigen und Lösungen diskutieren. Auf dem Tag des Onlinehandels werden auch neue Entwicklungen im Bereich des SEO oder der Logistik aufgezeigt. Experten aus der Praxis zeigen Wege auf, wie die Onlinehändler ihre Vertriebswege optimieren und im bevorstehenden Weihnachtsgeschäft erfolgreicher sein können. Insbesondere gibt es auch neue Tipps und Tricks für den Handel auf den Marktplätzen Amazon und eBay. Ferner wird es Liveüberprüfungen des Onlineauftritts der Händler durch erfahrene Fachleute geben und nicht zuletzt geben Experten Empfehlungen über die besten Vertriebskanäle ab.“

Aktualisiertes Programm: Tag_des_Onlinehandels_Zeitplan

Herzlich willkommen! 

Ihr Wolfgang Wentzel, Beauftragter des Vorstands des BVOH