Archiv der Kategorie: Bundesverband Onlinehandel

Register für Schutzschriften

Zentrales Register für Schutzschriften im Internet etabliert

2. August 2013. Es gibt es ihn noch, den „fliegenden Gerichtsstand“ in „Internetsachen“. So kann ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung in durch das Internet vermittelten Wettbewerbssachen überall dort gestellt werden, wo Internet anliegt (wohin sich das Internet-Angebot bestimmungsgemäß richtet), praktisch also vor dem Gericht, welches dem Abmahnenden voraussichtlich Recht geben wird.

Gegen den Erlass einer Einstweiligen Verfügung, welche regelmäßig ohne Gehör des Gegners ergeht (§ 937 Abs. 2 ZPO), hilft theoretisch die Schutzschrift. Nur wusste man bislang nicht, vor welchem Gericht man sie hinterlegen sollte, gibt es doch bundesweit etwa 115 Landgerichte.

Dem ist jetzt ein Riegel vorgeschoben, denn jetzt gibt es: Das Zentrale Schutzschriften Register (ZSR). Zwar muss ein Gericht vor Erlass einer Einstweiligen Verfügung nicht in dieses Register sehen, es kann aber. Eine ansehnliche Zahl von Landgerichten hat sich freiwillig dazu sogar verpflichtet. Leider ist z.B. das LG Berlin (noch) nicht dabei. Solange es den „fliegenden Gerichtsstand“ also noch gibt, lohnt sich nicht nur die Erstellung einer Schutzschrift wieder, sondern vor allem ihre Hinterlegung beim Zentralen Schutzschriften Register (ZSR). Eine gute Idee und dafür ein großes Dankeschön an die Betreiber!

Sie befürchten den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Sie, etwa, weil Sie auf dem Standpunkt „Unterlassungserklärung? Nein Danke!“ stehen?

Kontakten Sie mich und beauftagen Sie mich mit der Erstellung + Hinterlegung Ihrer Schutzschrift beim Zentralen Schutzschriften Register (ZSR).

Ohne Gehör des Abgemahnten ergeht die Einstweilige Verfügung

Ohne Gehör des Abgemahnten ergeht die Einstweilige Verfügung

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden

BVOH Stammtisch 25. Juli 2013

Liebe Stammtischbesucher,

es ist wieder soweit: Donnerstag ist der 25.

Wir wagen das Experiment und versammeln und beim Gießer in Pirna:
http://www.brauhaus-pirna.de/wcms/index.php?das-haus

Ich habe für uns bestellt (7 bis 10 Plätze) und freue mich auf zahlreiches Erscheinen.

Wie immer ab 19:00 Uhr.

Mit den allerbesten Grüßen in die nachmittägliche Sommerhitze!

Ihr/Eurer

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel
Blasewitzer Straße 41
01307 Dresden

Ruf 0351 450 4 110
Fax 0351 450 4 200

Online-Handel gründet Initiative gegen Verkaufsverbot auf Internet-Plattformen

Petition für freien Handel gestartet

Berlin, 16. Juli 2013 – Der Online-Handel hat die Initiative „Choice in eCommerce“ ins Leben gerufen und startet eine Petition für einen freien und fairen Handel. „Der Online-Handel, wie wir ihn kennen, ist bedroht“, erklärt Oliver Prothmann,

Der Online-Handel, wie wir ihn kennen, ist bedroht

Der Online-Handel, wie wir ihn kennen, ist bedroht

Gründer von Choice in eCommerce, der Initiative für Angebotsvielfalt und Innovation im Online-Handel. „Hersteller müssen davon absehen, grundsätzliche Verbote oder Einschränkungen für den Online-Handel auszusprechen. Gleichzeitig muss die Politik unnötigen Beschränkungen des Online-Handels effektiv entgegenwirken. Wir haben eine Petition ins Leben gerufen, die alle Parteien zu einem entsprechenden Handeln aufruft“.

logo-choice-in-ecommerce-letter-de-medium

petition-choice-in-ecommerce-de

Quelle/Mehr

Potenzialstudie „E-Commerce in Mitteldeutschland“

Potenzialstudie

Die Potenzialstudie „E-Commerce in Mitteldeutschland“, an der der Bundesverband Onlinehandel e.V. neben anderen als Unterstützer mit wirken durfte, können Sie hier beziehen:

http://www.e-commerce-genossenschaft.de/potenzialstudie/

RA Wentzel, BVOH

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Beauftragter des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.

Der Beauftragte des Vorstands des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.
Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH)
Blasewitzer Straße 41
Tel. +49 351 450 44 17
Fax +49 351 450 42 00
gs@bvoh.de
www.bvoh.de 

Kooperation Digicure + BVOH

Digicure

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) und der IT-Dienstleister Digicure kooperieren zukünftig im Bereich IT-Sicherheit und Performance Monitoring. Der BVOH stärkt somit weiter seine Position als Branchenverband der Onlinehändler in Deutschland. Digicure konnte einmal mehr einen wichtigen Partner und Kunden gewinnen.

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