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Online-Marktplätze in Europa

Onlinehandel ist mehr als Amazon und eBay

Der Onlinehandel über Marktplätze ist wesentlicher Bestandteil des E-Commerce in Europa. Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) hat in einer großen Übersicht alle Marktplätze in Europa zusammengetragen und dargestellt:
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Online-Marktplätze zeichnen sich dadurch aus, dass auf einer Plattform verschiedene Händler Waren anbieten können. Von der Mechanik her gibt es unterschiedliche Arten von Marktplätzen. Zum Beispiel unterscheidet man zwischen geschlossenen und offenen Marktplätze, wobei sich auf offenen Marktplätzen nahezu jeder Händler direkt selber anmelden kann und bei geschlossenen Marktplätzen der Betreiber entscheidet, ob ein Händler zugelassen wird oder nicht. Des Weiteren unterscheiden sich die Marktplätze in der Angebotsart (Sofortkauf, Auktion, Inserat / Kleinanzeige) und damit auch in der Möglichkeit, ob die Transaktion direkt auf dem Marktplatz passiert oder erst bei Übergabe der Ware. Einen dritten entscheidenden Unterschied sieht man in der Betriebsart. Wird der Marktplatz von einem Händler betrieben (Amazon, Otto, Pixmania, Zalando) oder von einem reinen Marktplatzbetreiber ohne eigenen Verkauf auf dem Marktplatz (Allyouneed, eBay, Rakuten).

„Auch wenn vielen Konsumenten das noch gar nicht so bewusst ist – Onlinehandel ist mehr als Amazon und eBay. Neben diesen ‚Platzhirschen‘ konnten sich viele Marktplätze etablieren, die sehr zielgenau auch sehr spezielle Wünsche der Kunden erfüllen können“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH), und „Es gibt sehr unterschiedliche Herangehensweisen und das macht dann den Charme der zahlreichen Online-Marktplätze nicht nur in Deutschland aus.“

Quelle + viel mehr Informationen finden Sie unter: Übersicht aller Online-Marktplätze in Europa inkl. Top50.

Zur Presseerklärung geht es >>>hier!

Monopolkommission bestätigt Wettbewerbsprobleme durch Beschränkungen und wenn Marktplatzbetreiber selber Händler ist

Amazon als Beispiel namentlich benannt

BVOH-Präsident Prothmann begrüßt Ergebnisse des Sondergutachtens der Monopolkommission

Die Monopolkommission hat der Bundesregierung und den gesetzgebenden Körperschaften das Sondergutachten  „Wettbewerbspolitik: Herausforderung digitale Märkte” vorgelegt. Wettbewerbsprobleme können laut Gutachten im E-Commerce dann entstehen, wenn der Betreiber einer Plattform (als Beispiel wird Amazon genannt) zugleich Verkäufer auf dieser Plattform ist und damit in Konkurrenz zu anderen Verkäufern auf seiner Plattform tritt. Bei der Erstellung dieses Gutachten war auch die Expertise des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) insbesondere in Fragen von Handelsbeschränkungen und Wettbewerbsverzerrungen gefragt. „Angesichts der Entwicklungen auf digitalen Märkten sind Anpassungen des Rechtsrahmens und der Behördenpraxis nötig. Der Anwendungsbereich der Fusionskontrolle sollte erweitert werden, Missbrauchsverfahren sind zügiger zum Abschluss zu bringen”, sagte der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Daniel Zimmer. Der BVOH begrüßt ausdrücklich das aus eigenem Ermessen der Monopolkommission erstattete Sondergutachten zum Wettbewerb auf digitalen Märkten. „Gerade im Bereich der Beschränkungen des Onlinehandels durch die Industrie und das wenig transparente Ausnutzen von Monopolstellungen auf digitalen Marktplätzen durch die Anbieter besteht dringender Handlungsbedarf – insbesondere auch in der zugigen Abwicklung von Verfahren. Deshalb begrüßen wir das Engagement der Monopolkommission und haben auch gern mit Rat und Tat zur Seite gestanden“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann.

In zwei Bereichen konnte Oliver Prothmann den Standpunkt des Onlinehandels verdeutlichen:

„K41. Eine ökonomisch wichtige Bedeutung kommt dem Online-Handel mit Waren und Dienstleistungen (E-Commerce) zu. Der Online-Handel zwischen Unternehmen und Endverbrauchern (B2C-E-Commerce) ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Für das Jahr 2014 werden für Deutschland je nach Quelle ein steuerbereinigtes Marktvolumen des E-Commerce von ca. EUR 39 Mrd. bis EUR 44 Mrd. und ein Anteil am Einzelhandelsumsatz von ca. 9-10 Prozent angegeben. Unabhängig von den genauen Marktdaten ist zukünftig ein weiterer Anstieg des Anteils des E-Commerce am Einzelhandelsumsatz zu erwarten (Tz. 343 – Tz. 346, Tz. 352 – Tz. 358).

K 47. Zu Wettbewerbsproblemen durch vertikale Integration kann es im E-Commerce kommen, wenn der Betreiber einer Plattform zugleich Verkäufer auf dieser Plattform ist und damit in Konkurrenz zu anderen Verkäufern auf seiner Plattform tritt. In einem solchen Fall können Anreize für den Plattformbetreiber bestehen, die eigenen Produkte prominenter darzustellen. Ferner hat dieser die Möglichkeit, Transaktionen von Dritthändlern zu beobachten, besonders nachgefragte Produkte in den eigenen Handelsbestand aufzunehmen und betroffene Händler möglicherweise vom Markt zu verdrängen. Zudem kann der Plattformbetreiber zusätzliche Daten akkumulieren, um beispielsweise bessere Produktempfehlungen zu geben und hierdurch die Qualität der eigenen Plattform und damit die eigene Wettbewerbsposition gegenüber konkurrierenden Plattformen zu verbessern.  (…) Gleichwohl sollte dieses Verhalten durch die Wettbewerbsbehörden beobachtet werden, um längerfristige Ausschließungswirkungen zu verhindern (Tz. 391 – Tz. 395)“

Aus: Kurzfassung des Sondergutachtens der Monopolkommission (pdf)

Quelle + mehr: Monopolkommission bestätigt Wettbewerbsprobleme auf Online-Marktplätzen durch Handelsbeschränkungen und wenn Marktplatzbetreiber selber Händler ist – BVOH Bundesverband Onlinehandel.

Pressemitteilung als pdf >>>hier.


Die Einladung von Prof. Dr. Daniel Zimmer, LL.M., Vorsitzender der Monopolkommission, zur Stellungnahme zum Sondergutachten kam Anfang November 2014. Das die Monopolkommission das Amazon-Thema (Plattformbetreiber tritt auf eigener Plattform als Händler auf) gerade jetzt so namhaft aufgreift, ist sehr zu begrüßen und zeigt, dass sich der Bundesverband Onlinehandel zu Recht dieser hochbrisanten, wie hochaktuellen Thematik angenommen hat. Respekt und Anerkennung vor dem Gutachten der Monopolkommission auch dafür, wie schnell die Monopolkommission das Gutachten vorgelegt hat. Ich freue mich sehr darüber, wie die umfangreiche Zuarbeit von BVOH-Präsident Oliver Prothmann im Gutachten Niederschlag gefunden hat. Ich glaube, das ist zum Segen der Onlinehändler und Verbraucher.

Herzlichst Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Beauftragter des Vorstands des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.

Na endlich! Google-Kauf-Button kommt

20150509_151928Google möchte sein mobiles Angebot durch Einführung des Kauf-Buttons auf eine neue Stufe der Entwicklung bringen

Google möchte laut einem Artikel im  „Wall Street Journal“ in naher Zukunft mit Amazon und eBay in Wettstreit treten und sein mobiles Angebot mit Kauf-Buttons ausrüsten. Das sind Klickflächen, die dann künftig bei den schon bestehenden Bezahl-Links eingebunden werden sollen. Der Buy-Button wird also erst einmal nur bei bezahlten Suchresultaten auftauchen. Klickt ein User auf den Kauf-Button, kommt er zu einer weiteren Google Produkt-Seite. Dort kann er dann den Einkauf tätigen. Ebenso will Google die Bezahlung, zumindest für einen Teil des Angebotes, übernehmen. Google will mit Kauf-Buttons tiefer in den Internet-Handel eintauchen Google selbst wird nicht als Händler auftreten. Die Artikel sollen weiterhin von externen Händlern offeriert werden. Der Dienst ist allerdings nicht ganz kostenfrei, denn Google erhält eine Provision, sobald der Verbraucher einen Einkauf über diese Funktion durchführt. Die Händler sind nicht sehr erfreut, denn sie befürchten unter anderem den Verlust der Kundenbindung, wenn die Transaktionen in der Google-Suche durchgeführt werden. Sie wären dann unter Umständen zu Zulieferern verurteilt. Damit die Händler, ebenfalls wichtige Kunden für Google, mitspielen, möchte Google, das Einverständnis der Käufer vorausgesetzt, den Händlern aber auch die Daten der Käufe zugänglich machen. Quelle + mehr: Google will mit Kauf-Buttons tiefer in den Internet-Handel eintauchen | onlinemarktplatz.de.


Richtig beobachtet: Wir hängen alle viel mehr von Google ab, als von Amazon oder eBay. Folgerichtig kann man künftig die Produkte mit Google nicht nur suchen, sondern auch finden. Wir sind ihm wieder einen Schritt näher gekommen, dem Onlineshop der Zukunft. Noch etwas umständlich zwar, aber definitiv in die richtige Richtung gehend.

Herzlichst Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Same Store Sales 04/2015: eBay weit unter dem Wachstum des allgemeinen E-Commerce

20150516_124220ChannelAdvisor veröffentlichte die Same Store Sales-Daten u.a. für Amazon und eBay für April 2015

Zur Veröffentlichung von ChannelAdvisor geht es >>>hier.

Ergebnisse für Amazon im April 2015:

Amazon erzielte im April 2015 22,6%, ein leichter Rückgang im Vergleich zu März 2015 mit 24,6%. Die seit Juni 2014 von ChannelAdvisor neu veröffentlichten beiden Bezugspunkte rund um Fulfillment By Amazon (FBA) sehen im April 2015 wie folgt aus:

Prozentsatz FBA/Verkaufskanal Amazon (im Jahresvergleich) –

diese Analyse misst den Prozentsatz des Amazon Bruttohandelsumsatzes (ermittelt über das ChannelAdvisor System), der über FBA ausgeführt wurde. Für April 2015 lag dieser Wert für FBA bei 37,3% des Amazon Bruttohandelsumsatzes (April 2014 27,0%).

Prozentsatz FBA/andere Verkaufskanäle –

über diesen Wert wird der gesamte über FBA ausgeführte Bruttohandelsumsatz ermittelt, der nicht über Amazon-Webseiten, sondern über eigene Händler-Webseiten, andere Drittanbieter oder ähnliche erfüllt wurde. Im April 2015 verzeichnet ChannelAdvisor hier einen Anstieg um 23,4% (im Jahresvergleich) auf 2,2% (April 2014: 1,8%).

Resultate für eBay April 2015:

eBay erreichte sehr magere 5,8%, erneut ein Rückgang im Vergleich zu März 2015 mit 7,3%. Damit liegt die Wachstumsrate auch weiterhin unter der von comScore prognostizierten Wachstumsrate (15%) des allgemeinen E-Commerce.

Quelle + mehr: Same Store Sales 04/2015: eBay weit unter dem Wachstum des allgemeinen E-Commerce | onlinemarktplatz.de.


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Sinn stiftende Marken

20150502_180708„Das Vertrauen in Marken nimmt fortwährend ab. Lediglich 30% der deutschen Konsumenten vertrauen Marken. Das ist ein Resultat der Studie ‘Meaningful Brands 2015′ von Havas Media. Allerdings zeigt sie auch: Sinnstiftende Marken, die das Verbrauchervertrauen genießen, sind im Ergebnis wirtschaftlich auffallend erfolgreicher. Für die Bestimmung der Sinnstiftung werden 3 Dimensionen – Produkt (u.a. Qualität, Innovationsgrad), individueller Markennutzen (u. a. Hilfestellung, Alltagsnutzen) und gesellschaftlicher Markennutzen (u. a. Arbeitsplätze, Ressourcenschonung) untersucht und in einem Meaningfull-Brand-Index zusammengefasst. Die von Havas Media erstellte Studie deckt 1.000 Marken bei mehr als 300.000 Befragten in 34 Nationen ab. Für Deutschland wurden 133 Marken betrachtet und über 16.500 Verbraucher befragt. … In Deutschland steht die Marke Ratiopharm auf Rang 1 der sinnstiftenden Marken, danach folgen Samsung und Nivea. Samsung-Mitbewerber Apple hingegen landet in Deutschland lediglich auf Platz 61. In Deutschland liegen auf den Plätzen 4,5,6,7,8,9,10 : Amazon, Ravensburger, Dr. Oetker, Volkswagen, Ikea, eBay und Wikipedia.“ Quelle + mehr: Marken-Vertrauen zunehmend rückgängig | onlinemarktplatz.de.


Ich persönlich bevorzuge Aspirin und vermisse die Cola-Marken. Amazon ist immerhin unter den Genannten, offenbar sogar noch vor eBay, was für Deutschland nicht überrascht, jedenfalls mich nicht. Was Sinn stiftend ist, leuchtet mir allerdings am ehesten bei Wikipedia ein. Werden Marken also überbewertet? Über das gute Ranking der nichtkommerziellen Marke Wikipedia freue ich mich am meisten. Ratiopharm hilft gegen Kopfschmerz und die Pharmaindustrie führt die Liste an; da Sinnstiftung die Überschrift ist, sicher nicht sehr überraschend. Marken verlieren an Sinn, wenn der Handel mit ihnen, z.B. im Internet, etwa durch einige Marken selbst, behindert wird. Das dürfte, im Umkehrschluss, nicht erst die gute Platzierung von Samsung zeigen. Warum Apple so weit abgeschlagen sein soll, verstehe ich nicht; es deckt sich aber einigermaßen mit meiner subjektiven Einschätzung und Überzeugung: Man kann heutzutage auch ohne iPhone schick aussehen. Bei Apple, die in einigen Bereichen den Bedarf erst erfunden und dann gedeckt haben, dürfte dieses schlechte Ranking, gerade unter dem Aspekt der Sinnstiftung, wohl als bittere Medizin empfunden werden.

Sehr Sinn stiftend ist meiner Meinung nach diese Marke: http://www.shakti-milan-bags.com/

Herzlichst Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel