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Von eBay Deutschland direkt zum BVOH: Cindy Mattern leitet ab 1.4.2020 das BVOH-Hauptstadtbüro in Berlin

Sie ist eine Liebhaberin israelischer Weine, sie hat 17 Jahre für eBay gearbeitet und es ist kein Aprilscherz: Ab 1. April 2020 leitet Cindy Mattern das Hauptstadtbüro des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. in Berlin. Sie ist laut Internet World Business vom 03.04.2020 die wichtigste Auf- und Umsteigerin der Woche.

Berlin, 02.04.2020. Der BVOH begrüßt Cindy Mattern als neue Leiterin seines Hauptstadtbüros. Sie tritt die Nachfolge von Anna Montasser an, die bereits seit Juli 2019 in das Auswärtige Amt gewechselt ist. Cindy Mattern war bisher für die eBay International AG in Berlin Dreilinden über viele Jahre in verschiedenen leitenden Funktionen tätig, zuletzt verantwortete sie als Teamleiterin den Concierge Service für eBay Deutschland.

Cindy Mattern, die neue Leiterin des BVOH-Hauptstadtbüros

Die Arbeit mit und für Menschen vor allem im eCommerce zieht sich wie ein roter Faden durch ihre bisherige Tätigkeit. So bringt Cindy Mattern 17 Jahre Erfahrung beim Onlinemarktplatz eBay und ihre damit verbundene Expertise in ihre neue Tätigkeit ein. Viele Onlinehändler in Deutschland kennen Cindy Mattern als kompetente und erfahrene Ansprechpartnerin.

„Der Bundesverband Onlinehandel freut sich außerordentlich, mit Cindy Mattern eine fachlich so herausragende Führungskraft als Leiterin seines Hauptstadtbüros gewonnen zu haben. Cindy Mattern bringt ein großes Netzwerk an OnlinehändlerInnen mit und wird so die Arbeit des BVOH enorm verstärken“, sagt Oliver Prothmann, Präsident vom Bundesverband Onlinehandel. Sie erweitert damit das Team um Präsident Oliver Prothmann (Berlin) und Geschäftsführungsbeauftragten Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel (Dresden).

„Mit dem Wechsel zum BVOH verändert sich mein Blick auf den Onlinehandel und die Bedürfnisse der Händler sinnvoll und bekommt eine andere Tiefe. Meine ausgeprägte Neugier in Bezug auf Menschen, ihr Business und die damit verbundenen Bedürfnisse sehe ich als Basis für die gemeinsame Arbeit. Ich freue mich darauf, die politische Arbeit im Sinne der Mitglieder voranzutreiben und herauszufinden, wie unser Netzwerk wachsen und welchen Mehrwert es uns bringen kann“, sagt Cindy Mattern.

Sie wird als Leiterin des Hauptstadtbüros die Koordination der Mitglieder inkl. Kommunikation und Schaffung neuer Zusammenarbeitsformen übernehmen. Des Weiteren steht Sie als erste Ansprechpartnerin für Politik und Presse zur Verfügung. Aktuell wird sie, wie das gesamte Team vom BVOH, aus dem Homeoffice arbeiten.

Zur Pressemitteilung: http://bvoh.de/wp-content/uploads/2020/04/200402-PM-Cindy-Mattern.pdf

Mark hat – natürlich! – schon einen Tag früher berichtet: https://wortfilter.de/von-ebay-zum-bvoh-e-v-cindy-mattern/

Herzlich willkommen, liebe Cindy!

Auf gute Zusammenarbeit!

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Beauftragter für die Geschäftsführung des BVOH

HORIZONT GRENZENLOS – Tag des Onlinehandels am 30. August 2018 in Berlin

Es ist wieder soweit! Am 30. August lädt der Bundesverband Onlinehandel wieder zum Tag des Onlinehandels 2018 nach Berlin ein. Das diesjährige Motto lautet „Horizont grenzenlos“. Tickets + Info unter: http://www.tdoh18.de

Und ja, es ist die allerbeste Gelegenheit, mit uns persönlich und auch untereinander ins Gespräch zu kommen. Am 29. August 2018 ist Vollversammlung für die Mitglieder des BVOH. Location wird wieder das „Von Greifswald“ in Berlin sein.

Mit den allerbesten Grüßen aus Berlin und aus Dresden, Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Workshop mit Fast Forward Imaging und Rechtsanwalt Wentzel in Dresden

FFI-LOGO-header_165.jpgHerzliche Einladung zum gemeinsamen Workshop

mit Anna Rojahn, Founder und CEO bei FFWI, und Wolfgang Wentzel, Rechtsanwalt und Beauftragter für die Geschäftsführung beim Bundesverband Onlinehandel e.V. – BVOH. „Alles“ über Produktfotos im Internet. Ganz praktisch und anwaltlich. 

Anna Rojahn hat es sich zur Aufgabe gemacht, interessante technische Lösungen für den Einsatz in eCommerce-Unternehmen praxistauglich auf den Markt zu bringen. Das Patent, das den Produktaufnahmen von Fast Forward Imaging zugrunde liegt, wird in dem Workshop in seinen konkreten Anwendungsweisen präsentiert, erklärt und vorgestellt.  Oder wussten Sie, was 360-Grad-Produktfotografie ist?

Ich werde zum Workshop eine Keynote zum Urheberrecht beitragen. Es geht dabei auch um die verschiedenen Konstellationen und rechtlichen Aspekte der Einbindung von Fotografien in Produktbeschreibungen im Webshop und auch auf Plattformen. Urheberrecht in der praktischen Anwendung sozusagen. 

Freuen Sie sich auf ein besonderes Duett aus Werbefotografie und Recht! 

Herzliche Einladung zum Workshop von Anna Rojahn und Wolfgang Wentzel am 9.8.16 im Abakus-Konferenz-Zentrum. Beginn: 17:00 Uhr. Der Workshop ist kostenfrei. Veranstaltungsort: Blasewitzer Str. 41, 01307 Dresden >>>Anfahrt

Für weitere Infos folgen Sie bitte dem >>>Link 

Im Anschluss an den Workshop ist Stammtisch im Körnergarten!

Herzlichst Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Folgen des ElektroG für Online-Handel

E-Gipfel_Logo_600pxDer Bundesrat hat das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ 303/15 (ElektroG2) verabschiedet. Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift von Bundespräsident Joachim Gauck, dann kann das Gesetz verkündet werden und ist rechtskräftig.

Ein schwarzer Tag für den Onlinehandel, denn das ElektroG verpflichtet den Handel nicht nur zum Umgang mit gefährlichem Schrott, sondern es wird zu einem K.o.-Kriterium für viele Onlinehändler, die Elektrogeräte EU-weit verkaufen wollen oder müssen, um überleben zu können. Um es deutlich zu sagen: Das Gesetz in dieser Form bringt nichts“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. Zusätzlich zur neu eingeführten Rücknahmepflicht von Elektroschrott muss in Zukunft jeder Onlinehändler, der in EU-Länder verkauft, in jedem dieser Länder eine Niederlassung oder einen Bevollmächtigten nachweisen. Mehr noch: Der Händler wird im Sinne des ElektroG2 in dem jeweiligen Land zum Hersteller und muss je Marke und Geräteart eine aufwändige Registrierung durchführen.

Das ElektroG ist mit heißer Nadel gestrickt. Es gibt weder praktikable Lösungen am Markt, noch haben sich die Regierungsstellen mit der Umsetzung des Gesetzes auseinandergesetzt. „Ich sehe mit großem Bangen massive Probleme im wichtigen Weihnachtsgeschäft auf unsere Onlinehändler zukommen. Das ElektroG kann tatsächlich Existenzen kosten“, sagt Oliver Prothmann.

Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG2) verlangt von Onlinehändlern, dass sie umweltschädliche, gesundheitsgefährdende oder leicht in Brand geratende Stoffe zurücknehmen. Dazu zählen etwa lithiumhaltige Batterien und Akkus, blei- oder cadmiumhaltige Batterien, ozonschichtschädigende Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), Quecksilberschalter, bleihaltige Bildröhren, asbesthaltige Bauteile, PCB-haltige Kondensatoren oder flammschutzmittelhaltige Leiterplatten. „Das ist unverantwortlich, denn viele dieser Inhaltsstoffe dürfen eigentlich nur unter speziellen Auflagen versendet und vor allem gelagert werden. An den Onlinehändler zurückgesandte Pakete mit E-Schrott können sich als böses Überraschungsei herausstellen. Die Gefahr für den Händler und dessen Mitarbeiter, nicht ordnungsgemäß verpackten Elektroschrott zu öffnen, ohne zu wissen, was im Paket ist, ist nicht zu unterschätzen“, sagt Oliver Prothmann. Außerdem müssen Onlinehändler im Gegensatz zu stationären Geschäften eine Sonderlast schultern: Sie müssen nämlich auch noch die teils immensen Transportkosten für den E-Schrott tragen, wenn ein Endnutzer sein Altgerät beim Onlinehändler abgeben möchte.

Diese unverhältnismäßige Pflicht zur Rücknahme gefährlichen Abfalls und zu dessen Weiterverbringung wäre zur Erfüllung der ökologischen Ziele der WEEE-Richtlinie nach Ansicht des BVOH allerdings gar nicht erforderlich. Der BVOH hatte zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden und den kommunalen Spitzenorganisationen während des Gesetzgebungsprozesses verdeutlicht, dass ein Ausbau der bewährten kommunalen Sammlung besser und verbraucherfreundlicher wäre als eine Zersplitterung der gesamten Rücknahmestruktur. Befremdlich ist auch, dass das ElektroG-Gesetz die Bemühungen um einen digitalen Binnenmarkt für den kleinen und mittelständischen Handel konterkariert. Der BVOH hofft nunmehr, dass die gröbsten Fehlentscheidungen in absehbarer Zeit korrigiert werden. So wird die angekündigte Revision der europäischen eCommerce-Richtlinie Gelegenheit bieten, den Binnenmarkt für kleine und mittelständische Händler wieder bestreitbarer zu machen.

Der massive bürokratische und organisatorische Aufwand, besonders bei grenzüberschreitendem Handel in Europa, sowie die finanziellen Belastungen für den deutschen Onlinehandel sind von kleinen und mittleren Händlern nicht zu bewältigen. Das wirtschaftliche Aus droht. „Es kann nicht Ziel des Gesetzgebers sein, einen ganzen Bereich des Handels vom Markt zu drängen, insbesondere da sowohl die EU als auch die Bundesregierung mit der Digitalen Agenda den grenzüberschreitenden Handel angeblich fördern wollen“, sagt Oliver Prothmann. Ferner ist nicht nachzuvollziehen, warum das Gesetz, welches seit anderthalb Jahren überfällig ist und bereits von der EU angemahnt wurde, gerade zur wichtigsten Handelszeit des Jahres im Weihnachtsgeschäft rechtskräftig werden muss. Selbst die eingeräumten Fristen von drei Monaten sind nicht einzuhalten und schaden der Handelswirtschaft und damit Deutschland maßgeblich.

Wie die Reaktion der Versanddienstleister aufzeigen, gibt es aktuell keine einsetzbare Lösung für den Handel. Daher wird der BVOH am 10. September 2015 in Berlin den ElektroG-Gipfel (www.e-gipfel.de) durchführen und den stationären und Online-Händlern zusammen mit der Entsorgungsindustrie und Rechtsanwälten die Pflichten und möglichen Lösungen aufzeigen.


Zur ausführlichen Pressemitteilung geht es >>>hier!

Quelle + mehr: Folgen von ElektroG für den Online-Handel.

Informationen zum ElektroG-Gipfel hier: http://www.e-gipfel.de/

„We are Nepal“ – BVOH-Präsident Prothmann sammelt Spenden für Erdbebenopfer am Himalaya

Nepal_Prothmann„Die Opfer der Erdbebenkatastophe in Nepal brauchen schnelle Hilfe. Der Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH), Oliver Prothmann, hat deshalb unter www.we-are-nepal.org ein Spendenkonto eingerichtet. Der globale Onlinehandel macht die Welt kleiner, bringt die Menschen näher zusammen. Das ist nicht nur eine Chance, sondern auch eine Verpflichtung findet Oliver Prothmann. „Wir dürfen nicht nur global Handel treiben, sondern müssen auch weltweit helfen, denn gerade in Nepal geht es um die Ärmsten der Armen“, sagt Oliver Prothmann.

Der BVOH-Präsident kennt die Situation vor Ort aus eigener Erfahrung. Ende 2014 war Prothmann mit seiner Frau Kerstin in Nepal und hat viele heute dort unmittelbar von der Katastrophe betroffene Menschen persönlich kennen gelernt. Dort am Fuße des Himalayas hatten die Prothmanns ein Social Business namens SHAKTI MILAN BAGS gestartet. Das Ziel ist es bedürftige Frauen in die Beschäftigung zu bringen und sie auszubilden, egal aus welcher Kaste sie kommen. So werden aus gebrauchten, farbigen Reissäcken Taschen gefertigt und dabei den einheimischen Näherinnen die Grundbegriffe von Organisation und Marketing vermittelt. Mit gutem Erfolg, denn die stylishen Taschen von SHAKTI MILAN BAGS erfreuen sich großer Beliebtheit und werden mittlerweile in Australien, Deutschland, Österreich und der Schweiz vertrieben. Der Online-Shop ist in Planung.“

Quelle + mehr: „We are Nepal“ – BVOH-Präsident Prothmann sammelt Spenden für Erdbebenopfer am Himalaya – BVOH Bundesverband Onlinehandel.

Foto oben links: Kerstin Prothmann bei der Verteilung von Kleidung und Reis im Distrikt Sindhupalchok

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