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Der BVOH auf Facebook

Oliver Prothmann meets EU

Um es noch einmal ganz ausdrücklich zu sagen, der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) ist jetzt auch auf Facebook. Also willkommen Facebook beim BVOH, und willkommen BVOH bei Facebook!

Wo genau noch einmal? Hier: https://www.facebook.com/BVOHeV

Sowie hier: XING, hier: Twitter und hier: www.bvoh.de

Oliver Prothmann neuer Präsident des BVOH

Oliver Prothmann ist seit dem 28.03.2014 Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.

OP

Oliver Prothmann war zuvor unter anderem Geschäftsführer der Stadtportale berlinonline.de und berlin.de, bei der Bankgesellschaft Berlin für den Internetbereich zuständig sowie im Sales-Department für T-Online und ElectronicScout24. Als ausgewiesener eCommerce-Spezialist war Prothmann außerdem im Sales- und Marketplace-Bereich bei eBay und PayPal tätig. Heute ist er Geschäftsführer der Applet-X GmbH, die spezielle Softwarelösungen für Online-Händler entwickelt und nicht zuletzt Sprecher der Initiative „Choice in eCommerce“, die gegen Beschränkungen durch einzelne Hersteller im Online-Handel kämpft. Im Dezember 2013 konnte „Choice in eCommerce“ der Europäischen Union eine Petition mit fast 15.000 Stimmen übergeben.

Potenzialstudie „E-Commerce in Mitteldeutschland“

Potenzialstudie

Die Potenzialstudie „E-Commerce in Mitteldeutschland“, an der der Bundesverband Onlinehandel e.V. neben anderen als Unterstützer mit wirken durfte, können Sie hier beziehen:

http://www.e-commerce-genossenschaft.de/potenzialstudie/

RA Wentzel, BVOH

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Beauftragter des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.

Der Beauftragte des Vorstands des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.
Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH)
Blasewitzer Straße 41
Tel. +49 351 450 44 17
Fax +49 351 450 42 00
gs@bvoh.de
www.bvoh.de 

Vertragssprache und Vertragsstrafe

IT-Recht für Fortgeschrittene

Workshop für den 6. plentymarkets Online-Händler-Kongress 2013 am 2. März 2013 im Kongress Palais Kassel, anmeldepflichtig!

Thema ist der gewinnbringende Einsatz des Wirtschaftsguts Recht und die Optimierung juristischer Prozesse im Unternehmen: Reklamation, Unterlassung, Rechtsstreit.

Das ist kein Anfänger-Seminar. Der Vortrag wendet sich an größere und große Onlinehändler, die mindestens schon 5 Jahre erfolgreich am Markt tätig sind.

http://www.plentymarkets.eu/online-haendler-kongress/

Begriffe oder Schlagwörter wie „Abmahnung“, „rechtssichere AGB“ oder „Rechtstexte mit Haftung und Garantie“ habe ich bei der Themenbeschreibung absichtlich vermieden. Zum Teil, weil ich sie als Workshop-Ankündigung nicht mehr hören kann („Abmahnung“); zum Teil auch, weil ich die eine oder andere Werbung à la „Rechtssicherheit mit Garantie und Haftung“ für nicht ganz deckungsgleich zum damit angesprochenen Problemkreis halte. So verhindern „rechtssichere AGB“ keine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung oder wegen schlicht anderer Rechtsauffassung darüber, was „rechtssicher“ ist.

Was rechtssicher ist, entscheidet am Ende das Gericht. Es kommt meiner Ansicht nach auch weniger auf die Frage an, ob eine AGB-Klausel nun rechtssicher und damit abmahnfest ist oder nicht, als vielmehr darauf, wer die Kosten für die Beantwortung dieser Frage bezahlt. Und das ist meistens der Verwender solcher Klauseln, auf welchem Wege auch immer. Die interessante Frage ist demgegenüber, ob man überhaupt vermeiden kann, dass die Rechtssicherfrage gestellt wird, oder ob es aus wirtschaftlichen Gründen eine generalisierbare Antwort auf diese Frage gibt, die möglicherweise sogar kostenschonend ist.

Das Thema „Recht als Wirtschaftsgut“ versucht sich all diesen Herausforderungen zu stellen. Mir sagte einmal ein Vorsitzender einer Kammer für Handelssachen außerhalb des Protokolls: „Rechtssichere AGB im Onlinehandel, das gibt es doch gar nicht!„. Eine herausfordernde These für all die, die sich um Rechtssicherheit und Abmahnschutz bemühen. Auf welchem Weg auch immer.

Herzliche Einladung zu meinem Seminar!

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

www.onlinehandelsrecht.de

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Beauftragter des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (www.bvoh.de)

Der „Klassiker“ zum Thema Vertragsstrafe in diesem Blog ist der Artikel: Unterlassungserklärung? Nein Danke!

Keine Haftung außerhalb von konkret erteiltem Mandat!