Schlagwort-Archive: Rechtsanwalt

Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilrecht

Haben Sie sich auch gewundert, dass neuerdings selbst zivilgerichtliche Entscheidungen eine Rechtsbehelfsbelehrung tragen, wie wir es bis jetzt eigentlich nur aus dem Verwaltungsrecht kennen? Richtig, ab 1.1.2014 gibt es einen neuen § 232 ZPO, der nun auch für Entscheidungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wenn sie anfechtbar sind, eine Rechtsbehelfsbelehrung zwingend vorschreibt.Warum gab es das früher nicht? Nun, weil man meistens (auch vor dem Amtsgericht, vor dem man nicht zwingend einen Rechtsanwalt braucht) durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, von dem erwartet wird, das richtige Rechtsmittel zu kennen. Es mag ein weiterer Schritt in Richtung Service sein. Aber ehrlich, auf mich wirkt es wie zusätzliche und entbehrliche Bürokratie; die Entscheidungen werden dadurch in der Regel um eine Seite länger! Es ist so eine Art von erdrückender Fürsorge, die uns wohl langfristig vom selbständigen Denken vollständig befreit. Nicht gut also, dass es immer jemanden gibt, der uns sagt, was wir tun sollen. Denn wir wären vielleicht lieber gern selber darauf gekommen! Nun denn, kurbeln wir die Zivilrechtspflege noch einmal kräftig an, mit dem Zwang zur Rechtsbehelfsbelehrung auch unter Entscheidungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

 

RA Wentzel, Dresden

Mit den allerbesten Grüßen aus Dresden

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Zur Vertiefung: Ass. iur. David Ullenboom, Die neue Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess, in: JE, Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Neue eBay-AGB

Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.,

  • seit gestern gelten neue eBay-AGB. Das hat zur Folge, dass auch Sie Ihre AGB auf eBay anpassen müssen. Eine Vorlage dazu haben wir soeben per E-Mail versandt. Bitte melden Sie sich, wenn Sie diese E-Mail, nicht erhalten haben.

RA Wentzel

Mit den allerbesten Grüßen

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Beauftragter des BVOH (www.bvoh.de)

Dresden, 13.03.2013
 

Neue Vergütungssätze ab dem 1.8.2013 / Neues RVG

Für Beauftragung ab dem 1.8.2013 gelten geänderte Vergütungssätze bei der streitwertabhängigen Vergütung auf Grund einer Novellierung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Die Übergangsvorschrift finden Sie >>>hier!

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Wolfgang Wentzel, Rechtsanwalt