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Über Onlinehandelsrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden. Mitglied der Anwaltskooperation it-recht-deutschland und Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH); Mediator beim BVOH

Oliver Prothmann neuer Präsident des Bundesverbands Onlinehandel e.V.

Mitgliederversammlung in Dresden wählt eCommerce-Fachmann zum neuen Vorsitzenden des Bundesverbands der Online-Händler

Oliver Prothmann

Berlin, 31.03.14 – Oliver Prothmann ist von der Vollversammlung des Bundesverbandes Onlinehandel e. V. (BVOH) in Dresden einstimmig zum Präsidenten gewählt worden. Der 47-jährige Lippstädter tritt die Nachfolge von Rudolf Braunsdorf an. „Der Online-Handel in Deutschland und Europa wird vor allem von Einzelkaufleuten und mittelständischen Unternehmen gestaltet und vorangetrieben. Der Bundesverband Onlinehandel e.V. vertritt deren Interessen gegenüber der deutschen und europäischen Politik.  Insbesondere Handelsbeschränkungen durch Hersteller können wir nicht hinnehmen, denn dadurch ist der Online-Handel, wie wir ihn kennen, bedroht“, sagt Oliver Prothmann. Auch die Ausbildung müsse verbessert werden. So sollte etwa die Ausbildungsordnung  für Einzelhandelskaufleute den Erfordernissen der Zeit angepasst werden, denn eCommerce spiele hier auch 20 Jahre nach Einführung des Internets immer noch keine Rolle, erklärt der neue BVOH-Präsident. Die rechtlichen Bedingungen im Online-Handel sowie die Förderung des internationalen Handels sind weitere zu bewältigende Aufgaben des BVOH für die kommenden Jahre.

Oliver Prothmann war unter anderem Geschäftsführer der Stadtportale berlinonline.de und berlin.de, war bei der Berliner Sparkasse für den Internetbereich zuständig und hat für T-Online (Deutsche Telekom) den Marktplatz ElectronicScout24 mit aufgebaut. Als ausgewiesener eCommerce-Spezialist war Prothmann viele Jahre bei eBay und PayPal für die gewerblichen Händler verantwortlich. Heute ist er Geschäftsführer der Applet-X GmbH, die neben dem  Geschäftsanalyse-Tool chartixx (http://www.chartixx.com) auch eCommerce-Beratung für Online-Händler anbietet. Des Weiteren ist Oliver Prothmann Sprecher der Initiative „Choice in eCommerce“ (http://www.choice-in-ecommerce.org), die gegen Beschränkungen durch einzelne Hersteller im Online-Handel kämpft. Im Dezember 2013 konnte „Choice in eCommerce“ der Europäischen Kommission eine Petition mit fast 15.000 Stimmen übergeben.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

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Diese Pressemitteilung als pdf, hier: Oliver Prothmann neuer Präsident des BVOH

Oliver Prothmann neuer Präsident des BVOH

Oliver Prothmann ist seit dem 28.03.2014 Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.

OP

Oliver Prothmann war zuvor unter anderem Geschäftsführer der Stadtportale berlinonline.de und berlin.de, bei der Bankgesellschaft Berlin für den Internetbereich zuständig sowie im Sales-Department für T-Online und ElectronicScout24. Als ausgewiesener eCommerce-Spezialist war Prothmann außerdem im Sales- und Marketplace-Bereich bei eBay und PayPal tätig. Heute ist er Geschäftsführer der Applet-X GmbH, die spezielle Softwarelösungen für Online-Händler entwickelt und nicht zuletzt Sprecher der Initiative „Choice in eCommerce“, die gegen Beschränkungen durch einzelne Hersteller im Online-Handel kämpft. Im Dezember 2013 konnte „Choice in eCommerce“ der Europäischen Union eine Petition mit fast 15.000 Stimmen übergeben.

Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilrecht

Haben Sie sich auch gewundert, dass neuerdings selbst zivilgerichtliche Entscheidungen eine Rechtsbehelfsbelehrung tragen, wie wir es bis jetzt eigentlich nur aus dem Verwaltungsrecht kennen? Richtig, ab 1.1.2014 gibt es einen neuen § 232 ZPO, der nun auch für Entscheidungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wenn sie anfechtbar sind, eine Rechtsbehelfsbelehrung zwingend vorschreibt.Warum gab es das früher nicht? Nun, weil man meistens (auch vor dem Amtsgericht, vor dem man nicht zwingend einen Rechtsanwalt braucht) durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, von dem erwartet wird, das richtige Rechtsmittel zu kennen. Es mag ein weiterer Schritt in Richtung Service sein. Aber ehrlich, auf mich wirkt es wie zusätzliche und entbehrliche Bürokratie; die Entscheidungen werden dadurch in der Regel um eine Seite länger! Es ist so eine Art von erdrückender Fürsorge, die uns wohl langfristig vom selbständigen Denken vollständig befreit. Nicht gut also, dass es immer jemanden gibt, der uns sagt, was wir tun sollen. Denn wir wären vielleicht lieber gern selber darauf gekommen! Nun denn, kurbeln wir die Zivilrechtspflege noch einmal kräftig an, mit dem Zwang zur Rechtsbehelfsbelehrung auch unter Entscheidungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

 

RA Wentzel, Dresden

Mit den allerbesten Grüßen aus Dresden

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Zur Vertiefung: Ass. iur. David Ullenboom, Die neue Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess, in: JE, Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Neue eBay-AGB

Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.,

  • seit gestern gelten neue eBay-AGB. Das hat zur Folge, dass auch Sie Ihre AGB auf eBay anpassen müssen. Eine Vorlage dazu haben wir soeben per E-Mail versandt. Bitte melden Sie sich, wenn Sie diese E-Mail, nicht erhalten haben.

RA Wentzel

Mit den allerbesten Grüßen

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Beauftragter des BVOH (www.bvoh.de)

Dresden, 13.03.2013
 

BVOH März-Stammtisch schon am 18.03.2014

Liebe Stammtischbesucher, liebe Freunde und Interessenten,

herzliche Einladung zu unserem März-Stammtisch

schon am Dienstag, 18. März 2014, ab 19:00 Uhr, Paulaners im Kempinski Taschenbergpalais Dresden.

Im Hinblick auf unsere Vollversammlung (Einladung) ziehen wir unseren Stammtisch eine Woche vor, um nicht zwei Veranstaltungen in einer Woche zu haben.

Wir freuen uns sehr, zu unserem Stammtisch einen ganz speziellen Gast begrüßen zu dürfen:

Oliver Prothmann wird uns seine Initiative Choice in eCommerce vorstellen.

  • Es gibt eine öffentliche Tiefgarage auf der Rückseite des Kempinski Taschenbergpalais. Sie geht bis zu drei Ebenen in die Tiefe und hat so voraussichtlich genügend Stellfläche für uns alle. Die Einfahrt ist etwas eng. Vorsicht bitte auf die rechte Hauswand und auf die Service-Säule links.

Mit den allerbesten Grüßen

Holger Knutas und Wolfgang Wentzel

www.bvoh.de