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Über Onlinehandelsrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden. Mitglied der Anwaltskooperation it-recht-deutschland und Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH); Mediator beim BVOH

Laubegast Hochwasser 2013

Wenn ich dieser Tage etwas eingeschränkt erreichbar bin, liegt das daran, dass ich mit der Heilsarmee unterwegs im Katastrophengebiet bin. Wir versorgten an einer Sandsack-Füll-Station in Dresden-Laubegast Helfer, Anwohner und Rettungskräfte mit Kaffee, Suppe und Brötchen. Nicht alles bringen wir mit, einiges wird uns auch vor Ort zum Verteilen anvertraut; Dankeschön!

Sandsackfüllplatz Laubegast 2013

Nachdem wir Laubegast nicht mehr erreichen können, haben wir unsere Versorgungsstation nach Dresden-Cossebaude auf den Platz Ludwigstraße/Bahnhofstraße verlegt, wo viele freiwillige Helfer, Freiwillige Feuerwehr und Berufsfeuerwehr sowie die Bundeswehr Streitkräftebasis im Einsatz sind. Vielen Dank an die umliegenden Märkte und Großmärkte für Ihre Lebensmittelspenden und vielen Dank an die fleißigen Fahrer, die uns diese zum Verteilen auf den Platz bringen! Ein großes Dankeschön auch an all die privaten Spender!

Laubegast Flut 2013

Aktuell stehen wir – täglich ab spätestens 12:00 Uhr bis abends, so lange, wie Bedarf ist – wieder in Dresden-Laubegast an der Ecke Österreicher Straße/Neuberinstraße, um Anwohner und Helfer mit heißer Suppe, belegten Brötchen, Kaffee und kalten Getränken zu versorgen. Vielen Dank an einen Dresdner Baumarkt, der uns zwei Beutel mit Arbeitshandschuhen zum Weitergeben an die Anwohner anvertraut hat (Größen 9 und 10). Vielen Dank auch an eine Radebeulerin, die Plätzchen mit Schokolade zum Verteilen gebacken hat!

2 Einsatzwagen im Korps 2013

Inzwischen wurde ein zweiter Einsatzwagen aus Berlin, der bislang in Meißen Dienst tat, zur Unterstützung nach Dresden versetzt. Mit zwei Einsatzwagen können wir nun sowohl Laubegast, als auch Zschieren, wo wir im Hof der alten Schule, in der auch der Zschierener Hochwasserstab untergebracht ist, gleichzeitig anfahren. Im Gegensatz zur belebten Österreicher Straße in Laubegast ist der Standort im alten Schulhof von Zschieren eher ruhig, dass heißt, für die Helfer und Einsatzkräfte, denen wir dort dienen, erholsam und entspannend. Vielen Dank für die Unterstützung durch Biertischgarnituren und Stühle und für frischgebackenen Kuchen und belegte Brötchen zur Weitergabe an Einwohner und Helfer. Für Sonnabend (15.6.2013) erwarten wir einen wahren Ansturm auf unseren Versorgungsstützpunkt.

Im Zschieren 2013

Weil wir dank der Kooperation mit dem Ortsverein Kleinzschachwitz-Zschieren und der zahlreichen Hilfe derer, die uns zum Helfen helfen, darauf vorbereitet sind, sagen wir: Herzlich willkommen! Hilfreich dazu, uns an dem doch etwas versteckten Standort zu finden, war auch ein kleiner Artikel in der Sächsischen Zeitung. Vielen Dank auch an den Leiter unseres Ortsamts, der die Anregung für diesen Einsatz gerade in Zschieren gegeben hat.

Care 2013

Mehr Informationen + Bilder unter:

https://www.facebook.com/Heilsarmee.Dresden

http://www.heilsarmee.de/aktuelles/hochwasser-in-sachsen.html

Wolfgang Wentzel

(Fotos: Kapitän Gert Scharf)

Unsere neue Anschrift

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Urteilsbegründung „Morpheus“ veröffentlicht

Wir berichteten bereits darüber:

Messer, Gabel, Schere, Licht, ist für kleine Kinder nicht! – Filesharing schon, wenn es die Eltern qualifiziert verbieten, „erlaubt“ es der Bundesgerichtshof!

“Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.”

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15. November 2012

Leitsatz des Bundesgerichtshofs:

„Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandelt.“

Die vollständige Urteilsbegründung finden Sie >>>hier

 

RA Wentzel, Dresden

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Blasewitzer Straße 41, 01307 Dresden

Ruf +49 351 450 4 100, Fax +49 351 450 4 200,

Durchfax/Direktfax: +49/351/8 98 80 31

www.onlinehandelsrecht.de

Wir bevorzugen Ihre Schriftsätze als PDF / E-Mail

Wir bevorzugen Ihre Schriftsätze als PDF / E-Mail. Warum? Den Briefkasten leeren wir einmal am Tag, das E-Mail-Postfach aber mehrmals, auch von unterwegs. Ihre Schriftsätze im PDF – Format bringen uns und Sie einen kleinen Schritt weiter in Richtung platzsparender elektronischer Akte sind ein wie selbstverständlicher Beitrag zum Naturschutz. Außerdem geht es viel schneller, eine Mail zu schreiben, als einen Schriftsatz.

Wenn Sie uns allerdings ein Schreiben schicken wollen, dann beachten Sie bitte unsere neue Anschrift!

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

post@rawentzel.de