Archiv der Kategorie: News

Unsere Erreichbarkeit

20151215_191257 (1)Bitte beachten Sie einige Besonderheiten in unserer Erreichbarkeit um das Christfest und den Jahreswechsel.

Ich wünsche allen Besuchern unserer Seiten ein erfolgreiches, stressfreies und vor allem gesegnetes Christfest 2015!

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

22.12.2015

Update aktuell:

Unsere „normale“ Erreichbarkeit ist:

Montag bis Donnerstag: 8:30 bis 18:00 Uhr,
Freitag: 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Näheres siehe bitte hier:
https://onlinehandelsrecht.com/about/

 

BVOH Weihnachtsstammtisch in Freiberg (Sachsen) am 10.12.2015

Glück auf in Freiberg, BVOH trifft sich zum Weihnachts-Stammtisch 2015

BVOH Logo aktuellLiebe BVOH-Mitglieder, liebe Stammtischbesucher, liebe Freunde,

es ist wieder soweit! Wir laden ein zum Weihnachtsstammtisch nach Freiberg (Sachsen) am Donnerstag, 10.12.2015.

Treffpunkt: 18:00 Uhr, Christmarkt Freiberg, an der großen Weihnachtstanne

Danach ist der Besuch eines Spezialitätenrestaurants vorgesehen, es ist für 12 Gäste reserviert. Welches Restaurant, wird erst auf dem Christmarkt verraten. Im Anschluss daran gehen wir vielleicht in einen Freiberger Studentenclub. Dort wird um Mitternacht das Lied „Glück auf, der Steiger kommt“ gesungen, es empfiehlt sich, den Text einzuüben.

Zu diesem ganz besonderen Stammtisch ist eine Voranmeldung an gs@bvoh.de unbedingt erforderlich.

Glück auf!

Ihre Holger Knutas und Wolfgang Wentzel

www.bvoh.de

BVOH Stammtisch Mittwoch 25.11.2015 Körnergarten Dresden

BVOH Logo aktuellLiebe Mitglieder, Freunde und Stammtischbesucher,

es ist wieder soweit! Herzliche Einladung zu unserem nächsten Stammtisch

morgen, Mittwoch, 25.11.2015, 19:00 Uhr, Körnergarten Dresden (http://www.koernergarten.de/)

Wir freuen uns sehr auf zahlreiches Erscheinen!

Ihre Holger Knutas und Wolfgang Wentzel

http://www.bvoh.de

Buß- und Bettag 2015

20151112_142049Der 18.11.2015 ist im Freistaat Sachsen Feiertag (Buß- und Bettag).

Wir sind ab Donnerstag wieder für Sie da.

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

 

Kalenderblatt 23.10.2015: ElektroG in Kraft

E-Gipfel_Logo_600pxAm 23. Oktober 2015 ist das Elektro- und Elektroaltgerätegesetz (ElektroG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden und trat in seinen wesentlichen Teilen einen Tag später in Kraft. Mit dem neuen Gesetz kommen neben einer neuen Rücknahmepflicht eine Reihe weiterer Handlungsverpflichtungen auf den Onlinehandel zu, die mit schwerwiegenden Folgen verbunden sind.

Trotz einer gut funktionierenden und ausbaufähigen Rücknahme durch die Kommunen hat sich der Gesetzgeber entgegen dem Rat zahlreicher Experten nicht davon abbringen lassen, den Handel mit einer Rücknahmepflicht für E-Schrott zu belasten. Allerdings hat sich der Gesetzgeber nicht ernsthaft um die Frage gekümmert, wie diese Rücknahme im Onlinehandel unter Beachtung aller notwendigen Umwelt- und Transportmaßgaben in der Praxis stattfinden soll. Immerhin geht es beim E-Schrott nach der Klassifikation der EU um gefährlichen Abfall.

„Das sich die Politik in solchem Ausmaß über die Belange des Onlinehandels hinwegsetzt, ist ärgerlich und schwer nachzuvollziehen“ sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH). Händlern wurden zwar Übergangsfristen eingeräumt, in denen sie den neuen Verpflichtungen nachkommen müssen, die praktische Umsetzung jedoch bleibt für viele Betroffene noch unklar.

Oliver Prothmann kritisiert auch, dass die Bundesregierung bei der Frage, ab welcher Größe Onlinehändler zur Rücknahme verpflichtet sind, Verwirrung stiftet: „Wenn man die Begründung zum Gesetzentwurf ernst nimmt, sind nur Onlinehändler ab einer Grundfläche für Lagerhaltung und Versand von 400 qm im Verpflichtetenkreis.“ Andere Auffassungen entbehrten jeder Grundlage und seien zurückzuweisen.

„Es müssen schnell pragmatische Lösungen für die Händler folgen. Besonders die Exekutive in Bund und Ländern fordere ich auf, mit den Verbänden zusammenzuarbeiten und sich jetzt nicht ihrer Verantwortung zu entziehen“, fordert Oliver Prothmann in Berlin.

Quelle + mehr Info: http://www.bvoh.de/umstrittenes-elektroaltgeraete-gesetz-tritt-in-kraft-handel-steht-vor-unloesbaren-pflichten/

Siehe bitte auch hier: http://www.bvoh.de/projekte/elektrog/

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