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Asics reagiert auf Kartellamtsrüge

Der Laufschuh-Hersteller Asics Deutschland hat auf die Kritik des Bundeskartellamts reagiert. Die Wettbewerbsbehörde hatte zuvor öffentlich mitgeteilt, in dem selektiven Vertriebssystem von Asics Deutschland eine „Reihe von schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen“ zu sehen. Die Bonner kritisierten insbesondere, dass Asics-Händlern die Nutzung von Online-Marktplätzen wie Ebay oder Amazon ohne Ausnahme untersagt wird. Die Mitteilung des Kartellamts wird als Warnschuss an Hersteller gewertet, die versuchen, den Vertrieb ihrer Produkte über Drittplattformen einzuschränken.

Asics teilte daraufhin mit, in den letzten Monaten das im Jahr 2011 implementierte selektive Vertriebssystem bereits überarbeitet zu haben, um dieses an die „aktuelle Marktentwicklung und an die sich verändernden Anforderungen von Verbrauchern und Händlern“ anzupassen. Die neue Version soll in den kommenden Wochen im Handel eingeführt werden. Über die Details der Veränderungen macht das Neusser Unternehmen keine Angaben.

Das Bundeskartellamt hatte Asics nach vorläufiger Prüfung Anfang der Woche über seine Bedenken zur selektiven Vertriebspolitik des Unternehmens informiert und um Stellungnahme bis zum 10. Juni gebeten. Asics kündigt nun an, diese der Behörde in den kommenden Wochen zu übermitteln. Anschließend soll ein Treffen zwischen Unternehmen und Kartellamt stattfinden.

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Kommentar: Ohne den Spruch des Bundeskartellamtes hätte sich aber meiner Meinung nach an der Praxis nichts geändert. Deshalb begrüße ich die Rüge des Kartellamts nach wie vor. Außerdem ist sie ein Intro für die Lösung derselben Probleme mit anderen Markeninhabern u.a. im Sportartikelbereich.

 

Sendungen mit geringem Wert

Voraussetzungen

Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.

viaZoll online – Sendungen mit geringem Wert.

Rückgaberecht – Norwegisch-Shop

Rückgaberecht

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Dies ist ein guter Tag für den Online-Handel

Bundeskartellamt zeigt Asics rote Karte

BVOH-Präsident Oliver Prothmann behält sich weitere Schritte gegen Verbot-führende Hersteller vor

Oliver Prothmann

Berlin, 28.04.14 – Das Bundeskartellamt hat nach vorläufiger Prüfung des Sportartikelherstellers Asics schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkungen festgestellt. Asics hatte schon im Jahr 2012 versucht, den Vertrieb der eigenen Marke insbesondere auf Online-Marktplätzen und Preis-Suchmaschinen zu beschränken. Laut Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt „schießt Asics damit über das Ziel hinaus“. Der BVOH geht davon aus, dass die Einschätzung auch für ähnliche Klauseln von anderen Markenherstellern gilt.

„Dies ist ein guter Tag für den Online-Handel“,

sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann, Gründer der Initiative Choice in eCommerce, die sich gegen Beschränkungen des Online-Handels wehrt. „Vertriebsverbote, also das Verbot Online-Marktplätze wie Amazon, eBay oder Rakuten zu verwenden, schaden insbesondere den kleinen Händlern massiv“, so Prothmann. Der BVOH wird jetzt den Wortlaut der Kartellamtsentscheidung juristisch prüfen und entsprechende Maßnahmen für den Handel erarbeiten. Ferner behält sich der BVOH weitere Schritte gegen Verbot-führende Hersteller vor.

„Damit entscheidet das Bundeskartellamt im Sinne der Forderung unserer Petition nach der Aufhebung von Handelsbeschränkungen“,

erklärt Oliver Prothmann. Dass dieses Thema für den Online-Handel extrem wichtig ist, zeigt die 2013 gestartete Online-Petition, die über 14.000 Händler unterzeichnet haben. Ende des letzten Jahres konnten die Unterschriften in Brüssel von Prothmann an den Vize-Präsidenten der Europäischen Kommission, Olli Rehn, übergeben wurde. Mittlerweile interessiert sich auch die Europäische Kommission für das Thema Vertriebsbeschränkungen. Im Dezember hatte es etwa Durchsuchungen im Bereich des Elektronikhandels gegeben.

Die Entscheidung des Bundeskartellamts sorgt für mehr Rechtssicherheit. Nun können sich Händler unter Verweis auf die Einschätzung des Kartellamtes gegen Beschränkungen wehren.

„Ich kann nur jedem Händler raten, sich so etwas nicht mehr gefallen zu lassen, sondern den Herstellern, die den Internetvertrieb beschränken, die rote Karte zu zeigen – so wie es das Kartellamt heute getan hat“, 

sagt Oliver Prothmann.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH
Königstr. 2 | 14163 Berlin
Telefon 030-200 898-31 | Telefax 030-200 898-99 | Mobil 0151-1165 3994

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Als pdf: 140428 PM BuKartA Asics BVOH