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BVOH-Stammtisch in Dresden im Körnergarten am 28. April 2015

koernergarten_dresden (1) Einladung zum nächsten Dresdener Stammtisch. Wir freuen uns wieder auf einen regen Austausch in geselliger Runde zum Thema Onlinehandel. Sie können gern Gäste mitbringen.

Los geht es um 19 Uhr im Körnergarten.

Wir bitten um eine formlose Anmeldung unter gs@bvoh.de.

Mit den besten Grüßen aus Dresden,

Ihr

Wolfgang Wentzel & Holger Knutas

Datum: 28. April 2015
Zeit: 19:00 – 23:00
Veranstalter: BVOH e.V.
Veranstaltungsort: 

Körnergarten Gaststätten GmbH, Friedrich-Wieck-Straße 26, Dresden, 01326

Webseite:
http://www.koernergarten.de

Onlinehandel trifft sich

Stammtisch_B_OraniumIm April startet der monatliche BVOH Händler-Stammtisch in Berlin. Dieser offene Stammtisch gibt Ihnen die Möglichkeit sich zu treffen und auszutauschen, Neues zu erfahren und Kontakte zu knüpfen. Neben Berlin und Dresden werden wir auch einen regelmässigen Stammtisch in NRW haben, im Wechsel zwischen Dortmund und Köln. Bei allen unten aufgeführten Terminen werden wir versuchen, dass mindestens ein Mitglied aus dem Vorstand anwesend ist. Besonders möchten wir auf das Branchentreffen Tag des Onlinehandels im September hinweisen!

  • Händler-Stammtisch in Berlin (NEU!)
  • Händler-Stammtisch in NRW
  • Händler-Stammtisch in Dresden
  • Tag des Onlinehandels 09.09.15 in Berlin – www.tag-des-onlinehandels.de
  • Politischer Stammtisch Berlin

Alle Termine hier einsehen!

Herzliche Einladung!

TdOH_button

Fragen und Antworten zum ElektroG vom Bundesverband Onlinehandel BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel begrüßt die Initiative zur Erhöhung der Rückgabequoten beim Elektroschrott. Die neue Gesetzgebung im ElektroG samt Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten durch den Handel wird dazu leider nicht führen!

Was ändert sich für den Online-Handel durch das ElektroG?

Im Rahmen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird diskutiert, dass der gesamte Handel, stationär und online, dazu verpflichtet wird, Altgeräte zurückzunehmen. Jeder Händler soll in Zukunft auch eine Annahmestelle von Elektroaltgeräten sein. Im November 2012 veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in einer Erklärung über Ziele und Inhalte einer nationalen Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sog. WEEE-Richtlinie) dass es keine Notwendigkeit einer Rücknahmepflicht durch den Handel gebe und sah neben der Rücknahme an öffentlichen Entsorgungsstellen durch die Kommunen lediglich eine freiwillige Rücknahme durch Hersteller und Vertreiber vor.

Was sind die Einwände der BVOH-Mitgliedsunternehmen gegen das Gesetz?

Der Gesetzentwurf bürdet dem Handel (stationär und online) eine zur Erfüllung der ökologischen Ziele der WEEE-Richtlinie nicht erforderliche und damit unverhältnismäßige Pflicht zur Rücknahme gefährlichen Abfalls und zu dessen Weiterverbringung auf. Die Altgeräte können umweltschädliche, gesundheitsgefährdende oder leicht in Brand geratende Stoffe enthalten, etwa lithiumhaltige Batterien und Akkus, blei- oder cadmiumhaltige Batterien, ozonschichtschädigende Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), Quecksilberschalter, bleihaltige Bildröhren, asbesthaltige Bauteile, PCB-haltige Kondensatoren, flammschutzmittelhaltige Leiterplatten. Es ist in keinster Weise nachvollziehbar, warum dem Handel eine solche Expertenaufgabe auferlegt werden soll.
Für den Onlinehandel ergäbe sich im Vergleich zum stationären Handel eine zusätzliche Sonderlast, da eine unentgeltliche Rücknahme des Onlinehändlers auch die Übernahme der Versand- und Transportkosten einschließen würde, die besonders bei sperrigen oder massereichen Altgeräten erhebliche Zusatzkosten mit sich brächten. Es sollte – auch vor dem Hintergrund von „digitaler Agenda“ in Deutschland und dem von der Europäischen Union angestrebten „digital single market“ – nicht Ziel des Gesetzgebers sein, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Digitalwirtschaft, in diesem Falle des Onlinehandels, unattraktiv zu machen.

Was ändert sich für Kunden des Online-Handels?

Dem Kunden soll es in Zukunft erlaubt sein, Elektroaltgeräte auch an Online-Händler zurückzugeben. Das bedeutet, dass der Kunde den Elektroschrott in eine sichere Transportverpackung verpacken muss. Wesentlich einfacher ist es für den Kunden das Gerät in einem nahegelegenen Recyclinghof bei Experten abzugeben, die sich um eine Entsorgung kümmern.

Wie können Kunden künftig Elektro(groß)geräte an den Online-Verkäufer zurückgeben?

Dieser gefährliche Abfall müsste von den Endkunden in geeigneter, nämlich stoßfester und sehr sorgfältiger Weise verpackt werden, um Kontaminationen und Bruch, der zudem unter Zugrundelegung der Abfallhierarchie gemäß § 6 Abs. 1 KrWG unerwünscht wäre, zu vermeiden. Eine Rücknahmepflicht des Handels unter Einschluss des Onlinehandels würde zu einer kaum gewollten Zersplitterung der Rücknahmestruktur und zur Etablierung zehntausender zusätzlicher Schnittstellen bei Verbringung und Entsorgung der Altgeräte
führen. Damit erhöhten sich die Risiken im Umgang mit dem gefährlichen Abfall beträchtlich. Ferner bleibt unklar, wie der Rücknahmeweg über den Onlinehandel den Anforderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR-Vorschriften) genügen soll. Niemand kann es wollen, dass defekte und alte Elektrogeräte per LKW durch die Lande gefahren werden.

Wie könnte der Online-Handel die Rücknahme konkret organisieren?

Bis zur finalen Gesetzgebung ist die Organisation nicht konkretisierbar. Sowohl der Bundesverband Onlinehandel wie auch viele andere Verbände fordern die Streichung der Verpflichtung des Handels Altgeräte zurückzunehmen und fordern eher eine Stärkung der bestehenden und funktionierenden Entsorgungsinfrastruktur.

Im Onlinehandel gibt es bereits weitere Verordnungen, wie die Verpackungsverordnung (VerpackungsV). Warum soll das ElektroG hier nicht ebenfalls helfen?

Eine Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronik-Altgeräte im Handel würde einen erheblichen Erfüllungsaufwand erfordern, der in keinem Verhältnis zum ökologischen Nutzen stünde. Die langjährigen Erfahrungen mit der so genannten Selbstentsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen zeigen deutlich, dass am „point of sale“ keine relevanten Mengen erfasst werden können, die den Aufwand für Aufbau und Betrieb einer Rücknahmeinfrastruktur der Händler rechtfertigen würden. Daher hat der Verordnungsgeber bereits mit der 5. Novelle zur VerpackV die ursprüngliche Selbstentsorgung abgeschafft.

Worin besteht das Problem bei der Entsorgung von Elektroschrotts?

Die EU hat allen Ländern eine Quote auferlegt, wieviel gebrauchte und defekte Elektro- und Elektronikgeräte wieder recycled werden müssen. Bereits heute übererfüllt Deutschland diese Quote. Aber leider ist das den Verbraucherschützern nicht genug und denken sich neue Regelungen aus.

Der deutsche Bürger hat gelernt, dass er gewissen Stoffe in entsprechende Behälter entsorgen soll: Grüne, gelbe, rote, blaue, braune Tonne sowie Container für Altpapier, Altglas in verschiedenen Farben und Altkleider. Was der Bürger leider noch nicht weiß, dass die Entsorgung insbesondere von Haushalt-Kleingeräten in die Mülltonne nicht zielführend ist. D.h. es sollte eher das Ziel sein, den Bürger in seiner sowieso gewollten Aktivität zu unterstützen und aufzuklären, wie er gewisse Geräte am besten entsorgt. Z.B. könnte die Gesetzgebung die Industrie verpflichten bei der Aufklärung der Bürger stärker und deutlicher zu helfen, als sie es heute schon tun. Des Weiteren könnte auch der Handel bei der Aufklärung helfen und dem Käufer über die sinnvolle Entsorgung des jeweiligen Gerätes informieren.

Aus Sicht des Bundesverbandes Onlinehandel muss Elektroschrott “artgerecht” entsorgt werden und nicht per Karton mit einem Versanddienstleister durch die Republik gefahren werden. Gerne unterstützt der BVOH bei der Erarbeitung einer Kommunikationskampagne zur Erhöhung der Recycle-Quote bei Elektro- und Elektronikaltgeräten.

MdB Thomas Jurk: Die Verfolgung von Kartellen ist wichtig für Verbraucher und Wirtschaft – auch im Onlinehandel

Jurk

SPD-Bundestagsabgeordneter Jurk besucht Händlerstammtisch des BVOH in Görlitz

Berlin, 04.03.15 – Thomas Jurk sucht am 12. März das Gespräch mit den regionalen Onlinehändlern. Das Mitglied der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird den Händlerstammtisch des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) in Görlitz besuchen. Auch in der Stadt an der Neiße werden lokale Onlinehändler von Herstellerbeschränkungen bedroht und wollen die Politik auf ihre Nöte hinweisen. Viele der stationären Händler sind in dieser strukturschwachen Region auf den Onlinehandel als zweites Standbein angewiesen um wirtschaftlich überleben zu können. Thomas Jurk weiß als ehemaliger sächsischer Wirtschaftsminister um die Probleme in dieser Region. „Die Verfolgung von Kartellen ist wichtig für Verbraucher und Wirtschaft. Deshalb hatte ich mich bei den letzten Haushaltsberatungen erfolgreich für eine Verbesserung der Stellensituation im Bundeskartellamt eingesetzt. Der Onlinehändlerstammtisch ist für mich eine gute Gelegenheit, mich über die kartellrechtlichen Probleme der Onlinehändler aus erster Hand zu informieren“, sagt Thomas Jurk.

Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen Arbeitsplätze und die Existenz von Händlern, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren. Verkaufsverbote und Beschränkungen sind rechtswidrig, deshalb empfiehlt der BVOH den betroffenen Händlern in die Offensive zu gehen – etwa im Fall des Sportartikelherstellers Asics. „Die Chancen stehen sehr gut, dass die Gerichte auch bei diesen Verfahren zugunsten der Onlinehändler entscheiden. Bald wird es nicht nur einschlägige Urteile, sondern nun auch eine Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes geben. Nicht zuletzt dank des nicht sehr kooperativen Verhaltens von Asics gegenüber dem Kartellamt“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des BVOH.

Der BVOH sammelt momentan jegliche Fakten zu Beschränkungen durch Asics und andere Herstellern bei seinen Mitgliedern bzw. bei betroffenen Onlinehändlern an sich. „Je mehr unterschiedliche Beispiele für ein rechtswidriges Verhalten durch Hersteller wir dokumentieren können, desto besser können unsere Juristen Rechtshilfe leisten“, sagt Oliver Prothmann.

Die endgültig formulierte Entscheidung des Bundeskartellamts wird nicht vor April diesen Jahres erwartet. Zuerst muss die Entscheidung samt ausführlicher Begründung formuliert und danach Asics zur Prüfung übergeben werden. Erst nach Stellungnahme seitens Asics kann das Bundeskartellamt die Entscheidung veröffentlichen.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH
Königstr. 3 | 14163 Berlin
eMail presse@bvoh.de


Pressemitteilung als pdf: 150304 PM Jurk

 

2015 – Onlinehandel vor neuen Herausforderungen

Nach Jahren des ungebrochenen Wachstums folgt nun eine Phase der Konsolidierung im Onlinehandel mit neuen Strategien für die Zukunft

Oliver ProthmannBerlin, 06.01.15 – Das Jahr 2014 hat gezeigt, dass der Onlinehandel in eine entscheidende Entwicklungsphase kommt. Nach mehrjähriger Euphorie und enormen Steigerungsraten kommt der Onlinehandel nun in eine Phase der Etablierung, der Konsolidierung und der Stabilisierung. Für 2015 stellen sich dem Onlinehandel fünf entscheidende Fragen:

Wie stark darf Amazon den Onlinehandel beeinflussen?

Die Marktmacht von Amazon spüren inzwischen alle am Onlinehandel beteiligten Parteien. Bislang musste sich schon jeder Online-Händler auf Amazon Marketplace stets bewusst sein, dass – sollte Amazon das gleiche Produkt ebenfalls anbieten – nahezu ausschließlich Amazon der erfolgreiche Verkäufer ist. Inzwischen steuert Amazon aber nicht nur bewusst die Weise des Abverkaufs auf seiner Webseite, sondern reguliert Warenflüsse, beeinflusst die Industrie und nutzt die Verkaufsdaten der Marktplatz-Händler zur eigenen Einkaufs- und Preispolitik. Der Onlinehandel braucht dringend eine Antwort auf ein immer stärker werdendes Amazon.
„Immer mehr Marktplatz-Händler berichten von aktiver Einflussnahme von Amazon auf die komplette Wirtschaftskette des Händlers. Darüberhinaus nehmen Anfragen seitens Industrie und Hersteller zu, wie man denn mit Amazon noch erfolgreich zusammenarbeiten kann. Und sogar die Politik spricht den BVOH auf die Vorgehensweisen von Amazon an. Der BVOH unterstützt alle beteiligten Parteien inkl. Amazon aktiv bei der Erarbeitung einer Strategie“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann.

Schaffen die Verbundgruppen und Einkaufsgemeinschaften endlich den Sprung in den Onlinehandel?

Verbundgruppen und Einkaufsgemeinschaften sind ein wichtiger Bestandteil des Handels. Der Zusammenschluss der Einzelhändler in starken Verbundgruppen kann dabei helfen, insbesondere den mittelständischen Fachhandel zu erhalten und zu stärken. Verbundgruppen sind in der Lage, Größenvorteile bei Einkauf und Investitionen zu realisieren und flexibler als Großkonzerne zu agieren. Nur im Onlinehandel versagen aktuell alle Bemühungen. Zur Zeit sind oft gerade an Verbundgruppen angeschlossene Fachhändler die großen Verlierer im Onlinehandel. Auf der einen Seite werden aufgrund der Nähe der Verbundgruppen zur Industrie die wettbewerbs- und rechtswidrigen Handelsbeschränkungen der Hersteller im Onlinehandel unterstützt. Andererseits fehlt den meisten Verbundgruppen eine erfolgreiche Strategie und entsprechende Infrastruktur zur Umsetzung eines Onlinehandels für ihre angebundenen Fachhändler.
„Wir müssen den kleinen und mittelständischen Fachhandel in Deutschland stärken, damit in naher Zukunft nicht der gesamte Onlinehandel über einige wenige Handelsriesen oder ausländische Händler abgewickelt wird. Gerade die Fachhändler in Verbundgruppen benötigen dringend eine nachhaltige Online-Lösung zur Stärkung des einzelnen Fachhändlers, damit dieser den Kunden, der online einkaufen will, auch erreicht. Alle mir bisher bekannten Lösungen sind leider nicht sehr erfolgsversprechend. Gerne unterstützt der BVOH bei einer zielführenden Lösung. Der Wandel schmerzt vielleicht, aber ein Stillstand würde auf lange Sicht den Fachhandel vernichten“, sagt Oliver Prothmann.

Was wird aus eBay und PayPal?

In diesem Jahr wird die Aufspaltung von eBay und PayPal vollzogen. Wie stark wird dieser unternehmensinterne Prozess das Geschäft beeinflussen?
„eBay ist gerade dabei, den Marktplatz an aktuelle eCommerce-Standards anzupassen. Leider wird die Veränderung bei eBay Inc. dazu führen, dass die Händler weiter auf dringend nötige Entwicklungen, etwa beim Katalog oder der Suche warten müssen“, erklärt Oliver Prothmann.

Wie lokal und global wird der Onlinehandel?

Die Komplexität im Handel nimmt stetig zu. Bisher wurde gerne über den Kampf des stationären Verkaufskanals gegen den Onlinehandel diskutiert. Aus Sicht des Bundesverbands Onlinehandel e.V. sollte es keine Diskussion über einen einzelnen Verkaufskanal geben. Jeder Weg, über den der Händler den Kunden erreichen kann, ist relevant. Das bedeutet insbesondere für 2015, dass verstärkt Lösungen sowohl für den lokalen als auch den globalen Absatz genutzt werden müssen.
„Der Vertrieb im Einzelhandel muss noch viel stärker an einer Multi-Channel-Strategie ausgerichtet werden, die alle Vertriebswege – sowohl online, als auch stationär – berücksichtigt“, sagt Oliver Prothmann.

Kann die Industrie erfolgreich Onlinehandel mit dem Mittelstand in Deutschland treiben?

Ja, die Industrie kann das, wenn sie will und wenn sie aktiv wird. Inzwischen geht es nicht mehr um technische Realisierung, sondern um die richtige Strategie für das jeweilige Unternehmen. Die Industrie muss jetzt mit den richtigen Partnern zusammenarbeiten und eine nachhaltige Vertriebsstrategie für alle Absatzkanäle finden.
„Beschränkungen von Onlinehändlern sind für die Industrie keine alternative Lösung mehr. Die Entwicklungen der letzten 20 Jahre sind unumkehrbar. Hier sind die Entscheider gefragt, die neuen Möglichkeiten der verschiedenen klassischen, mobilen und Online-Vertriebswege sinnvoll und profitabel miteinander zu verzahnen“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann.

Beschränkungen – Worum geht es?

Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen Arbeitsplätze und die Existenz von Händlern, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.
Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH Königstr. 3 | 14163 Berlin Telefon 030-200 898-31 | Telefax 030-200 898-99 | Mobil 0151-1165 3994
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