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BVOH-Stammtisch in Dresden im Körnergarten am 28. April 2015

koernergarten_dresden (1) Einladung zum nächsten Dresdener Stammtisch. Wir freuen uns wieder auf einen regen Austausch in geselliger Runde zum Thema Onlinehandel. Sie können gern Gäste mitbringen.

Los geht es um 19 Uhr im Körnergarten.

Wir bitten um eine formlose Anmeldung unter gs@bvoh.de.

Mit den besten Grüßen aus Dresden,

Ihr

Wolfgang Wentzel & Holger Knutas

Datum: 28. April 2015
Zeit: 19:00 – 23:00
Veranstalter: BVOH e.V.
Veranstaltungsort: 

Körnergarten Gaststätten GmbH, Friedrich-Wieck-Straße 26, Dresden, 01326

Webseite:
http://www.koernergarten.de

Programmierfehler: Reaktionszeit beim Hochfahren ist kein Sachmangel

  • Amtsgericht Winsen (Luhe): Verzögerung der Datumsberechnung bei Receiver nach Netztrennung um 30 Sekunden, während dieser die Zeit falsch angezeigt wird und mit PIN gesicherte Sender nicht abrufbar sind, stellen eher keinen zum Rücktritt berechtigenden Sachmangel dar, sondern sind unerheblich im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB.

Das Amtsgericht Winsen an der Luhe schreibt dazu:

Auch ansonsten besteht kein Grund für einen Rücktritt. Soweit sich die Klägerin auf den vom Sachverständigen vorgefundenen Programmierfehler bezieht, wonach sich die Datumsberechnung nach einer Netztrennung des Geräts um ca. 30 Sekunden verzögert, damit die Zeitangabe kurzfristig falsch arbeitet und mit PIN gesicherte Sender für diesen Zeitraum nicht abrufbar sind, berechtigt dies nach Auffassung des Gerichts nicht zu einem Rücktritt. Man mag daran zweifeln, ob hier überhaupt schon ein Mangel gegeben ist. Denn insbesondere bei neueren, hochtechnisierten Fernsehgeräten ist es mittlerweile üblich, dass der Aufbau des Bildes nicht unmittelbar erfolgt, sondern länger in Anspruch nimmt. Ein Zeitraum von 30 Sekunden, der zudem auch nur nach einer vollständigen Netztrennung auftritt, ist daher als unwesentlich zu beurteilen. In jedem Fall liegt damit ein Fall des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB vor.

Folgende Leitsätze könnte man daraus deduzieren:

  1. Programmierfehler mit nur kurzfristiger Auswirkung sind kein Sachmangel
  2. Eine Reaktionszeit nach Netztrennung von 30 Sekunden ist nicht unangemessen
  3. Die Zeit für den Bildaufbau bei hochtechnisierten Fernsehgeräten stellen keinen Mangel dar, sondern sind üblich
  4. Eine Unterbrechung der Tätigkeit von elektronischen Geräten nach Netztrennung von 30 Sekunden ist unwesentlich
  5. Kurzfristige Nichtverfügbarkeit von Sendern, die mit PIN gesichert sind, stellen keinen Sachmangel dar
  6. Ein Programmierfehler ist nicht „automatisch“ gleich ein Sachmangel

Die Entscheidung, Urteil des Amtsgerichts Winsen (Luhe) vom 16.06.2014 zum Az. 24 C 965/13, können Sie hier nachlesen: AG Winsen Luhe v. 16.06.2014

Manchmal sind es ja die kleinen Dinge des Lebens, die Freude und Ermutigung bringen, wie diese sehr begrüßenswerte Entscheidung des Amtsgerichts Winsen an der Luhe. Ich möchte noch ergänzen, dass es kein sachgerechter Gebrauch eines Gerätes ist, wenn dieses ständig vom Netz genommen wird, denn die meisten Geräte haben einen Ein- und Ausschalter. Der Gebrauch eines solchen Schalters führt dann in der Regel zu einem gesichertem Herunterfahren und danach wieder zu einem geordneten Hochfahren des Geräts. Dadurch kann Störungen besser vorgebeugt werden. Das ständige Herauszerren des Netzkabels und die damit einhergehenden Stromunterbrechungen könnte man fast schon als Bedienungsfehler disqualifizieren, der dann als solcher Gewährleistungsansprüche ebenfalls ausschließen würde. In diesem Sinne: Viel Spaß beim Fernsehen der Fußballweltmeisterschaft wünscht Ihnen

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden

 

 

 

Für Amazon-Angebote haftet Amazon!

Landgericht Düsseldorf: Anhängen an fremde Produktbeschreibung mit urheberrechtsverletzendem Inhalt bei Amazon ist nicht dasselbe wie Verkauf mit fremden Lichtbild im eignen Shop. Vorrangige Verantwortlichkeit für Amazon-Angebote bei Amazon. 

Der Fall: Dem Antragsgegner war es untersagt worden, im eigenen Onlineshop Lichtbilder aus fremder Urheberschaft zu verwenden. Nachdem sich der Antragsgegner an ein Amazon-Angebot anhängte, in welchem auch der Urheber mit seinen Lichtbildern verkaufte, stellte dieser Bestrafungsanstrag.

Die Entscheidung: Das Landgericht Düsseldorf hat den Bestrafungsantrag als unbegründet zurückgewiesen. Im Gegensatz zum eigenen Onlineshop, im dem es der Verkäufer in der Hand hat, welche Lichtbilder er hochläd, kann bei Amazon davon nicht ausgegangen werden. Zwar bietet jeder, der über dieselbe ASIN an einem Angebot teilnimmt, auch selbst diesen Artikel zum Verkauf an. Anders als im eigenen Onlineshop ist dafür aber nicht dieser Verkäufer, sondern vorrangig Amazon‚ verantwortlich. Das Sich-anhängen an ein Amazon-Angebot, das angeblich fremdes Urheberrecht verletzt, ist kein kerngleicher Verstoß gegenüber einer Urheberrechtsverletzung im eigenen Onlineshop, mag darin auch eine „Schadensvertiefung“ liegen.

Unsere Einschätzung: Normalerweise erwirbt Amazon die Nutzungsrechte kraft AGB, wenn der Urheber sein Lichtbild dort hochläd. Das jedoch schlägt mangels der Möglichkeit zum gutgläubigen Erwerb fehl, wenn der Hochladende nicht im Besitz der Bildrechte ist. Für diesen Fall wäre fraglich, ob all die anderen Anbieter desselben Artikels für die fremde Rechtsverletzung einzustehen haben. Richtigerweise wird das vom Landgericht Düsseldorf verneint, weil ein sich anhängen an ein Amazon-Angebot im Kern etwas gänzlich anderes ist, als ein Urheberrechtsverstoß im eigenen Onlineshop. Amazon gestaltet sich aus den verschiedenen Angebots-Vorschlägen der jeweiligen Verkäufer desselben Artikels ein eigenes Angebot, welches Amazon auch später noch überformt und verändert. Deshalb ist es richtig, hier die Verantwortung vor allem und in erster Linie bei Amazon selbst zu sehen. „Anders als in seinem eigenen Online-Shop, der Gegenstand des Verfügungsantrages war, ist für den von Amazon vorgegebenen Inhalt des verlinkten Angebots nicht der Antragsgegner, sondern vorrangig Amazon verantwortlich.“ Der vorliegende Beschluss spricht diesen Gedanken aus unserer Sicht erstmal in dieser Deutlichkeit aus: Für Amazon-Angebote haftet zuallererst Amazon selbst. Wir begrüßen diese Entscheidung außerordentlich, weil sie den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Plattform Amazon Rechnung trägt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

  • Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2014 und Hinweisbeschluss vom 11.04.2014, beide zu Aktenzeichen: 12 O 8/13.

RA Wentzel, Dresden

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden

www.onlinehandelsrecht.com

Hinweise für Ihre Anfahrt

Anfahrtsbeschreibung

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Sie finden uns im „Dreiländereck“ zwischen Johannstadt, Blasewitz und Striesen, direkt am Universitätsklinikum, auf der Altstädter Seite der Waldschlößchenbrücke. Autobahnausfahrt „Dresden-Hellerau“. Wir sind im ABAKUS Business-Center. Das ist der große mehrmodulige Backstein-Komplex auf der Blasewitzer Straße. Öffentlich erreichen Sie uns gut mit den Straßenbahnen 6 und 12 bzw. der Buslinie 64, bis zu den Haltestellen „Augsburger Straße/Universitätsklinikum“ oder „Blasewitzer/ Fetscherstraße“.

Ein Wort zur Tiefgarage

Die Tiefgarage ist von der der Blasewitzer Straße aus zu erreichen. Die Einfahrt befindet sich zwischen ABAKUS-Gebäude und dem Bistro der Fleischerei Eger auf der Blasewitzer Straße. Bitte drücken Sie bereits oben an der Säule auf „Kurzparker“. In der Tiefgarage folgen Sie bitte der Beschilderung an der Decke bis „Blasewitzer Str. 41“. Unser Aufgang ist mit „Aufgang 1“ gekennzeichnet. Dort finden Sie auch den Fahrstuhl. Wir sind in der 2. Etage innerhalb des ABAKUS Business-Centers. Bei Fragen rufen Sie bitte einfach bei unseren freundlichen Empfangssekretärinnen an +49 351 450 4 110. Für die Ausfahrt erhalten Sie an unserer Rezeption ein Ausfahrt-Ticket. Es empfiehlt sich, es bereits im Rahmen des Empfangs und der Begrüßung zu erbitten. Bitte nicht vergessen: Unsere Rezeption ist bis 17:00 Uhr (Freitags 16:00 Uhr) besetzt. Die Ausfahrt aus der Tiefgarage erfolgt dann auf die Fiedlerstraße.


Laubegast Hochwasser 2013

Wenn ich dieser Tage etwas eingeschränkt erreichbar bin, liegt das daran, dass ich mit der Heilsarmee unterwegs im Katastrophengebiet bin. Wir versorgten an einer Sandsack-Füll-Station in Dresden-Laubegast Helfer, Anwohner und Rettungskräfte mit Kaffee, Suppe und Brötchen. Nicht alles bringen wir mit, einiges wird uns auch vor Ort zum Verteilen anvertraut; Dankeschön!

Sandsackfüllplatz Laubegast 2013

Nachdem wir Laubegast nicht mehr erreichen können, haben wir unsere Versorgungsstation nach Dresden-Cossebaude auf den Platz Ludwigstraße/Bahnhofstraße verlegt, wo viele freiwillige Helfer, Freiwillige Feuerwehr und Berufsfeuerwehr sowie die Bundeswehr Streitkräftebasis im Einsatz sind. Vielen Dank an die umliegenden Märkte und Großmärkte für Ihre Lebensmittelspenden und vielen Dank an die fleißigen Fahrer, die uns diese zum Verteilen auf den Platz bringen! Ein großes Dankeschön auch an all die privaten Spender!

Laubegast Flut 2013

Aktuell stehen wir – täglich ab spätestens 12:00 Uhr bis abends, so lange, wie Bedarf ist – wieder in Dresden-Laubegast an der Ecke Österreicher Straße/Neuberinstraße, um Anwohner und Helfer mit heißer Suppe, belegten Brötchen, Kaffee und kalten Getränken zu versorgen. Vielen Dank an einen Dresdner Baumarkt, der uns zwei Beutel mit Arbeitshandschuhen zum Weitergeben an die Anwohner anvertraut hat (Größen 9 und 10). Vielen Dank auch an eine Radebeulerin, die Plätzchen mit Schokolade zum Verteilen gebacken hat!

2 Einsatzwagen im Korps 2013

Inzwischen wurde ein zweiter Einsatzwagen aus Berlin, der bislang in Meißen Dienst tat, zur Unterstützung nach Dresden versetzt. Mit zwei Einsatzwagen können wir nun sowohl Laubegast, als auch Zschieren, wo wir im Hof der alten Schule, in der auch der Zschierener Hochwasserstab untergebracht ist, gleichzeitig anfahren. Im Gegensatz zur belebten Österreicher Straße in Laubegast ist der Standort im alten Schulhof von Zschieren eher ruhig, dass heißt, für die Helfer und Einsatzkräfte, denen wir dort dienen, erholsam und entspannend. Vielen Dank für die Unterstützung durch Biertischgarnituren und Stühle und für frischgebackenen Kuchen und belegte Brötchen zur Weitergabe an Einwohner und Helfer. Für Sonnabend (15.6.2013) erwarten wir einen wahren Ansturm auf unseren Versorgungsstützpunkt.

Im Zschieren 2013

Weil wir dank der Kooperation mit dem Ortsverein Kleinzschachwitz-Zschieren und der zahlreichen Hilfe derer, die uns zum Helfen helfen, darauf vorbereitet sind, sagen wir: Herzlich willkommen! Hilfreich dazu, uns an dem doch etwas versteckten Standort zu finden, war auch ein kleiner Artikel in der Sächsischen Zeitung. Vielen Dank auch an den Leiter unseres Ortsamts, der die Anregung für diesen Einsatz gerade in Zschieren gegeben hat.

Care 2013

Mehr Informationen + Bilder unter:

https://www.facebook.com/Heilsarmee.Dresden

http://www.heilsarmee.de/aktuelles/hochwasser-in-sachsen.html

Wolfgang Wentzel

(Fotos: Kapitän Gert Scharf)