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Keine Kosten für den Gebrauch bargeldloser Zahlungsmittel – Neuer § 270a BGB – Ab 13. Januar 2018

Wir möchten daran erinnern, dass zum 13. Januar 2018 der neue § 270a BGB in Kraft tritt, wonach Entgelte für die Nutzung von „Zahlungskarten“ unzulässig sind. Unter „Zahlungskarten“ fallen alle Debit- und Kreditkarten, kurz gesagt: „alle gängigen Kartenzahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland“, um es mit dem BMJV-Referentenentwurf zu sagen. Was auch unter dieses Verbot fällt, ist PayPal. Allerdings nicht wegen einer Änderung des BGB. sondern wegen einer Änderung der PayPal-Richtlinien, bereits zum 1. Januar 2018: „Sie sind als Händler nicht berechtigt, ein Zahlungsmittelentgelt für die Nutzung der PayPal-Services als Zahlungsmethode in Ihrem Online-Shop zu erheben (‚Surcharging‘)“.

Natürlich ist es weniger die gesetzliche Sanktion („Vereinbarung unwirksam“), die herausfordert, sondern die Abmahngefahr, die dort bestünde, wo noch immer Gebühren für Zahlungsarten verlangt würden.

Die Regelung gilt überall. Das heißt: für B2B und für B2C, im Onlineshop und auf Plattformen. Deshalb steht sie auch im Allgemeinen Teil des BGB als Ergänzung zu den Regelungen über den Zahlungsort. Das Gebot gilt auch für Überweisungen und Lastschriften; aber das war – meistens – ja auch schon vorher klar bzw. wurden für diese keine gesonderten Entgelte verlangt.

Was soll ich tun?

Keine Gebühren für Zahlungsarten verlangen!

270a BGB lautet seinem vollen Wortlaut nach:

„Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam. Satz 1 gilt für die Nutzung von Zahlungskarten nur bei Zahlungsvorgängen mit Verbrauchern, wenn auf diese Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1) anwendbar ist.“

Zur Information von PayPal geht es >>>hier.

Mit den allerbesten Grüßen
Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel
www.onlinehandelsrecht.com

P.S.  Meine private Meinung als begeisterter Onlinekäufer: Das war aber schon lange fällig! 🙂

Autsch! US-Verbraucherschutzbehörde kassiert bei PayPal 25 Millionen Dollar

20150415_114529Die amerikanische Verbraucherschutzbehörde Consumer Financial Protection Bureau (CFPB) hat PayPal am Dienstag zur Zahlung in Höhe von 25 Millionen US-Dollar verpflichtet. Der Vorwurf: PayPal soll seine bestehenden Kunden ohne deren Wissen und auch ohne Zustimmung für PayPal Credit angemeldet und zudem als bevorzugte Zahlungsmethode eingestellt haben. Als Folge dessen wurden den Kunden Zinsen für die geleisteten Zahlungen berechnet. Quelle + mehr: US-Verbraucherschutzbehörde verurteilt PayPal zur Zahlung von 25 Mio. Dollar | onlinemarktplatz.de.


Autsch! In den Vereinigten Staaten ist es noch viel häufige als bei uns, dass auf Kredit gelebt wird. Insoweit halte ich es für nachvollziehbar, das PayPal mit PayPal Credit anscheinend seinen Kunden entgegenkommen wollte. Das dadurch dann „automatisch“ Zinsen entstehen, ist freilich nicht so vorteilhaft und wohl auch ein Grund für das Einschreiten der Behörde. Wir schimpfen ja hierzulande öfters mal über das Abmahnunwesen. Zu Recht natürlich. Fraglich ist, ob die Alternative dazu, also eine mit Schlagkraft ausgerüstete Verbraucherschutzpolizei, wie wir sie aus zentralistisch organisierten Strukturen kennen, und jetzt in Amerika erleben, wirklich die bessere Wahl wäre.

Herzlichst Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Alles neu macht der Mai: eBay- und PayPal DatSchutzErkl. + PayPal-AGB

20150503_141727„eBay und PayPal werden bald eigenständige Unternehmen sein. Auch in Zukunft kann bei eBay weiterhin mit PayPal bezahlt werden. Die Käufe sind nach wie vor über die Käuferschutzprogramme abgesichert. Bestimmte Kundeninformationen werden zwischen eBay und PayPal ausgetauscht, um den Nutzern denselben Kundenservice und Betrugsschutz wie bislang bieten zu können. Die eBay-Datenschutzerklärung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal und die PayPal-Datenschutzgrundsätze wurden aktualisiert. Dort wird detailliert aufgeführt, wie die Informationen geschützt und gemeinsam verwendet werden.“

Quelle + mehr: Neue eBay- und PayPal Datenschutzerklärung und PayPal-AGB | onlinemarktplatz.de.


Zu den Einzelheiten schreiben eBay und PayPal selbst.

Zur >>>eBay-Datenschutzerklärung.

Zu den >>>PayPal-Nutzungsbedingungen.

Zu den >>>PayPal-Datenschutzgrundsätzen.

 

2015 – Onlinehandel vor neuen Herausforderungen

Nach Jahren des ungebrochenen Wachstums folgt nun eine Phase der Konsolidierung im Onlinehandel mit neuen Strategien für die Zukunft

Oliver ProthmannBerlin, 06.01.15 – Das Jahr 2014 hat gezeigt, dass der Onlinehandel in eine entscheidende Entwicklungsphase kommt. Nach mehrjähriger Euphorie und enormen Steigerungsraten kommt der Onlinehandel nun in eine Phase der Etablierung, der Konsolidierung und der Stabilisierung. Für 2015 stellen sich dem Onlinehandel fünf entscheidende Fragen:

Wie stark darf Amazon den Onlinehandel beeinflussen?

Die Marktmacht von Amazon spüren inzwischen alle am Onlinehandel beteiligten Parteien. Bislang musste sich schon jeder Online-Händler auf Amazon Marketplace stets bewusst sein, dass – sollte Amazon das gleiche Produkt ebenfalls anbieten – nahezu ausschließlich Amazon der erfolgreiche Verkäufer ist. Inzwischen steuert Amazon aber nicht nur bewusst die Weise des Abverkaufs auf seiner Webseite, sondern reguliert Warenflüsse, beeinflusst die Industrie und nutzt die Verkaufsdaten der Marktplatz-Händler zur eigenen Einkaufs- und Preispolitik. Der Onlinehandel braucht dringend eine Antwort auf ein immer stärker werdendes Amazon.
„Immer mehr Marktplatz-Händler berichten von aktiver Einflussnahme von Amazon auf die komplette Wirtschaftskette des Händlers. Darüberhinaus nehmen Anfragen seitens Industrie und Hersteller zu, wie man denn mit Amazon noch erfolgreich zusammenarbeiten kann. Und sogar die Politik spricht den BVOH auf die Vorgehensweisen von Amazon an. Der BVOH unterstützt alle beteiligten Parteien inkl. Amazon aktiv bei der Erarbeitung einer Strategie“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann.

Schaffen die Verbundgruppen und Einkaufsgemeinschaften endlich den Sprung in den Onlinehandel?

Verbundgruppen und Einkaufsgemeinschaften sind ein wichtiger Bestandteil des Handels. Der Zusammenschluss der Einzelhändler in starken Verbundgruppen kann dabei helfen, insbesondere den mittelständischen Fachhandel zu erhalten und zu stärken. Verbundgruppen sind in der Lage, Größenvorteile bei Einkauf und Investitionen zu realisieren und flexibler als Großkonzerne zu agieren. Nur im Onlinehandel versagen aktuell alle Bemühungen. Zur Zeit sind oft gerade an Verbundgruppen angeschlossene Fachhändler die großen Verlierer im Onlinehandel. Auf der einen Seite werden aufgrund der Nähe der Verbundgruppen zur Industrie die wettbewerbs- und rechtswidrigen Handelsbeschränkungen der Hersteller im Onlinehandel unterstützt. Andererseits fehlt den meisten Verbundgruppen eine erfolgreiche Strategie und entsprechende Infrastruktur zur Umsetzung eines Onlinehandels für ihre angebundenen Fachhändler.
„Wir müssen den kleinen und mittelständischen Fachhandel in Deutschland stärken, damit in naher Zukunft nicht der gesamte Onlinehandel über einige wenige Handelsriesen oder ausländische Händler abgewickelt wird. Gerade die Fachhändler in Verbundgruppen benötigen dringend eine nachhaltige Online-Lösung zur Stärkung des einzelnen Fachhändlers, damit dieser den Kunden, der online einkaufen will, auch erreicht. Alle mir bisher bekannten Lösungen sind leider nicht sehr erfolgsversprechend. Gerne unterstützt der BVOH bei einer zielführenden Lösung. Der Wandel schmerzt vielleicht, aber ein Stillstand würde auf lange Sicht den Fachhandel vernichten“, sagt Oliver Prothmann.

Was wird aus eBay und PayPal?

In diesem Jahr wird die Aufspaltung von eBay und PayPal vollzogen. Wie stark wird dieser unternehmensinterne Prozess das Geschäft beeinflussen?
„eBay ist gerade dabei, den Marktplatz an aktuelle eCommerce-Standards anzupassen. Leider wird die Veränderung bei eBay Inc. dazu führen, dass die Händler weiter auf dringend nötige Entwicklungen, etwa beim Katalog oder der Suche warten müssen“, erklärt Oliver Prothmann.

Wie lokal und global wird der Onlinehandel?

Die Komplexität im Handel nimmt stetig zu. Bisher wurde gerne über den Kampf des stationären Verkaufskanals gegen den Onlinehandel diskutiert. Aus Sicht des Bundesverbands Onlinehandel e.V. sollte es keine Diskussion über einen einzelnen Verkaufskanal geben. Jeder Weg, über den der Händler den Kunden erreichen kann, ist relevant. Das bedeutet insbesondere für 2015, dass verstärkt Lösungen sowohl für den lokalen als auch den globalen Absatz genutzt werden müssen.
„Der Vertrieb im Einzelhandel muss noch viel stärker an einer Multi-Channel-Strategie ausgerichtet werden, die alle Vertriebswege – sowohl online, als auch stationär – berücksichtigt“, sagt Oliver Prothmann.

Kann die Industrie erfolgreich Onlinehandel mit dem Mittelstand in Deutschland treiben?

Ja, die Industrie kann das, wenn sie will und wenn sie aktiv wird. Inzwischen geht es nicht mehr um technische Realisierung, sondern um die richtige Strategie für das jeweilige Unternehmen. Die Industrie muss jetzt mit den richtigen Partnern zusammenarbeiten und eine nachhaltige Vertriebsstrategie für alle Absatzkanäle finden.
„Beschränkungen von Onlinehändlern sind für die Industrie keine alternative Lösung mehr. Die Entwicklungen der letzten 20 Jahre sind unumkehrbar. Hier sind die Entscheider gefragt, die neuen Möglichkeiten der verschiedenen klassischen, mobilen und Online-Vertriebswege sinnvoll und profitabel miteinander zu verzahnen“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann.

Beschränkungen – Worum geht es?

Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen Arbeitsplätze und die Existenz von Händlern, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.
Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH Königstr. 3 | 14163 Berlin Telefon 030-200 898-31 | Telefax 030-200 898-99 | Mobil 0151-1165 3994
eMail presse@bvoh.de

Als pdf: 150105 PM 5 Fragen Onlinehandel

Oliver Prothmann neuer Präsident des Bundesverbands Onlinehandel e.V.

Mitgliederversammlung in Dresden wählt eCommerce-Fachmann zum neuen Vorsitzenden des Bundesverbands der Online-Händler

Oliver Prothmann

Berlin, 31.03.14 – Oliver Prothmann ist von der Vollversammlung des Bundesverbandes Onlinehandel e. V. (BVOH) in Dresden einstimmig zum Präsidenten gewählt worden. Der 47-jährige Lippstädter tritt die Nachfolge von Rudolf Braunsdorf an. „Der Online-Handel in Deutschland und Europa wird vor allem von Einzelkaufleuten und mittelständischen Unternehmen gestaltet und vorangetrieben. Der Bundesverband Onlinehandel e.V. vertritt deren Interessen gegenüber der deutschen und europäischen Politik.  Insbesondere Handelsbeschränkungen durch Hersteller können wir nicht hinnehmen, denn dadurch ist der Online-Handel, wie wir ihn kennen, bedroht“, sagt Oliver Prothmann. Auch die Ausbildung müsse verbessert werden. So sollte etwa die Ausbildungsordnung  für Einzelhandelskaufleute den Erfordernissen der Zeit angepasst werden, denn eCommerce spiele hier auch 20 Jahre nach Einführung des Internets immer noch keine Rolle, erklärt der neue BVOH-Präsident. Die rechtlichen Bedingungen im Online-Handel sowie die Förderung des internationalen Handels sind weitere zu bewältigende Aufgaben des BVOH für die kommenden Jahre.

Oliver Prothmann war unter anderem Geschäftsführer der Stadtportale berlinonline.de und berlin.de, war bei der Berliner Sparkasse für den Internetbereich zuständig und hat für T-Online (Deutsche Telekom) den Marktplatz ElectronicScout24 mit aufgebaut. Als ausgewiesener eCommerce-Spezialist war Prothmann viele Jahre bei eBay und PayPal für die gewerblichen Händler verantwortlich. Heute ist er Geschäftsführer der Applet-X GmbH, die neben dem  Geschäftsanalyse-Tool chartixx (http://www.chartixx.com) auch eCommerce-Beratung für Online-Händler anbietet. Des Weiteren ist Oliver Prothmann Sprecher der Initiative „Choice in eCommerce“ (http://www.choice-in-ecommerce.org), die gegen Beschränkungen durch einzelne Hersteller im Online-Handel kämpft. Im Dezember 2013 konnte „Choice in eCommerce“ der Europäischen Kommission eine Petition mit fast 15.000 Stimmen übergeben.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Webseite     http://www.bvoh.de
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Twitter        https://twitter.com/online_handel

Diese Pressemitteilung als pdf, hier: Oliver Prothmann neuer Präsident des BVOH