Archiv der Kategorie: News

Für die Freiheit des Onlinehandels und gegen Herstellerbeschränkungen

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Info + Anmeldung: www.tag-des-onlinehandels.de


BVOH veranstaltet 1. Tag des Onlinehandels am 10. Oktober 2014 in Berlin

Der 1. Tag des Onlinehandels in Berlin steht ganz im Zeichen des Engagements für die Freiheit des Handels und gegen Beschränkungen im Onlinehandel durch Hersteller. Obwohl das Bundeskartellamt sowie einige deutsche Oberlandes- und Landgerichte Beschränkungen durch selektive Vertriebsvereinbarungen untersagen, sind weiterhin Onlinehändler durch diese Beschränkungen in ihrer Existenz bedroht. In Workshops und Vorträgen profilierter Handelsexperten will der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) Rechtslage und Möglichkeiten der Händler aufzeigen und Lösungen diskutieren. „Wir als Mittelstand haben eine Chance uns gegen Beschränkungen im Onlinehandel zu wehren, wenn wir uns zusammenschließen und ggf. den Rechtsweg beschreiten. Das wollen wir nicht nur unseren Mitgliedern in Berlin deutlich machen“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des BVOH.

Auf dem Tag des Onlinehandels werden aber auch neue Entwicklungen im Bereich des SEO oder der Logistik aufgezeigt. Experten aus der Praxis zeigen Wege auf, wie die Onlinehändler ihre Vertriebswege optimieren und im bevorstehenden Weihnachtsgeschäft erfolgreicher sein können. Insbesondere gibt es auch neue Tipps und Tricks für den Handel auf den Marktplätzen Amazon und eBay. Ferner wird es Liveüberprüfungen des Onlineauftritts der Händler durch erfahrene Fachleute geben und nicht zuletzt geben Experten Empfehlungen über die besten Vertriebskanäle ab.

Zum ersten Mal in der Bundeshauptstadt

Die Jahresveranstaltung des BVOH hat eine längere Tradition, findet aber zum ersten Mal in Berlin statt. In der Bundeshauptstadt wurde in diesem Jahr das neue Hauptstadtbüro des BVOH eingeweiht. Das ist der neuen Nähe zur Politik geschuldet. BVOH-Präsident Oliver Prothmann hat die Kontakte zur Politik nicht nur in Deutschland, sondern auch auf EU-Ebene intensiviert. „Wir müssen ein Bewusstsein für die schwerwiegenden Folgen von Beschränkungen in Berlin und Brüssel herstellen“, sagt Oliver Prothmann. Die Veranstaltung findet im Hotel Moa in Berlin-Moabit statt. Mehr Informationen unter www.tag-des-onlinehandels.de.

Tag des Onlinehandels – adidas und Deuter im Fokus

Das Programm bildet die ganze Bandbreite des Onlinehandels ab. In der Podiumsdiskussion „Freie Fahrt für den Onlinehandel“ diskutieren der Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombeck (CDU, angefragt), Dr. Armin Jungbluth vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), Dr. Nikolaus Lindner (eBay), Prof. Wolfgang Hünnekens (iDeers) und Rechtsanwalt Eckart Wagner über Behinderungen und Beschränkungen im Onlinehandel und deren Folgen nicht nur für die deutsche Wirtschaft.

In Workshops werden die Erfahrungen des Onlinehandels mit adidas und Deuter aufgearbeitet. Diesen Herstellern ist im Sommer vom Bundeskartellamt bzw. dem Landgericht Frankfurt die Beschränkung des Onlinehandels innerhalb des jeweiligen selektiven Vertriebssystems, untersagt worden. Welche Folgen hat das für die Händler, wie kann man als Händler diese Präzedenzfälle auch gegen andere Hersteller nutzen und nicht zuletzt, hat der Onlinehandel überhaupt eine Chance gegen global operierende Konzerne? Diese Fragen werden mit ausgewiesenen Handels- und Kartellrechtsexperten intensiv diskutiert.

Beschränkungen – Worum geht es?

2012 lag der Umsatz aller online gehandelten Produkte und Dienstleistungen in Europa bei 311,6 Milliarden Euro. Schätzungen zufolge entstanden durch den Online-Handel in Europa bis zu zwei Millionen Arbeitsplätze (Quelle: Ecommerce Europe Report 2013). Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen diesen Erfolg, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über Choice in eCommerce

Choice in eCommerce ist eine im April 2013 von Oliver Prothmann gegründete Initiative von Online-Händlern und eine Projekt des BVOH. BVOH-Präsident Prothmann, Gründer des Geschäftsanalyse Tools chartixx (www.chartixx.com), ist seit Jahren eng mit der Online-Handels-Community verknüpft und ist Experte für Handel auf Online-Marktplätzen. Seit zwei Jahren beobachten Prothmann und viele Mitglieder der Händler-Community mit wachsender Sorge die negativen Auswirkungen von Plattformverboten, die besonders kleine und mittelgroße Verkäufer treffen.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH
Königstr. 3 | 14163 Berlin
Telefon 030-200 898-31 | Telefax 030-200 898-99 | Mobil 0151-1165 3994
eMail presse@bvoh.de


Als pdf: 140924 PM Tag des Online-Handels

BVOH Jahresveranstaltung nicht mehr in Kassel, sondern in Berlin: 10.10. Tag des Onlinehandels

TDO_Anzeige_webDie Jahresveranstaltung des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH), die bislang immer mit großem Erfolg in Kassel stattgefunden hat (Onlinehandel-Live), ist nun nach Berlin umgezogen, wo der BVOH am 10.10.2014 den Tag des Onlinehandels mit einer besonderen Veranstaltung begeht.

Wir freuen uns außerordentlich, so der Beauftragte des Vorstands für die Geschäftsführung, Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, dass der Bundesverband Onlinehandel nun in unserer Bundeshauptstadt nicht nur durch unser neues Hauptstadtbüro präsent ist, sondern dass wir auch unseren Jahreskongress mit aktuellen Inhalten (Handelsbeschränkungen, Weihnachtsgeschäft) in unmittelbarer Nähe zu den politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträgern veranstalten. So erwarten wir zu unserem Politischen Frühstück nicht nicht nur wirtschaftspolitische Sprecher verschiedener Bundestagsfraktionen, sondern auch Vertreter des Wirtschaftsministeriums und von eBay. Es ist angemessen, dass der Bundesverband Onlinehandel e.V. nunmehr auch seine Jahresveranstaltung in Berlin begeht. Wir freuen uns darauf und laden herzlich dazu ein!

Alle Informationen und die Anmeldung finden Sie unter: www.tag-des-onlinehandels.de

BVOH Stammtisch September am 24.09.2014 im Paulaners

Liebe Stammtischbesucher,

zwischen all den großen Events, z.B. dem Afterbuy BBQ und – natürlich! – dem Tag des Onlinehandels wollen wir unseren Dresdner Stammtisch nicht vernachlässigen:

Herzliche Einladung, für Mittwoch, 24.09.2014, ab 19:00 Uhr ins Paulaners im Kempinski Taschenbergpalais Dresden.

Mit den allerbesten Grüßen, Wolfgang Wentzel und Holger Knutas

Welche Vorteile habe ich als Mitglied im Bundesverband Onlinehandel e.V.?

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Mit Ihrer Mitgliedschaft im Bundesverband Onlinehandel e.V. unterstützen Sie Lobbyarbeit, Interessenvertretung und inhaltliche Arbeit für Sie als kleines und mittelständiges Unternehmen (KMU) im Bereich des Onlinehandels. Das bringt Ihnen vor allem Informationen und Kontakte zu anderen Onlinehändlern sowie ein ganzes Netzwerk, die für Ihr Unternehmen weiterführend sind. Als aktuelles Beispiel unserer Arbeit würde ich Ihnen spontan unsere Initiative Choice-in-eCommerce nennen, die sich erfolgreich gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Internet einsetzt. Sicher haben Sie verfolgt, wie z.B. Adidas seine Meinung zum Vertrieb von Adidas-Markenprodukten im Internet geändert hat. Um ihre Frage, was bringt mir das eigentlich eine Mitgliedschaft im BVOH, noch besser beantworten zu können, haben wir die Antwort in 10 Punkten ausgearbeitet:

  1. Kontakte. Die richtigen Kontakte zu den richtigen Leuten, zu Onlinehändlern, zu Plattformbetreibern.
  2. Informationen. Über unsere Stammtische und Netzwerke gelangen Sie exclusiv zu Wissen, das Sie in Ihrem Geschäft ganz konkret weiterbringt, messbar. Insider haben diese Informationen. Werden Sie zum Insider durch Ihre Mitgliedschaft im Bundesverband Onlinehandel. Oder unterstützen Sie uns einfach – durch Ihre Mitgliedschaft.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und rechtliche Pflichtinformationen vom Rechtsanwalt. Der Bundesverband Onlinehandel tritt für die von ihm empfohlenen Rechtstexte vollumfänglich ein, natürlich.
  4. Prüfung Ihres Onlineauftritts durch einen Rechtsanwalt, auf Nachfrage zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft im Bundesverband Onlinehandel.
  5. Ständige Information über alle relevanten Änderungen. Warnung vor Abmahnungen.
  6. Bevorzugte Einladung zu unserem Stammtischen.
  7. Kräftige Rabatte zu Veranstaltungen des Bundesverbandes Onlinehandel e.V., wie. z.B. dem Tag des Onlinehandels
  8. Interessenvertretung gegenüber Plattformen und Politik. Wir kümmern uns um Inhalte (Vorgehen gegen Handelsbeschränkungen im Internet), nicht nur um Zahlen. Wir sind der Interessenvertreter der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Onlinehandel. Viele unserer Mitglieder sind Plattformhändler (eBay, Amazon). Uns liegt der Verbraucherschutz am Herzen. Wir stellen uns den Herausforderungen, wie z.B. dem grenzüberschreitenden Handel (cross border trading).
  9. Synergien aus Kooperationen des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.
  10. Führung des Logos des Bundesverband Onlinehandel e.V.

Mitglied werden: http://www.bvoh.de/mitglied-werden/

Informationen über den Bundesverband Onlinehandel e.V. unter: www.bvoh.de

Bitte besuchen Sie uns zum Tag des Onlinehandels am 10.10.2014 in Berlin: www.tag-des-onlinehandels.de

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Beauftragter des Vorstands des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. 

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LG Frankfurt a.M. verbietet Parfümeur Coty selektive Vertriebssysteme

Weiteres Urteil bestätigt wettbewerbswidriges Verhalten von Herstellern und Markenanbietern

Oliver ProthmannBerlin, 12. September 2014 – Das Landgericht Frankfurt am Main hat nach dem Rucksackhersteller Deuter nun auch dem Parfumhersteller Coty untersagt, die Belieferung einer Parfümerie davon abhängig zu machen, dass diese die Waren nicht über eine bestimmte offene Handelsplattform vertreibt. Dabei hat das Landgericht die Auffassung vertreten, dass der Coty Internet-Vertriebsvertrag, soweit er zum Ausschluss von Internet-Plattformen wie Amazon führt, gegen das Kartellverbot verstoße (AZ 2-03 O 128/13). Zum ersten Mal ist nun vom Landgericht nach Taschen, Technik und Sport auch eine selektive Vertriebsklausel im Segment Kosmetik und Parfum untersagt worden. Die Coty GmbH ist Lizenznehmer der Marken adidas, Davidoff, Lancaster, Playboy etc.. „Das ist ein wichtiger Schritt, bestätigt das Landgericht Frankfurt/Main doch unsere Auffassung, dass es in keiner Branche, in keinem Segment eine Beschränkung des Online-Handels geben darf“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel (BVOH). Bislang hatten sich die Entscheidungen des Kammergerichts Berlin, des Oberlandesgerichts Schleswig sowie schon einmal des Landgerichts Frankfurt nur auf bestimmte Branchen beschränkt. „Auch dieses Urteil lässt uns optimistisch in die Zukunft schauen, doch der Kampf geht weiter, denn die Urteile sind noch nicht wirklich rechtskräftig. So hat Deuter erst kürzlich Berufung eingelegt“, sagt Oliver Prothmann. Auch das Bundeskartellamt in Bonn hatte in jüngster Zeit in seinen Ermittlungen gegen adidas und Asics pro Online-Handel votiert.

Frankfurter Richter folgen mit dem Urteil der Auffassung des EuGH

Das Landgericht Frankfurt folgte in seiner Entscheidungsbegründung der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 13.10.2011 in Sachen Pierre Fabre. Damals be-fand das höchste europäische Gericht, dass der Luxuscharakter der Produkte und das Ziel der Aufrechterhaltung eines prestigeträchtigen Markenimages die Einführung eines Selek-tivvertriebs nicht rechtfertigen könne. Mit dieser Entscheidung auch in einer anderen Branche hat das Landgericht Frankfurt einen weiteren Stolperstein auf dem Weg zu einem beschränkungsfreien Online-Handel beseitigt. „Auf Basis dieses Urteils werden wir mit un-seren Mitgliedern weitere Schritte gegen Beschränkungen des Online-Handels und insbe-sondere von existenzbedrohenden Plattform-Verboten besprechen und auf unserem ‚Tag des Onlinehandels‘ am 10. Oktober weiter Schritte gegen Hersteller in allen Branchen planen“, sagt Oliver Prothmann. (Übersicht aller Urteile: http://www.choice-in-ecommerce.org/worum-geht-es/aktuelle-gerichtsurteile/)

Beschränkungen – Worum geht es?

2012 lag der Umsatz aller online gehandelten Produkte und Dienstleistungen in Europa bei 311,6 Milliarden Euro. Schätzungen zufolge entstanden durch den Online-Handel in Europa bis zu zwei Millionen Arbeitsplätze. Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen diesen Erfolg, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über Choice in eCommerce

Choice in eCommerce ist eine im April 2013 von Oliver Prothmann gegründete Initiative von Online-Händlern und eine Projekt des BVOH. BVOH-Präsident Prothmann, Gründer des Geschäftsanalyse Tools chartixx, ist seit Jahren eng mit der Online-Handels-Community verknüpft und ist Experte für Handel auf Online-Marktplätzen. Seit zwei Jahren beobachten Prothmann und viele Mitglieder der Händler-Community mit wachsender Sorge die negativen Auswirkungen von Plattformverboten, die besonders kleine und mittelgroße Verkäufer treffen.

Über den BVOH
Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards. Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressemitteilung als pdf: 140912 PM Coty