Archiv des Autors: Onlinehandelsrecht

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Über Onlinehandelsrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden. Mitglied der Anwaltskooperation it-recht-deutschland und Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH); Mediator beim BVOH

Vortrag + Stammtisch 22. Mai 2014 Paulaners Dresden

An alle am Onlinehandel Interessierten!

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr herzlich möchten wir Sie nach Dresden zu unserem Stammtisch einladen. Dieser Stammtisch wird – wieder – ein ganz besonderer sein. Zu Beginn wird Wolfgang Wentzel einen Vortrag rund um den Themenkreis Verbraucherrechte-Richtlinie und neue Widerrufsbelehrung halten und steht Ihnen selbstverständlich auch für alle Ihre Fragen hierzu zur Verfügung. Wir laden, wie schon angekündigt, ein für

Donnerstag, 22. Mai 2014, 19:00 Uhr (wg. d. Vortrags bitte pünktlich!)

in das Paulaners im Kempinski Taschenbergpalais Dresden. Für den Donnerstag werden 30 Grad erwartet. Wir werden uns deshalb voraussichtlich im Außenbereich des Paulaners versammeln. Es gibt eine öffentliche Tiefgarage auf der Rückseite des Kempinski Taschenbergpalais. Sie geht bis zu drei Ebenen in die Tiefe und hat so voraussichtlich genügend Stellfläche für uns alle. Die Einfahrt ist etwas eng. Vorsicht bitte auf die rechte Hauswand und auf die Service-Säule links. Eine alternative Parkmöglichkeit wäre die Tiefgarage Semperoper, deren Auslastung spielplanabhängig ist. Damit Sie, auch wenn Sie nicht nach Dresden kommen können, nichts verpassen, bieten wir diesen Vortrag auch noch einmal als Webinar am Mittwoch, 4. Juni 2014 (16:00 Uhr) an, zu dem wir Sie noch gesondert einladen. Wer gern nach Leipzig kommen möchte: Dort veranstalten wir diesen Vortrag + Stammtisch am Abend des Dienstag, 3. Juni 2014. Auch dazu laden wir noch einmal gesondert ein. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, wenn sich die Nachrichten in dieser spannenden Zeit etwa häufen.

BVOH VorstandMit den allerbesten Grüßen

Ihre

Wolfgang Wentzel und Holger Knutas
Bundesverband Onlinehandel e.V.


Verbraucherrechterichtlinie und Kaufverhalten

Das Gesetz zur Umsetzung der neuen Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) tritt am 13. Juni 2014 in Kraft und bringt zahlreiche Änderungen mit sich – besonders für Online-Händler. Aus einer Bitkom-Umfrage geht außerdem hervor, dass sich durch die Gesetzesänderung auch das Kaufverhalten von Internetnutzer ändert.

via Verbraucherrechterichtlinie 2014: Was für Online-Händler wichtig ist.

Ziele der Verbraucherrechterichtlinie

Ziel der Richtlinie ist es in erster Linie, zu einem hohen Verbraucherschutzniveau und zum besseren Funktionieren des Binnenmarkts für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern beizutragen. Durch eine Angleichung der Rechtsvorschriften sollen Hindernisse für den Binnenmarkt, von denen Unternehmer und Verbraucher betroffen sind, beseitigt werden. Darüber hinaus soll die Richtlinie dazu dienen, Unstimmigkeiten im zivilrechtlichen Verbraucherschutz zu beseitigen und Regelungslücken zu schließen.

via Der Bundesgerichtshof – Bibliothek : Gesetzesmaterialien – Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung.

Artikel über die Verbraucherschutzrichtlinie

Artikel über die Widerrufsbelehrung

Terminsverlegung

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Ein für die Zeit vom 1. Juli bis 31. August bestimmter Termin, ist auf Antrag innerhalb einer Woche nach Zugang der Ladung oder Terminsbestimmung zu verlegen. (§ 227 Abs. 3 Satz 1 ZPO). Es gibt zwar keine Gerichtsferien mehr. Die gab es bis 1996. Sie währten vom 15. Juli bis 15. September eines jeden Jahres. So etwas ähnliches aber gibt es bis heute: In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August muss einem Terminsverschiebungsgesuch entsprochen werden, wenn er binnen der Wochenfrist gestellt ist.

Wussten Sie’s?


P.S. Natürlich gibt es Ausnahmen: Aber die stehen im Gesetz, § 227 Abs. 3 Sätze 2 und 3 ZPO.

Das Impressum

14.11.2013, 11:37

Ein Gedicht auf das Impressum

Die unterschiedlichsten „Fressen“ sieht man in den Impressen
Max, Karl-Heinz und Mario heißen die Impresario
Hanna, Ruth, Mathilde, jede Klasse jede Gilde
Glücklichmacher, Optimierer, CEO’s, Headhunter, Kassierer
Keiner wüsste, wer mit wem, könnt man nicht ins Impressum sehn!

Manchmal ist es lang und schwer, oftmals ist es nicht weit her
Paragrafen, Pflichtangaben sollen hier den Leser laben

Typisch deutsch und nicht zu klein sollte das Impressum sein
Leicht zu finden, leicht zu sehn, Schriftgröße nicht unter zehn

Auch unterwegs und in der Bahn sehen wir das Impressum an
Was selbstverständlich nicht zu klein auch auf dem iPhone sollte sein

Ständig präsent und auch verfügbar, inhaltlich noch überblickbar,
substantiiert und rechtlich fein, so muss das Impressum sein!

Impressum hin, Impressum her, Anbieterkennzeichnung und noch mehr
Gesetz, Gericht und Polizei. Es ist uns ernst, nicht einerlei:
Kannst Du kein Impressum schreiben, kannst Du im Netz nicht länger bleiben.

© Wolfgang Wentzel 2013