Archiv der Kategorie: News

Ziele der Verbraucherrechterichtlinie

Ziel der Richtlinie ist es in erster Linie, zu einem hohen Verbraucherschutzniveau und zum besseren Funktionieren des Binnenmarkts für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern beizutragen. Durch eine Angleichung der Rechtsvorschriften sollen Hindernisse für den Binnenmarkt, von denen Unternehmer und Verbraucher betroffen sind, beseitigt werden. Darüber hinaus soll die Richtlinie dazu dienen, Unstimmigkeiten im zivilrechtlichen Verbraucherschutz zu beseitigen und Regelungslücken zu schließen.

via Der Bundesgerichtshof – Bibliothek : Gesetzesmaterialien – Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung.

Artikel über die Verbraucherschutzrichtlinie

Artikel über die Widerrufsbelehrung

Terminsverlegung

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Ein für die Zeit vom 1. Juli bis 31. August bestimmter Termin, ist auf Antrag innerhalb einer Woche nach Zugang der Ladung oder Terminsbestimmung zu verlegen. (§ 227 Abs. 3 Satz 1 ZPO). Es gibt zwar keine Gerichtsferien mehr. Die gab es bis 1996. Sie währten vom 15. Juli bis 15. September eines jeden Jahres. So etwas ähnliches aber gibt es bis heute: In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August muss einem Terminsverschiebungsgesuch entsprochen werden, wenn er binnen der Wochenfrist gestellt ist.

Wussten Sie’s?


P.S. Natürlich gibt es Ausnahmen: Aber die stehen im Gesetz, § 227 Abs. 3 Sätze 2 und 3 ZPO.

Dann macht auch eBay wieder Spaß

Im Archiv gestöbert, 13.07.2007: Wie soll man eine Abmahnung am besten beantworten? Es ist immer eine Frage der Einzelfallprüfung, die einem im Wettbewerbsrecht erfahrenen Spezialisten vorbehalten bleiben sollte. Auch eine noch so schlecht gemachte Abmahnung kann ein Angebot zur gütlichen und auch kostengünstigen Beilegung eines Wettbewerbsstreits sein. Im Gegenteil dazu kann eine professionell aussehende Abmahnung glatt rechtsmissbräuchlich sein.

via Dann macht auch eBay wieder Spaß – Bundesverband Onlinehandel.

Lesen Sie dazu vielleicht auch noch: Unterlassungserklärung? Nein danke!

BVOH Stammtisch 22. Mai 2014

Liebe Mitglieder, liebe Stammtischfreunde,

herzliche Einladung zum nächsten Stammtisch am

Donnerstag, 22. Mai 2014, ab 19:00 Uhr, im Paulaners.

Wentzel, BVOH

Viele Grüße, Holger Knutas und Wolfgang Wentzel

Parken zum BVOH Stammtisch im Paulaners:

Es gibt eine öffentliche Tiefgarage auf der Rückseite des Kempinski Taschenbergpalais. Sie geht bis zu drei Ebenen in die Tiefe und hat so voraussichtlich genügend Stellfläche für uns alle. Die Einfahrt ist etwas eng. Vorsicht bitte auf die rechte Hauswand und auf die Service-Säule links. Eine alternative Parkmöglichkeit wäre die Tiefgarage Semperoper, deren Auslastung spielplanabhängig ist.

Paulaners im Kempinski Taschenbergpalais.

Unser Selbstzahlerstammtisch ist öffentlich, um Anmeldung wird jedoch gebeten an: gs@bvoh.de

Bundesverband Onlinehandel BVOH

Onlinehandel ist mehr als Amazon

Sachse postet auf NSA-Seite

Ein sächsischer Computerexperte hat sich Zugang zur Homepage des US-Geheimdienstes NSA verschafft und platzierte dort eine eigene Botschaft.

via Deutscher Hacker knackt Webseite der NSA – Politik Iachse nland – Bild.de.