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U+C Rechtsanwälte mahnen für KVR Handelsgesellschaft ab

Wie IT-Recht-Plus berichtet, mahnen derzeit Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die KVR Handelsgesellschaft mbH verschiedene Onlinehändler ab. Diesen Bericht können Sie >>>hier lesen.

Die Abmahnungen zeigen einige Hinweise darauf, dass sie in wohl größerer Auflage gefertigt worden sind. Auch wenn die Massenhaftigkeit der versandten Abmahnungen allein noch kein Grund sind, einen Rechtsmissbrauch nach § 8 Abs. 4 UWG anzunehmen, so liegt doch mit der Anzahl der Abmahnungen ein wichtiges Indiz dafür vor, wenn diese Anzahl einen bestimmten Schwellenwert überschritten hat.

Bitte unterscheiden Sie zwischen dem Vorwurf, dem es sich in der Regel nachzugehen lohnt, und der Frage, wie Sie auf diese Abmahnung reagieren sollen.

Wir beraten Sie gern!

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

www.onlinehandelsrecht.de

 

2x ß in der Roßbachstraße = Umzug Amtsgericht Dresden

20.08.2012. Hand aufs Herz! Hätten Sie es gewusst? Das Amtsgericht Dresden zieht um. Endlich! Ab 17. September 2012 finden Sie das Amtsgericht Dresden auf der Roßbachstraße 6 in 01069 Dresden. Sie wissen nicht, wo das ist? Und auch Google Maps findet es nicht? Kein Problem, versuchen Sie es doch einmal mit FlorianGeyerStraße, wie die Roßbachstraße (an dieser Stelle) bis vor einiger Zeit noch hieß.

Update vom 18.01.2013: Jetzt ist das glücklicherweise repariert und das Amtsgericht findet sich sogar auch eingezeichnet.

Update vom 04.04.2013: Google hat die Roßbachstraße wieder in Florian-Geyer-Straße umbenannt. Und das Street View – Bild stammt aus einer Zeit, in der das Amtsgericht noch nicht stand. Kurz gesagt: Das Amtsgericht ist wieder weg. Wohl dem, der es trotzdem findet!

Update vom 24.07.2013: Jetzt gibt es die Adresse: „Roßbachstraße 6, 01069 Dresden“ bei Google überhaupt nicht mehr. Google schreibt dazu: „Folgende Adresse konnte nicht gefunden werden: Roßbachstraße 6, 01069 Dresden“

Roßbachstraße 6, 01069 Dresden – Google Maps

Wohlan liebe Kolleginnen und Kollegen: Lassen Sie uns doch immer mal wieder ein Auge auf unser Amtsgericht werfen, wenn es denn Google schon nicht tut. Nicht immer also ist nomen est omen.

Update vom 06.08.2013: Da ist sie wieder, die Roßbachstraße 6, in 01069 Dresden!


Um das Geheimnis zu lüften / Damit Sie das Gericht finden (!):

Das Amtsgericht zog um in den Neubau und Anbau am Landgericht Lothringer Straße.

Warum das Amtsgericht auf eine Straße umzieht, die kaum ein Dresdner kennt (selbst Google einige Zeit nicht!), und das dann noch zu einem „ungeraden“ Stichtag, nämlich zum 17.9.2012, könnte für einige Verwirrung sorgen.

Dass allerdings das Amtsgericht umzog, ist sehr begrüßenswert. Das Grau-in-Grau der in Teilen als Ladenpassage konzipierten Übergangslösung schlug mit den Jahren doch ziemlich aufs Gemüt. Ich denke, dass Rechtspflege besser gelingt, wenn die Zimmer hell und freundlich sind.

Auch wenn es im Foyer vielleicht etwas zugig gewesen sein mag. Die Zimmer jedenfalls duften nach frischem Holz, haben eine gute Akustik und es gibt sogar wieder Gardienen und Garderobenhaken. Das Klima im Verhandlungsraum hängt allerdings auch sehr von den Beteiligten ab!

Herzlich willkommen also im neuen Amtsgerichtsgebäude in Dresden.

Die offizielle Mitteilung finden Sie hier: http://www.justiz.sachsen.de/agdd/


Also dann, ab 17.9.2012

Amtsgericht Dresden
Roßbachstraße 6
01069 Dresden

Für alle Fans der neuen Rechtschreibung: In der Roßbachstraße gibts gleich 2x „ß“.

Für alle Besucher des Amtsgerichts Dresden: Fahren Sie kurzerhand zum Landgericht …

Schade, dass neben dem Landgericht kein Supermarkt mit vielen freien Parkplätzen ist. Und auch die „schönen“ Parkplätze „unter der Brücke“ gibt es natürlich am neuen Standort nicht mehr. Aber es halten übrigens einige Straßenbahnen vor dem Gerichtsgebäude, nämlich der Linien 6 und 13!

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel 


P.S. Auch ich bin zum 1.4.2013 umgezogen, aber etwas leichter zu finden:

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel
Blasewitzer Straße 41
01307 Dresden

Ruf: +49 351 450 4 110
Fax: +49 351 450 4 200

Impressum: https://onlinehandelsrecht.com/about/

Stammtisch am 24. August 2012

Herzliche Einladung zu unserem nächsten Stammtisch am Freitag, 24. August 2012, ab 19:00 Uhr in den Dresdner Schillergarten!

http://www.onlinehandelsrecht.de/einladung.aspx

http://www.bvoh.de/stammtisch.aspx

  • Bei schönem Wetter auf der Terrasse!
  • Anmeldung: gs@bvoh.de
  • Agenda: keine
  • Selbstzahler
  • BVOH-Mitgliedschaft keine Voraussetzung
  • lockeres Setting
  • überregionale Beteiligung
  • kommunikatives b2b
  • Tradition seit 25. Januar 2008
  • Foto: Axel Gronen, www.wortfilter.de

Keine E-Mails mehr ab 1.9.2012? – Doch!

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde geändert, allerdings bereits im Jahre 2009. Was am 31.8.2012 ausläuft, ist eine Übergangsfrist, das heißt ab 1.9.2012 gilt neues Recht in diesem Falle § 28 Abs. 3 BDSG.

Direktwerbung ohne Einwilligung ist ab 1.9.2012 nur noch zulässig, wenn

  • sie sich an Bestandskunden richtet, das heißt, die Adresse zur Abwicklung eines Vertragsverhältnissses ordnungsgemäß „erhoben“ wurde; mit also und wie gehabt den dafür geltenden Einschränkungen und Besonderheiten (Einwilligung, Belehrung über Auskunft, datenschutzrechtlicher Widerruf, Sperrung etc.) oder
  • die Adresse aus einem „allgemein zugänglichen Adressverzeichnis“ stammt oder
  • der Empfänger mit der Tendenz („im Hinblick“) auf seine berufliche Tätikgeit unter seiner beruflichen Adresse angeschrieben wird

Allerdings regelt § 7 UWG (unabhängig von § 28 Abs. 3 BDSG) weitergehende Einschränkungen. Letztlich zielt § 28 Abs. 3 BDSG auf den Adresshandel ab, während der Unternehmer auch weiterhin insbesondere § 7 UWG zu beachten hat. Neu ist, dass Herkunft und Zweck der Verwendung der Daten jetzt strenger geregelt sind.

Während der Gesetzgeber oftmals von Belehrungen im Onlinehandel fordert, dass sie „klar und verständlich“ sein sollen, ist das, was der Gesetzgeber in § 28 Abs. 3 BDSG mit Wirkung ab 1.9.2012 produziert hat, leider alles andere als das.

Hier haben wir einmal versucht, es mit einfachen Worten zu sagen. – Ob es gelungen ist?

Fazit:

Keine E-Mails mehr ab 1.9.2012? – Doch!

Adresshandel, nicht mehr ganz so schwunghaft? – Nur wenn sich alle an das Gesetz halten!

Wir beraten Sie gern!

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

www.onlinehandelsrecht.de

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Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

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