Archiv der Kategorie: Aktuelle Entscheidungen

Neue eBay-AGB

Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.,

  • seit gestern gelten neue eBay-AGB. Das hat zur Folge, dass auch Sie Ihre AGB auf eBay anpassen müssen. Eine Vorlage dazu haben wir soeben per E-Mail versandt. Bitte melden Sie sich, wenn Sie diese E-Mail, nicht erhalten haben.

RA Wentzel

Mit den allerbesten Grüßen

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Beauftragter des BVOH (www.bvoh.de)

Dresden, 13.03.2013
 

Urteilsbegründung „Morpheus“ veröffentlicht

Wir berichteten bereits darüber:

Messer, Gabel, Schere, Licht, ist für kleine Kinder nicht! – Filesharing schon, wenn es die Eltern qualifiziert verbieten, „erlaubt“ es der Bundesgerichtshof!

“Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.”

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15. November 2012

Leitsatz des Bundesgerichtshofs:

„Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandelt.“

Die vollständige Urteilsbegründung finden Sie >>>hier

 

RA Wentzel, Dresden

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Blasewitzer Straße 41, 01307 Dresden

Ruf +49 351 450 4 100, Fax +49 351 450 4 200,

Durchfax/Direktfax: +49/351/8 98 80 31

www.onlinehandelsrecht.de

Wo ist das Amtsgericht in Dresden?

Google hat die Roßbachstraße wieder in Florian-Geyer-Straße umbenannt. Und das Street View – Bild stammt aus einer Zeit, in der das Amtsgericht noch nicht stand. Kurz gesagt: Das Amtsgericht ist weg. Google hat es verschwinden lassen! Wohl dem, der es trotzdem findet!

>>>Mehr dazu …

 

Unter welchen Umständen darf man auf dem Hof des Amtsgerichts Meißen parken?

1. Man hat einen Kühlschrank dabei.

2. Dieser erzeugte einen fortbestehenden Geruch (vorzugsweise nach Fisch).

3. Die Vorführung des Kühlschranks ist angekündigt.

Siehe dazu: Amtsgericht Meißen

Der Nachbar des Empfängers ist nicht der Empfänger des Nachbarn!

So ist es gesagt:

„Die Widerrufsfrist nach dem Fernabsatzgesetz beginnt nicht bereits in dem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Auslieferer einer unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln gekauften Sache diese bei einem dazu nicht bevollmächtigten Nachbarn abgibt, sondern erst dann, wenn der Adressat die Sache tatsächlich in seinen Machtbereich erhält.“

Amtsgericht Winsen an der Luhe, Urteil vom 28.06.2012, Az. 22 C 1812/11.

So stehts geschrieben:

„Die Frist beginnt … nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger“

(Auszug aus der Musterwiderrufsbelehrung)

So muss es sein:

Der Nachbar des Empfängers ist nicht der Empfänger des Nachbarn!

Empfängt Ihr Nachbar mehr als Sie erreicht? – Sprechen Sie uns an!

Ihr Wolfgang Wentzel

www.onlinehandelsrecht.de