Archiv der Kategorie: News

Hinweise für Ihre Anfahrt

Anfahrtsbeschreibung

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Sie finden uns im „Dreiländereck“ zwischen Johannstadt, Blasewitz und Striesen, direkt am Universitätsklinikum, auf der Altstädter Seite der Waldschlößchenbrücke. Autobahnausfahrt „Dresden-Hellerau“. Wir sind im ABAKUS Business-Center. Das ist der große mehrmodulige Backstein-Komplex auf der Blasewitzer Straße. Öffentlich erreichen Sie uns gut mit den Straßenbahnen 6 und 12 bzw. der Buslinie 64, bis zu den Haltestellen „Augsburger Straße/Universitätsklinikum“ oder „Blasewitzer/ Fetscherstraße“.

Ein Wort zur Tiefgarage

Die Tiefgarage ist von der der Blasewitzer Straße aus zu erreichen. Die Einfahrt befindet sich zwischen ABAKUS-Gebäude und dem Bistro der Fleischerei Eger auf der Blasewitzer Straße. Bitte drücken Sie bereits oben an der Säule auf „Kurzparker“. In der Tiefgarage folgen Sie bitte der Beschilderung an der Decke bis „Blasewitzer Str. 41“. Unser Aufgang ist mit „Aufgang 1“ gekennzeichnet. Dort finden Sie auch den Fahrstuhl. Wir sind in der 2. Etage innerhalb des ABAKUS Business-Centers. Bei Fragen rufen Sie bitte einfach bei unseren freundlichen Empfangssekretärinnen an +49 351 450 4 110. Für die Ausfahrt erhalten Sie an unserer Rezeption ein Ausfahrt-Ticket. Es empfiehlt sich, es bereits im Rahmen des Empfangs und der Begrüßung zu erbitten. Bitte nicht vergessen: Unsere Rezeption ist bis 17:00 Uhr (Freitags 16:00 Uhr) besetzt. Die Ausfahrt aus der Tiefgarage erfolgt dann auf die Fiedlerstraße.


Widerrufsbelehrung 2014

28.08.2013. Ohne Übergangsfrist beschert uns die EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechterichtlinie) zum 13.06.2014 zahlreiche Änderungen im Onlinehandelsrecht. Die Einen bezeichnen sie als „revolutionär“, die Anderen schieben das Thema so weit es geht vor sich her. Unabhängig davon rückt der 13.06.2014 immer näher. Kernstück der neuen Regelungen ist die „neue“ Widerrufsbelehrung. Ich selbst bin der Ansicht, dass alle die Punkte, welche in den vergangenen Jahren juristisch umstritten waren, durch das neue amtliche Muster 2014 in die bestmögliche Form gebracht worden sind. Freilich wird die Praxis noch das eine oder andere im täglichen Vollzug korrigieren, aber das Gros dessen, was streitig, problematisch und letztlich abmahnbar war, ist durch das kommende amtliche Muster nicht nur neu, sondern auch wesentlich besser gemacht als noch derzeit. Erinnern Sie sich noch an den 11. Juni 2010 oder den 4. November 2011? Wir werden es auch dieses Mal schaffen!

Drei Stichworte zur neuen Widerrufsbelehrung:

  1.  Sie gilt ab 13. Juni 2014
  2. Der Verbraucher trägt die Rücksende-Kosten dann immer selbst
  3. Kein Rückgaberecht mehr, sondern nur Widerrufsrecht

Bitte lesen Sie hierzu im Einzelnen:

Artikel zur umgesetzten Verbraucherrichtlinie

Artikel zur neuen Widerrufsbelehrung

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Register für Schutzschriften

Zentrales Register für Schutzschriften im Internet etabliert

2. August 2013. Es gibt es ihn noch, den „fliegenden Gerichtsstand“ in „Internetsachen“. So kann ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung in durch das Internet vermittelten Wettbewerbssachen überall dort gestellt werden, wo Internet anliegt (wohin sich das Internet-Angebot bestimmungsgemäß richtet), praktisch also vor dem Gericht, welches dem Abmahnenden voraussichtlich Recht geben wird.

Gegen den Erlass einer Einstweiligen Verfügung, welche regelmäßig ohne Gehör des Gegners ergeht (§ 937 Abs. 2 ZPO), hilft theoretisch die Schutzschrift. Nur wusste man bislang nicht, vor welchem Gericht man sie hinterlegen sollte, gibt es doch bundesweit etwa 115 Landgerichte.

Dem ist jetzt ein Riegel vorgeschoben, denn jetzt gibt es: Das Zentrale Schutzschriften Register (ZSR). Zwar muss ein Gericht vor Erlass einer Einstweiligen Verfügung nicht in dieses Register sehen, es kann aber. Eine ansehnliche Zahl von Landgerichten hat sich freiwillig dazu sogar verpflichtet. Leider ist z.B. das LG Berlin (noch) nicht dabei. Solange es den „fliegenden Gerichtsstand“ also noch gibt, lohnt sich nicht nur die Erstellung einer Schutzschrift wieder, sondern vor allem ihre Hinterlegung beim Zentralen Schutzschriften Register (ZSR). Eine gute Idee und dafür ein großes Dankeschön an die Betreiber!

Sie befürchten den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Sie, etwa, weil Sie auf dem Standpunkt „Unterlassungserklärung? Nein Danke!“ stehen?

Kontakten Sie mich und beauftagen Sie mich mit der Erstellung + Hinterlegung Ihrer Schutzschrift beim Zentralen Schutzschriften Register (ZSR).

Ohne Gehör des Abgemahnten ergeht die Einstweilige Verfügung

Ohne Gehör des Abgemahnten ergeht die Einstweilige Verfügung

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden

Neue Vergütungssätze ab dem 1.8.2013 / Neues RVG

Für Beauftragung ab dem 1.8.2013 gelten geänderte Vergütungssätze bei der streitwertabhängigen Vergütung auf Grund einer Novellierung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Die Übergangsvorschrift finden Sie >>>hier!

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

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