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„We are Nepal“ – BVOH-Präsident Prothmann sammelt Spenden für Erdbebenopfer am Himalaya

Nepal_Prothmann„Die Opfer der Erdbebenkatastophe in Nepal brauchen schnelle Hilfe. Der Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH), Oliver Prothmann, hat deshalb unter www.we-are-nepal.org ein Spendenkonto eingerichtet. Der globale Onlinehandel macht die Welt kleiner, bringt die Menschen näher zusammen. Das ist nicht nur eine Chance, sondern auch eine Verpflichtung findet Oliver Prothmann. „Wir dürfen nicht nur global Handel treiben, sondern müssen auch weltweit helfen, denn gerade in Nepal geht es um die Ärmsten der Armen“, sagt Oliver Prothmann.

Der BVOH-Präsident kennt die Situation vor Ort aus eigener Erfahrung. Ende 2014 war Prothmann mit seiner Frau Kerstin in Nepal und hat viele heute dort unmittelbar von der Katastrophe betroffene Menschen persönlich kennen gelernt. Dort am Fuße des Himalayas hatten die Prothmanns ein Social Business namens SHAKTI MILAN BAGS gestartet. Das Ziel ist es bedürftige Frauen in die Beschäftigung zu bringen und sie auszubilden, egal aus welcher Kaste sie kommen. So werden aus gebrauchten, farbigen Reissäcken Taschen gefertigt und dabei den einheimischen Näherinnen die Grundbegriffe von Organisation und Marketing vermittelt. Mit gutem Erfolg, denn die stylishen Taschen von SHAKTI MILAN BAGS erfreuen sich großer Beliebtheit und werden mittlerweile in Australien, Deutschland, Österreich und der Schweiz vertrieben. Der Online-Shop ist in Planung.“

Quelle + mehr: „We are Nepal“ – BVOH-Präsident Prothmann sammelt Spenden für Erdbebenopfer am Himalaya – BVOH Bundesverband Onlinehandel.

Foto oben links: Kerstin Prothmann bei der Verteilung von Kleidung und Reis im Distrikt Sindhupalchok

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Amazon Großbritannien erhöht Mindestbestellwert für kostenlosen Versand

20150502_175232„Zusätzlich zu seinem Prime-Programm, das Käufern einen kostenlosen 2-Tages-Versand für Bestellungen garantiert, bietet Amazon auch Gratisversand-Anreize für  Nicht-Prime-Mitglieder. Zur Erreichung des kostenfreien Versand setzt Amazon, wie die meisten anderen Onlinehändler auch, einen Mindestbestellwert voraus. Amazon Großbritannien erhöhte diesen Mindestumsatz nun von 10 Pfund auf 20 Pfund für Nicht-Prime-Mitglieder. Kunden die Bücher kaufen, müssen für mindestens 10-Pfund einkaufen um keine Versandkosten bezahlen zu müssen. Als Amazon die Mindestumsatz-Anforderung 2013 einführte, waren Bestellungen von Büchern, DVDs, Blu-rays, Musik, Videospielen oder Software-Produkte generell versandkostenfrei.“

Quelle + mehr: Amazon Großbritannien erhöht den Mindestbestellwert für den Gratisversand | onlinemarktplatz.de.


Der Wert der zurückgesendeten Sache als Kriterium dafür, ob der Rückversand vom Käufer oder vom Verkäufer bezahlt werden muss, hat seit dem 12.6.2014 weitestgehend ausgedient. Ein anderer Weg, das Phänomen der Versandkosten in den Griff zu bekommen, ist der Mindestumsatz für den kostenlosen Versand. In meinen Augen ohnehin der bessere Weg.

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Alles neu macht der Mai: eBay- und PayPal DatSchutzErkl. + PayPal-AGB

20150503_141727„eBay und PayPal werden bald eigenständige Unternehmen sein. Auch in Zukunft kann bei eBay weiterhin mit PayPal bezahlt werden. Die Käufe sind nach wie vor über die Käuferschutzprogramme abgesichert. Bestimmte Kundeninformationen werden zwischen eBay und PayPal ausgetauscht, um den Nutzern denselben Kundenservice und Betrugsschutz wie bislang bieten zu können. Die eBay-Datenschutzerklärung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal und die PayPal-Datenschutzgrundsätze wurden aktualisiert. Dort wird detailliert aufgeführt, wie die Informationen geschützt und gemeinsam verwendet werden.“

Quelle + mehr: Neue eBay- und PayPal Datenschutzerklärung und PayPal-AGB | onlinemarktplatz.de.


Zu den Einzelheiten schreiben eBay und PayPal selbst.

Zur >>>eBay-Datenschutzerklärung.

Zu den >>>PayPal-Nutzungsbedingungen.

Zu den >>>PayPal-Datenschutzgrundsätzen.

 

Fusion: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel + Bundesverband Lebensmittel-Onlinehandel

20150415_155411„Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) und der Bundesverband Lebensmittel-Onlinehandel (bvlo) fusionieren. Der E-Commerce mit Lebensmitteln befindet sich in einer dynamischen Entwicklung. Die beiden Leitverbände wollen die Innovationskräfte bündeln, um noch schneller die erforderlichen Lösungen für Konsumenten und Händler umzusetzen.“

Quelle + mehr: Verbände-Fusion: bevh und bvlo legen Kompetenzen für die Entwicklung des Lebensmittel-E-Commerce zusammen | onlinemarktplatz.de.


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Der Bundesverband Lebensmittel-Onlinehandel wurde erst im April 2012 gegründet, der bevh besteht seit 1947, das E für E-Commerce im Verbandsnamen ist allerdings moderneren Datums. Inwieweit sich Onlinehandel, speziell mit Lebensmitteln, und der Bundesverband e-Commerce und Versandhandel (bevh), in welchem die traditionellen Katalogversender und der Distanzhandel, aber zunehmend auch der e-Commerce anzutreffen ist, vertragen werden, ist eine Frage, die an Interessantheit und Spannung aus unserer Sicht kaum zu toppen ist. Wir wünschen dieser Fusion das Allerbeste! Ich glaube, dass das ein richtiger und guter Schritt ist. Ein mutiges und gemeinsames Voranschreiten zum Wohle von e-Commerce und Lebensmittel-Onlinehandel ist natürlich auch ein Erfolg für den gesamten Bereich von e-Commerce und Onlinehandel. In diesem Sinne!

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel


Zur >>>Pressemitteilung des bevh.

Pressemitteilung als pdf: 150506_PM_Fusion_bevh___bvlo

 

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. – In wie vielen Fällen?

Seit dem 13.06.2014 gilt eine „neue“ Widerrufsbelehrung, welche die Möglichkeit eröffnet, die Rücksendekosten erstmals vollständig im Widerrufsfalle dem Verbraucher aufzuerlegen.

Aber wie weit haben die einzelnen Unternehmen davon Gebrauch gemacht?

Vergleich.org legt hierzu jetzt einige >>>Zahlen vor.

Onlinemarktplatz.de berichtet darüber:

„76 Online- Shops der 101 befragten Web-Shops übernehmen das Rücksendeporto in jedem Fall, ohne Bedingungen. Lediglich 11% der bestanden auf einen Mindestwert der zurückgeschickten Waren von 40 Euro, um das Porto zu übernehmen – auch Amazon gehört in diese Gruppe. Amazon gilt sonst als sehr kundenfreundliches Unternehmen und legt das Rückgaberecht für den Kunden oft äußerst entgegenkommend aus. Bei den Retourebedingungen besteht noch Verbesserungspotential. Als einziger Shop setzt Apple die Grenze bei 75 Euro.“

Quelle + mehr: Untersuchung: Widerrufsbedingungen von 100 populären deutschen InternetShops | onlinemarktplatz.de.


20150415_200732Offenbar denken die meisten der Befragten kundenorientiert, übernehmen die Rücksendekosten (und preisen sie ein). Sicher ist das die schickste Variante. Etwas befremdlich empfinde ich immer die Übernahme der alten 40-Euro-Regelung, die es ja eigentlich nicht mehr gibt. Genauer: Es gibt keinen Grund mehr, diese zu etablieren; verboten hingegen ist es nicht. Kreativ dabei offensichtlich Apple. Apple zeigt, dass man dort verstanden hat, dass die alte 40-Euro-Grenze nicht mehr gilt, und setzt diese auf 75 Euro herauf, bis zu der die Rücksendekosten dann offenbar vom Kunden zu tragen sind, was wiederum dem Geist und dem Sinn und Zweck der neuen Regelungen entspricht. Meier Meinung nach ist es aber fair (wenn wohl auch unschick), dem Käufer die Rücksendekosten aufzuerlegen, wie es das Gesetz jetzt erlaubt. Und zwar nach der einfachen Formel: Hinversandkosten bezahlt der Verkäufer (und berechnet sich dem Käufer auf die eine, wie andere Weise) – Rückversandkosten bezahlt der Käufer, denn er will die Ware zurücksenden. Aber wie gesagt, die Wirklichkeit sieht kundenfreundlicher aus.

Herzlichst

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden


Fragen und Antworten zur Widerrufsbelehrung