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BVOH-Stammtisch in Dresden im Körnergarten am 28. April 2015

koernergarten_dresden (1) Einladung zum nächsten Dresdener Stammtisch. Wir freuen uns wieder auf einen regen Austausch in geselliger Runde zum Thema Onlinehandel. Sie können gern Gäste mitbringen.

Los geht es um 19 Uhr im Körnergarten.

Wir bitten um eine formlose Anmeldung unter gs@bvoh.de.

Mit den besten Grüßen aus Dresden,

Ihr

Wolfgang Wentzel & Holger Knutas

Datum: 28. April 2015
Zeit: 19:00 – 23:00
Veranstalter: BVOH e.V.
Veranstaltungsort: 

Körnergarten Gaststätten GmbH, Friedrich-Wieck-Straße 26, Dresden, 01326

Webseite:
http://www.koernergarten.de

Onlinehandel trifft sich

Stammtisch_B_OraniumIm April startet der monatliche BVOH Händler-Stammtisch in Berlin. Dieser offene Stammtisch gibt Ihnen die Möglichkeit sich zu treffen und auszutauschen, Neues zu erfahren und Kontakte zu knüpfen. Neben Berlin und Dresden werden wir auch einen regelmässigen Stammtisch in NRW haben, im Wechsel zwischen Dortmund und Köln. Bei allen unten aufgeführten Terminen werden wir versuchen, dass mindestens ein Mitglied aus dem Vorstand anwesend ist. Besonders möchten wir auf das Branchentreffen Tag des Onlinehandels im September hinweisen!

  • Händler-Stammtisch in Berlin (NEU!)
  • Händler-Stammtisch in NRW
  • Händler-Stammtisch in Dresden
  • Tag des Onlinehandels 09.09.15 in Berlin – www.tag-des-onlinehandels.de
  • Politischer Stammtisch Berlin

Alle Termine hier einsehen!

Herzliche Einladung!

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AG Köln: Rechtspraxis ignoriert Gesetzgeber

„Dem ist nicht gegen den erkennbaren Willen des Gesetzgebers durch die Zubilligung überhöhter Streitwerte Vorschub zu leisten.“

Deutliche Worte gegen ein weit verbreitetes Übel hat nun dankenswerterweise das Amtsgericht Köln (Urteil vom 10.03.2014, Az. 125 C 495/13) gefunden:

„Es entsteht der Eindruck, dass die herrschende Rechtspraxis die beiden, die anwaltlichen Abmahngebühren bewusst begrenzenden gesetzlichen Regelungen aus den Jahren 2008 und 2013 offensichtlich soweit irgend möglich, ignoriert. In den Augen der interessierten Öffentlichkeit hat sich ein „Abmahnunwesen“ bzw. eine „Abmahnindustrie“ etabliert. Dem ist nicht gegen den erkennbaren Willen des Gesetzgebers durch die Zubilligung überhöhter Streitwerte Vorschub zu leisten. Insoweit darf auf die oben zitierten Worte der Bundesregierung und die Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Mai 2013 verwiesen werden, nach der die herrschende Abmahnpraxis in der Öffentlichkeit als „Abzocke“ wahrgenommen und das Institut der Abmahnung in Misskredit gebracht wird.“

Das Amtsgericht Köln hat den Streitwert für den Unterlassungsanspruch auf 1.000 Euro festgesetzt.

Das Urteil mit Entscheidungsgründen im Volltext: Amtsgericht Köln, 125 C 495/13.

Geschwindigkeitsübertretungen sind erlaubt

beim BVOH Speed Dating mit dem Bundeskartellamt

zum e-Commerce Day 2015.

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Mehr Informationen:

https://onlinehandelsrecht.com/2015/04/10/der-bvoh-zum-hitmeister-e-commerce-day-2015/

https://www.hitmeister.de/ecommerceday/