Archiv der Kategorie: News

Casio darf Verkauf über eBay nicht länger verbieten!

  • Oberlandesgericht Schleswig kippt Vertriebsbeschränkungen von Casio Europe auf OnlineMarktplätzen

Berlin, 18. 06.204 – Das Oberlandesgericht Schleswig hat in seinem Verfahren gegen Casio Europe am 5. Juni 2014 entschieden, dass das Verbot des Herstellers an seine Vertrags-Händler über Online-Marktplätze wie zum Beispiel eBay zu verkaufen, rechtswidrig ist (AZ 16 U (Kart) 154/13). Das teilte die Wettbewerbszentrale heute mit. Nach Auffassung des Gerichts verstößt das Verbot des Herstellers gegen Kartellrecht. Damit befinden sich die Schleswiger Richter auf einer Linie mit dem Bundeskartellamt. Das Kartellamt hatte kürzlich entschieden, das Verbot des Sportartikelherstellers Asics, über Online-Marktplätze zu verkaufen, sei nach vorläufiger Prüfung eine schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkung.

Die ausführliche Meldung lesen Sie bitte >>>hier!

Hier können Sie das Urteil lesen.

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Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie zum 13.06.2014

  • Verbraucherschutzrichtlinie/ Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) – Haben Sie an alles gedacht?

Nachfolgend sehen Sie eine Übersicht einiger zur Verbraucherrechterichtlinie relevanten Artikel:

  1. Artikel zur Verbraucherrechterichtlinie
  2. Artikel zur neuen Widerrufsbelehrung
  3. Fragen und Antworten zur neuen Widerrufsbelehrung
  4. Meldung über Verzögerung der Umsetzung bei eBay
  5. Special: Änderung der Rücknahmebedingungen über die Einstellung „Rahmenbedingungen“ bei eBay
  6. Special: eBay Shop-Artikel nicht vergessen

Bitte schauen Sie doch von Zeit zu Zeit bei uns vorbei. Fast alle dieser Artikel werden laufend aktualisiert.

RA WentzelMit den allerbesten Grüßen

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

 

Nicht vergessen: eBay Shopartikel

Nachdem Sie nun Ihre neue Widerrufsbelehrung und Ihre neuen AGB eingepflegt haben und das Problem mit der Anzeige der alten Optionen via eBay Rahmenbedingungen bearbeiten gelöst haben, wäre es möglich, dass Sie feststellen, dass trotzdem noch Angebote mit den komplett alten Texten angezeigt werden.

Dabei könnte es sich um eBay-Shop-Artikel handeln. Die werden nämlich automatisch hochgefahren. Dabei greift eBay – leider! – nicht auf die neuen Texte zu, die Sie unter „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer“ mühsam eingepflegt haben, sondern läd einfach nur die alten Shop-Angebote hoch, komplett, wie sie sind, mit den alten und nun falschen Texten!

eBay schreibt dazu:

Tipps für Shop-Abonnenten

Shop-Abonnenten können in der Umstellungszeit Ihren Shop auf „abwesend“ stellen, um Abverkäufe zu vermeiden. Mehr zum Thema eBay Shop-Einstellungen bei Abwesenheit (Option nur für Festpreisangebote verfügbar „Festpreisangebote ausblenden“). Außerdem sollten Shop-Abonnenten in Ihrer Shop-Verwaltung überprüfen, ob auch dort Angaben zum Widerruf hinterlegt sind, die überarbeitet werden müssen.

Quelle: eBay

Also, die Shop-Verwaltung ist der Ort, wo Sie die neuen Texte einpflegen müssen! Wir hoffen sehr, dass es Ihnen gelingt!

Lesen Sie bitte auch: Fragen und Antworten zur neuen Widerrufsbelehrung

Den Gesetzestext finden Sie hier: Verbraucherrechterichtlinie

Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Dresden

 

 

 

Rakuten EXPO 2014 in Berlin

 

Rakuten17.06.2014. Besuchen Sie die Rakuten EXPO 2014 am 21.6.2014 in Berlin und erleben Sie einen Tag ganz im Zeichen des Online-Handels.
Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) wird mit der Initiative Choice in eCommerce vor Ort sein.
Wir freuen uns auf einen regen Austausch mit allen am Onlinehandel Interessierten!
Der Gutscheincode choice2014 reduziert den Ticketpreis von 49 Euro auf 39 Euro.
Informationen zur Veranstaltung unter: http://info.rakuten.de/expo

 

 

Verzögerung der Umsetzungen per 13.6.2014 bei eBay

16.06.2014, 13.15 Uhr. eBay teilt fernmündlich mit, dass eBay überrascht sei, dass selbst die von eBay erweiterten Server-Kapazitäten nicht ausreichen würden, um alle die Änderungen, die durch die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie per 13.6.2014 veranlasst wurden, hochzufahren. Die Kollegen in den U.S.A. würden Sonderschichten machen, um das Problem zu beheben. Eine Dauer der Arbeiten wurde ausdrücklich nicht genannt.