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Punktsieg für den Online-Handel

Oberlandesgericht Schleswig kippt Vertriebsbeschränkungen von Casio Europe auf Online-Marktplätzen

Oliver Prothmann18.06.2014. Das Oberlandesgericht Schleswig hat in seinem Verfahren gegen Casio Europe am 5. Juni 2014 entschieden, dass das Verbot des Herstellers an seine Vertrags-Händler über Online-Marktplätze wie zum Beispiel eBay zu verkaufen, rechtswidrig ist (AZ 16 U (Kart) 154/13). Das teilte die Wettbewerbszentrale heute mit. Nach Auffassung des Gerichts verstößt das Verbot des Herstellers gegen Kartellrecht. Damit befinden sich die Schleswiger Richter auf einer Linie mit dem Bundeskartellamt. Das Kartellamt hatte kürzlich entschieden, das Verbot des Sportartikelherstellers Asics, über Online-Marktplätze zu verkaufen, sei nach vorläufiger Prüfung eine schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkung. 

„Auch das Urteil des OLG Schleswig zeigt, dass derartige Vertriebsverbote von Herstellern unzulässig sind. Ein guter Tag für den Onlinehandel, denn insbesondere kleinere Händler wurden durch diese Beschränkungen massiv geschädigt“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH) und Gründer der Initiative „Choice in eCommerce“. Händler sollten sich derartige Beschränkungen nicht gefallen lassen, ermutigt Prothmann. 

Die zur Rechtfertigung von der Beklagten angeführten Gründe ließ das Oberlandesgericht lt. Wettbewerbszentrale nicht gelten. Dass es sich bei den Kameras um so hochtechnische und damit erklärungsbedürftige Produkte handele, dass ein Verkauf über Internetplattformen ausgeschlossen werden müsse, leuchtete dem Gericht nicht ein. Online-Plattformen wie eBay und Amazon könnten sehr wohl auch unter dem Aspekt der Qualitätssicherung den Käufern viele Vorteile bieten. Derartige Plattformen böten ein hohes Maß an Transaktionssicherheit. Das Gericht hielt fest, dass ein Unternehmen natürlich entscheiden dürfe, in welcher Art und Weise es seinen Vertrieb organsiert. Das finde aber seine Grenzen in wettbewerbsbeschränkenden Vorgaben die nach dem Gesetz grundsätzlich verboten sind. Im Rahmen sog. selektiver Vertriebssysteme mögen zwar beschränkende Vereinbarungen unter bestimmten restriktiven Voraussetzungen zulässig sein. Ein solches System weise aber der Vertrieb der Fa. Casio nicht auf. Da es sich bei dem Ausschluss des Internetplattformhandels um eine Kernbeschränkung des Wettbewerbs handele, komme auch eine Freistellung vom Kartellverbot nicht in Betracht. Der zuständige Senat des Oberlandesgerichts hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

„Das ist nun in Folge dasselbe Ergebnis wie alle anderen Gerichtsentscheidungen der letzten zwei Jahre inklusive der des Kartellamts. Wir empfehlen den Herstellern, sich mit uns an einen Tisch zu setzen und ein für den Fachhandel und den Verbraucher richtiges Vertriebssystem zu erarbeiten“, erklärt Oliver Prothmann.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.
Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

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Pressemitteilung zum Herunterladen: PM OLG Schleswig Casio

Neue Rücksenderegelung – großer Vorteil für Verbraucher

Oliver ProthmannBVOH-Präsident Prothmann: Neue Rücksenderegelung im Online-Handel ist großer Vorteil für Verbraucher

Übernahme der Kosten durch den Handel wird zum Marketinginstrument und die Verbraucher profitieren

Berlin, 13.06.14 – Die Rücksendekostenregelung tritt in Kraft. Verbraucher müssen nun die Rücksendekosten für nicht behaltene Ware im Online-Handel selbst tragen. Für den Verbraucher ist es von Vorteil, wenn die Rücksendekosten nur von den Käufern getragen werden, die sie auch verursachen. Somit kann der Händler diese Risikokosten aus der Kalkulation herausnehmen und die Preise für die Artikel können sinken. Andererseits benutzen viele Händler den kostenfreien Rückversand als Marketingmittel und werden in Zukunft auch die Kosten übernehmen. „Der Markt bzw. der Verbraucher wird entscheiden, welches Modell langfristig gewinnen wird“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann.

Die Rücksendekostenregelung eines der meistdiskutierten Themen im Online-Handel. Die bisherige Regelung war für den Handel eine große Herausforderung, denn besonders kleine Onlinehändler leiden unter hohen Retourquoten und den damit verbundenen Kosten. Jetzt schauen viele Händler auf die Regelungen der großen Händler und Marktplätze wie Amazon, Otto und Zalando.

Die Frage der Übernahme der Rücksendekosten wird aktuell zu einem Marketingthema. Insbesondere große Unternehmen übernehmen weiterhin die Kosten, wie sie es schon heute bei Artikeln über 40 Euro machen. „Viele kleine und Mittelgroße Händler werden die Kosten nicht tragen und somit die bisher in die Preise einberechneten Kosten wieder auskalkulieren und die Verbraucherpreise günstiger machen“, sagt Oliver Prothmann. Diese Händler bieten dann häufig dem Verbraucher eine vergünstigte Versandmarke an, damit es für den Verbraucher einfacher und kostengünstiger ist.

Über den BVOH

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Rücksendekosten BVOH

 

Amazon Haftung und Verkaufsverbote

Eine Abmahnung wegen einer Rechtsverletzung kann jeden Online-Shop treffen. In seinem Vortrag zeigt Wolfgang Wentzel anhand einiger Beispiele des Versandhauses Amazon, dass die Schuld dabei nicht unbedingt beim abgemahnten Händler liegen muss. Darüber hinaus geht Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel, auf Handelsbeschränkungen und Verkaufsverbote ein, zeigt, welche Gefahren damit für den e-Commerce verbunden sind und wie sich Händler dagegen wehren können.

via Amazon Haftung und Verkaufsverbote | BVOH Vortrag | Hitmeister.

BVOH Vortrag + Stammtisch Auerbachs Keller Leipzig 3.6.2014

An alle am Onlinehandel Interessierten!

Herzliche Einladung zu unserem nächsten Stammtisch zum Thema Verbraucherrechterichtlinie und neue Widerrufsbelehrung am

Dienstag, 3.6.2014, 19:00 Uhr, Auerbachs Keller Leipzig, im Saal „Helene“

Zur Planung der Veranstaltung bitten wir unbedingt um Voranmeldung unter gs@bvoh.de

Oliver Prothmann, Holger Knutas und Wolfgang Wentzel für den Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH).

 

 

Bundeskartellamt zeigt Asics rote Karte

BVOH-Präsident Oliver Prothmann behält sich weitere Schritte gegen Verbot-führende Hersteller vor

Oliver Prothmann

Berlin, 28.04.14 – Das Bundeskartellamt hat nach vorläufiger Prüfung des Sportartikelherstellers Asics schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkungen festgestellt. Asics hatte schon im Jahr 2012 versucht, den Vertrieb der eigenen Marke insbesondere auf Online-Marktplätzen und Preis-Suchmaschinen zu beschränken. Laut Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt „schießt Asics damit über das Ziel hinaus“. Der BVOH geht davon aus, dass die Einschätzung auch für ähnliche Klauseln von anderen Markenherstellern gilt.

„Dies ist ein guter Tag für den Online-Handel“,

sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann, Gründer der Initiative Choice in eCommerce, die sich gegen Beschränkungen des Online-Handels wehrt. „Vertriebsverbote, also das Verbot Online-Marktplätze wie Amazon, eBay oder Rakuten zu verwenden, schaden insbesondere den kleinen Händlern massiv“, so Prothmann. Der BVOH wird jetzt den Wortlaut der Kartellamtsentscheidung juristisch prüfen und entsprechende Maßnahmen für den Handel erarbeiten. Ferner behält sich der BVOH weitere Schritte gegen Verbot-führende Hersteller vor.

„Damit entscheidet das Bundeskartellamt im Sinne der Forderung unserer Petition nach der Aufhebung von Handelsbeschränkungen“,

erklärt Oliver Prothmann. Dass dieses Thema für den Online-Handel extrem wichtig ist, zeigt die 2013 gestartete Online-Petition, die über 14.000 Händler unterzeichnet haben. Ende des letzten Jahres konnten die Unterschriften in Brüssel von Prothmann an den Vize-Präsidenten der Europäischen Kommission, Olli Rehn, übergeben wurde. Mittlerweile interessiert sich auch die Europäische Kommission für das Thema Vertriebsbeschränkungen. Im Dezember hatte es etwa Durchsuchungen im Bereich des Elektronikhandels gegeben.

Die Entscheidung des Bundeskartellamts sorgt für mehr Rechtssicherheit. Nun können sich Händler unter Verweis auf die Einschätzung des Kartellamtes gegen Beschränkungen wehren.

„Ich kann nur jedem Händler raten, sich so etwas nicht mehr gefallen zu lassen, sondern den Herstellern, die den Internetvertrieb beschränken, die rote Karte zu zeigen – so wie es das Kartellamt heute getan hat“, 

sagt Oliver Prothmann.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH
Königstr. 2 | 14163 Berlin
Telefon 030-200 898-31 | Telefax 030-200 898-99 | Mobil 0151-1165 3994

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Als pdf: 140428 PM BuKartA Asics BVOH